Beiträge von MuZ


    Quelle? Ich kenne nur das Urteil: https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?thread/64267 ... und dieses ist nicht direkt auf eine Simson übertragbar.


    Martin 20


    Sicherstellung, Beschlagnahme und Gutachten durch einen Sachverständigen. Dein Vorschlag wäre ja auch etwas sinnlos, oder? ;)


    Bedeutet das im Umkehrschluß: Wenn ich keinen höheren 2-Radschein habe (zB. nur PKW) und mit einem 70er angehalten werde,begehe ich eine Strafttat?
    wenn ja,mit welchen Konsequenzen müßte man dann rechnen?


    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html


    Bei größerem Hubraum ist die mögliche Endgeschwindigkeit egal, da die Klasse M (neu AM) nur bis 50ccm gültig ist. Selbst ein 80er, der schlechter als ein originaler 50er läuft wäre eine Straftat.

    muz wie is das jetzt eigentlich, kontrolliert wird doch auf streife nicht obs der Tank von einer S51 auf ne S50 gebaut wurde oder obs das Rücklicht von einer S51 ist oder doch von einer S50


    das mit dem Motor kann ich noch halbwegs nachvollziehen aber der rest ist einfach nur steigerung der Bürokratie, wenn man von jedem serienanbauteil was von einem ähnlichen modell kommt ne abnahme bzw nen eintrag brauch ?(


    Ja, da guckt keiner danach. Mich interessiert es auch nicht, was bei den Modellen untereinander getauscht wurde, solange davon absolut keine Gefahr ausgeht.


    Aber letztenendlich hängt es doch auch immer vom Fachwissen des Kollegen ab. Beispielsweise kann man einen LKW in 5 Minuten kontrollieren oder man kann sich eine Stunde dran aufhalten und in die Tiefe gehen.

    dann is nicht nur die BE erlöschen, sondern das fahren ohne gültigen Führerschein und wegen Versicherungsbetrug kommt auch noch mit drauf



    ich find es nur sehr fargwürdig das man nen S51 Rücklicht an ner S%= und co abnehmen lassen muss, wenn man dann bedenkt das dadurch die BE erlischt ... fahren geschätze 90% der Simsonfahrer ohne BE rum, da mindestens ein Teil von einr anderen baureihe kommt


    Plappert doch nicht immer alles nach. Der Straftatbestand des Versicherungsbetruges ist etwas völlig anderes, als ihr euch immer vorstellt. Dazu habe ich in einem anderen Thread schon etwas geschrieben ...


    Erstens waren aber deine Personalien bekannt und zweitens gibt es keine andere Lösung.


    ich fasse meine o.g. (roten) Ausführungen nochmals zusammen:


    Sollte eine erforderliche FE-Klasse (mind A1) und eine gültige Versicherung vorliegen, wurde keine Straftat verwirklicht. Dann bleiben nur noch Ordnungswidrigkeiten übrig, da die Betriebserlaubnis erloschen und/oder vom Fahrzeug eine Gefährdung ausgegangen ist. Das Bußgeld bewegt sich dann zwischen 100 bis 200€ und ein paar Punkten. Weiterhin ist mit einer Nachschulung zu rechnen, da die meisten hier noch in der Probezeit sein dürften. Kosten? 400€? Am Ende kommen also ein paar Scheine zusammen.


    Und nicht etwa denken, nur weil die Straftaten unter Umständen eingestellt werden, wars das. Die Ordnungswidrigkeiten wurden tateinheitlich begangen und werden trotzdem weiter verfolgt. ... und die Bußgeldstelle ist konsequenter, als so manches Gericht ;)