Beiträge von hallo-stege

    Heute bekommt man ja von euch für Importe keine ABE mehr, aber ich erinnere mich stark an Zeiten vor ein paar Jahren, da bekam noch jeder eine. ;)


    Dank der Ungarn Reimporte und der ganzen Bescheißerei stand ja das ganze Verfahren auf der Kippe und es wäre beinnahe eingestellt worden. Dann hätten eben alle zur Einzelabnahme gedurft ...


    Theoretisch müsste das KBA ja auch alle anschreiben die ABE´s erhalten haben für Ungarnmopeds und diese wieder einziehen. Warum tun die das nicht? Das KBA ist doch sonst auch gut dabei ABE´s abzuerkennen, kenn ich ja aus dem KFZ Tuningbereich zur genüge. Erst ABE erteilen und paar Jahre später wird es wieder aberkannt. Dann ist auch in den Unterlagen der Prüfer ein dicker Vermerk mit "ungültig" zu finden.


    Gib uns Zeit und gib uns Leute, dann machen wir das vielleicht ;)


    PS: unterscheide zwischen
    - einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), das ist ein Verwaltungsakt gegenüber dem Hersteller, welcher ein Fahrzeug (oder Teil) in Serie produzieren will, die Akte dazu ist meist etwas dicker (z.B. für die vom KTA erteilt ABE für die S51 etwa 4-5 Leitz Ordner voll)
    - dem ABE Kärtchen, also dem Nachweis, den der Fahrer mitzuführen hat, dass sein Fahrzeug einer ABE entspricht.


    Eine ABE für ungültig zu erklären kommt schon vor, wenn ein Hersteller Quatsch macht. Das ist aber rechtlich gesehen etwas komplizierter.
    Die ABE Kärtchen einzuziehen? Muss man eigentlich nicht, denn, da der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat, sind sie eigentlich schon per se ungültig.


    Warum sollte der Import von Simson Fahrzeugen dem KBA "missfallen" ? Das ist doch Tagesgeschäft in Europa, und zum Glück darf man in Europa Fahrzeuge frei handeln. Das KBA darf nur für solche Fahrzeuge keine "ABE Kärtchen" ausstellen, aus dem einfachen Grunde, weil sie der damaligen vom KTA erteilten ABE nicht entsprechen. Zuständig wären z.B. die Behörden in Ungarn, CZ oder Polen ... Ob diese Behörden das machen ? Keine Ahnung. Tschechische und polnische Fahrzeuge haben selbstverständlich serienmäßig Papiere ...


    Eine Zulassungsstelle darf im Rahmen ihres Ermessens im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Prinzip alles, muss sich jedoch ggf. gegenüber ihrer vorgesetzten Behörde rechtfertigen (also maximal gegenüber dem Landesverkehrsministerium). Da bin ich zum Glück komplett raus. Mir ist es eigentlich auch egal, ob eine Re-Import Simson im Rahmen einer Einzelabnahme 60er Papiere bekommt. Wenn eine Zulassungsstelle das mitmacht - who cares.


    Die im Einigungsvertrag getroffene Regelung bezüglich der Kleinkrafträder dagegen gilt natürlich nur für Fahrzeuge, die vor dem Stichtag auf dem Gebiet der DDR beheimatet waren. Das ging sogar so weit, dass Simson auch vor dem Stichtag nur 50 km/h Versionen Richtung alte Bundesländer verkaufen durfte, wer also 1991 bei Simson eine neue S53 bestellt hat, bekam in Bayern eine 50 km/h Version, im angrenzenden Sachsen eine 60km/h.

    @hallo-steges Meinung würde mich da auch brennend interessieren ...


    Lol - das sind Einzelabnahmen und Einzelentscheidungen der Zulassungsstellen, da halte ich mich lieber raus. Die Prüfstellenleiter diskutieren aber im Hintergrund, ob sie einen "heissen Draht" zum KBA einrichten und die FIN vor einer Abnahme abfragen. Wird aber eher an Personalmangel scheitern ;)


    Ansonsten: Urlaub wäre schön, bin noch mitten im Umzug und im Abgasskandal ...


    Gruss von Frank

    Wenn Du Dich an der ganz späten S 51/1E1 orientierst, müssten die meisten Teile einigermaßen passen.


    Auf jeden Fall eintragungspflichtig:


    Tank


    Anbringungsorte der Beleuchtung, falls geändert


    Sitzbank und Schutzblech müssten unkritisch sein, aber der Obergurt ist Teil des Rahmens und muss eingetragen werden ...


    Änderungen am Motor, Vergaser, Auspuff (hier an der ganz späten S70E orientieren, die hat Abgasgutachten etc)


    Die OR hat vorn 19" Räder, also 17"+Reifen eintragungspflichtig etc., geht ggf. wahlweise


    Falls Du auf 17" gehst, ist das auch eine Änderung der Bremsanlage, hier kann der Prüfer sich an der ABE für die OR orientieren, meiner Erinnerung nach wurden da verschiedenen Kombinationen im ABE Gutachten beschrieben


    Länge der Standrohre und hintere Federbeine sind auch eintragungspflichtig, wenn Du da was änderst.


    Rest mit dem Prüfer besprechen, der das abnehmen soll.


    PS: ich überlege grad, ob der Herzkasten bei meiner OR anders ist als bei der S51/70 Baureihe, solltest Du auf jeden Fall noch mal vergleichen. Die Verkabelung ist auch ziemlich anders als bei der S70.


    Gruss von Frank

    Hallo zusammen.


    Das Strassenverkehrsamt oder Finanzamt hat meinem Vater eine Mahnung geschrieben weil er die Steuern für die RT125/3 nicht bezahlt hat.


    Seit wann zahlt man für die 125er Steuern?


    Die Lösung ist ganz einfach: Siehe auch Kraftfahrzeug-Steuergesetz.


    - Wenn die RT 125 als Motorrad zugelassen ist, ist sie steuerpflichtig.


    - Wenn die RT 125 als Leichtkraftrad zulassungsfrei ist und lediglich ein amtliches Kennzeichen benötigt, ist sie steuerfrei.


    Ein Blick in die Fahrzeugpapiere sagt dir, was hier der Fall ist.


    Gruss von Frank

    5235631: S 51 N Ungarn Export, 1983, Auslieferung Juni/Juli 1983,
    die Papiere dazu sind die Billigfälschung mit dem geklauten Stempel.


    504937x: S 51 B 1-3 (davor und danach auch N) Ungarn Export, 1982, Auslieferung ~ Mai 1982


    Gruss von Frank