Hat der Rahmen am Steuerkopf eine Lasche für die Endurostreben? Man sieht es auf em Bild nicht/nichtrichtig.
Beiträge von MuZ
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Ruf doch einfach bei deiner Führerscheinstelle an und frag dort nach.

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Es gibt bei Fahrzeugen 10% Toleranz
Fertig!
Wenn sie schneller läuft und Sie nen Gutachten erstellen lassen und der Gutachter sagt das ist ne A1 Maschine dann haste Pech.
Per Gesetz bist du verpflichtet sicherzustellen, dass deine Maschine die gesetzlich erlaubte bbH. nicht überschreitet.
GESETZ!Wies in Realität aussieht weißte Sicherlich selber....also wenn sonst nichts weiter verändert wurde dann ist die halt "eingefahren"
Quelle? Ich kenne nur das Urteil: https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?thread/64267 ... und dieses ist nicht direkt auf eine Simson übertragbar.
Sicherstellung, Beschlagnahme und Gutachten durch einen Sachverständigen. Dein Vorschlag wäre ja auch etwas sinnlos, oder?

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Bedeutet das im Umkehrschluß: Wenn ich keinen höheren 2-Radschein habe (zB. nur PKW) und mit einem 70er angehalten werde,begehe ich eine Strafttat?
wenn ja,mit welchen Konsequenzen müßte man dann rechnen?http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
Bei größerem Hubraum ist die mögliche Endgeschwindigkeit egal, da die Klasse M (neu AM) nur bis 50ccm gültig ist. Selbst ein 80er, der schlechter als ein originaler 50er läuft wäre eine Straftat.
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Aber nicht wenn nen 60iger Pott drauf ist und nur nen Versicherungskennzeichen dranne hängtEine Haftpflichtversicherung besteht trotzdem. Jedoch sind Regressansprüche der Versicherung möglich.
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muz wie is das jetzt eigentlich, kontrolliert wird doch auf streife nicht obs der Tank von einer S51 auf ne S50 gebaut wurde oder obs das Rücklicht von einer S51 ist oder doch von einer S50
das mit dem Motor kann ich noch halbwegs nachvollziehen aber der rest ist einfach nur steigerung der Bürokratie, wenn man von jedem serienanbauteil was von einem ähnlichen modell kommt ne abnahme bzw nen eintrag brauch

Ja, da guckt keiner danach. Mich interessiert es auch nicht, was bei den Modellen untereinander getauscht wurde, solange davon absolut keine Gefahr ausgeht.
Aber letztenendlich hängt es doch auch immer vom Fachwissen des Kollegen ab. Beispielsweise kann man einen LKW in 5 Minuten kontrollieren oder man kann sich eine Stunde dran aufhalten und in die Tiefe gehen.
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Hier wäre es dann höchstens wieder ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Du hast die Versicherung ja nicht beschissen z.B. durch nen Vorgetäuschten UnfallAuch das nicht, da das Fahrzeug trotzdem versichert ist.
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dann is nicht nur die BE erlöschen, sondern das fahren ohne gültigen Führerschein und wegen Versicherungsbetrug kommt auch noch mit drauf
ich find es nur sehr fargwürdig das man nen S51 Rücklicht an ner S%= und co abnehmen lassen muss, wenn man dann bedenkt das dadurch die BE erlischt ... fahren geschätze 90% der Simsonfahrer ohne BE rum, da mindestens ein Teil von einr anderen baureihe kommt
Plappert doch nicht immer alles nach. Der Straftatbestand des Versicherungsbetruges ist etwas völlig anderes, als ihr euch immer vorstellt. Dazu habe ich in einem anderen Thread schon etwas geschrieben ...
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Die andere Lösung wäre gewesen mich nicht sofort los zu schicken, sondern mir eine Frist zu gewähren so wie es sonst auch bei mir gemacht wurde wenn ich den Führerschein vergessen hatt

Dann wäre das Moped aber auch weg

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Bei der WGV bestellt man ja online und die sehen die Papiere auch nicht. Aber das ist eben auch nicht der "Normalfall".Ich wurde auch schon ohne Papiere angehalten und musste diese dann von zu Hause holen und den B..... bringen für den nachweis. Einerseits fand ich es gut da sie dann genau wussten das die Kiste nicht gestohlen war andererseits wenn sie Gestohlen gewesen wäre dann wäre ich mit dem Moped doch eh überalle Berge gewesen...
10€-Strafe musste ich trotzdem bezahlen.
Erstens waren aber deine Personalien bekannt und zweitens gibt es keine andere Lösung.
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10€ Ordnungswidrigkeit
TB-Nummer: 804100
Sie führten das Fahrzeug, ohne die erforderliche Bescheinigung *) mitzuführen.
§ 4 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 174 BKat -
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öhhhm ja interessant ist wie alt du bist
und ob du schonmal Polizeilich in Erscheinung getreten bist
ob du ne Führerscheinklasse besitzt....wenn du nen 90er Pott drauf hast ist das einerseits:
ein Fahren ohne Fahrerlaubniss, gibt im übrigen 6 Punkte in Flensburgja
ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, gibt im übrigen 6 Punkte in Flensburg
Jain, wäre zu prüfen. in den meisten Fällen handelt es sich nur um eine Obliegenheitsverlertzung. Die Versicherung zahlt dann trotzdem und der Geschädigte erhält Schadenersatz. Demzufolge kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Regressansprüche der Versicherung sind aber drin.
u.U. auf eine Urkudenfälschung
nö, wie denn?
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist nach §19 StVZO geregelt.
Das Fahren ohne Betriebserlaubniss stellt einen Verstoß gegen §4 der FZV dar, in Verbindung mit §48 Nr. 1a) FZV dar
Der Bkat(Bußgeldkatalog) sieht dafür unter der Tabbestandsnummer(TBNR) 803600 eine Geldbuße in Höhe von 50€ und 3 Punkte in Flensburg vorDu schreibst Verstoß gegen §4 FZV und nimmst einen Tatbestand aus dem §3 FZV? neee, der Verstoß ist schon gegen §19StVZO. Kostet bei Gefährdung 90€/3P, wobei ich hier eine abstrakte Gefahr bei einer Leistungssteigerung immer annehmen würde. Ohne Gefahr "nur" 50€/3P.
Versicherungsbetrug in dem Sinne ist Betrug nach §263 StGB, dafür kann es unter Anwendung des StGB als Strafmaß zwischen 6 Monaten und 10 Jahren geben.
Hast du dir den Betrug mal durchgelesen? Wo ist hier das Vortäuschen falscher Tatsachen zur Vermögensverfügung? Alle Betrugsdelikte werden durch eine Leistungssteigerung nicht erfüllt.
Da ich davon ausgehe das du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast kommt bei dir nicht das StGB als Strafmaß in Frage sondern das JGG.
Das sieht keine Bestrafung nach dem StGB vor, sondern das der Jugendliche Einsicht zeigt und verhindert wird, das du "auf die Schiefe Bahn gerätst"
Was Grundsätzliches: Bei Ordnungswidrigkeiten kann man immer davon ausgehen, dass der Regelsatz aus dem TBK genommen wird. Bei Straftaten entscheidet der Richter je nach Einselfall. Da dort so viele Faktoren mit reinfließen, lässt sich ein Strafmaß nie nennen. Es kann von Einstellung, über Sozialstunden, Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung gehen. Das hast du unten ja auch genannt. Vielleicht kann ja jemand ein paar Erfahrungswerte nennen.Gehen wir von dem Fall aus es handelt sich NUR um den Betrug nach 263 StGB und es kommt, aus welchen Gründen auch immer, keine Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. dazu ist davon auszugehen, dass der Staatsanwalt das Verfahren nach §45 und §47 JGG einstellt.
Der Bkat sieht keine Bestrafung für den Versicherungsbetrug vor, da es sich dabei nicht um eine Ordnungswiedrigkeit nach dem OWIG-Katalog handelt sondern um eine Straftat.
-> keine Betrugsdelikte, s.o!Ergo: Die Bestrafung bei Fahren ohne Versicherung kann also nicht pauschal und von vornherein gesagt werden, sondern hängt sehr stark vom jeweiligen Fall ab.
Ab 125ccm kommt dann noch ein Verstoß gegen die Abgabenordnung dazu, da keine Steuern gezahlt wurden. Aber wer hat das schon
Ich hoffe ich konnte helfen.
mfg

ich fasse meine o.g. (roten) Ausführungen nochmals zusammen:
Sollte eine erforderliche FE-Klasse (mind A1) und eine gültige Versicherung vorliegen, wurde keine Straftat verwirklicht. Dann bleiben nur noch Ordnungswidrigkeiten übrig, da die Betriebserlaubnis erloschen und/oder vom Fahrzeug eine Gefährdung ausgegangen ist. Das Bußgeld bewegt sich dann zwischen 100 bis 200€ und ein paar Punkten. Weiterhin ist mit einer Nachschulung zu rechnen, da die meisten hier noch in der Probezeit sein dürften. Kosten? 400€? Am Ende kommen also ein paar Scheine zusammen.
Und nicht etwa denken, nur weil die Straftaten unter Umständen eingestellt werden, wars das. Die Ordnungswidrigkeiten wurden tateinheitlich begangen und werden trotzdem weiter verfolgt. ... und die Bußgeldstelle ist konsequenter, als so manches Gericht
