Theoretisch müsste das KBA ja auch alle anschreiben die ABE´s erhalten haben für Ungarnmopeds und diese wieder einziehen. Warum tun die das nicht? Das KBA ist doch sonst auch gut dabei ABE´s abzuerkennen, kenn ich ja aus dem KFZ Tuningbereich zur genüge. Erst ABE erteilen und paar Jahre später wird es wieder aberkannt. Dann ist auch in den Unterlagen der Prüfer ein dicker Vermerk mit "ungültig" zu finden.
Gib uns Zeit und gib uns Leute, dann machen wir das vielleicht 
PS: unterscheide zwischen
- einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), das ist ein Verwaltungsakt gegenüber dem Hersteller, welcher ein Fahrzeug (oder Teil) in Serie produzieren will, die Akte dazu ist meist etwas dicker (z.B. für die vom KTA erteilt ABE für die S51 etwa 4-5 Leitz Ordner voll)
- dem ABE Kärtchen, also dem Nachweis, den der Fahrer mitzuführen hat, dass sein Fahrzeug einer ABE entspricht.
Eine ABE für ungültig zu erklären kommt schon vor, wenn ein Hersteller Quatsch macht. Das ist aber rechtlich gesehen etwas komplizierter.
Die ABE Kärtchen einzuziehen? Muss man eigentlich nicht, denn, da der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat, sind sie eigentlich schon per se ungültig.
Warum sollte der Import von Simson Fahrzeugen dem KBA "missfallen" ? Das ist doch Tagesgeschäft in Europa, und zum Glück darf man in Europa Fahrzeuge frei handeln. Das KBA darf nur für solche Fahrzeuge keine "ABE Kärtchen" ausstellen, aus dem einfachen Grunde, weil sie der damaligen vom KTA erteilten ABE nicht entsprechen. Zuständig wären z.B. die Behörden in Ungarn, CZ oder Polen ... Ob diese Behörden das machen ? Keine Ahnung. Tschechische und polnische Fahrzeuge haben selbstverständlich serienmäßig Papiere ...
Eine Zulassungsstelle darf im Rahmen ihres Ermessens im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Prinzip alles, muss sich jedoch ggf. gegenüber ihrer vorgesetzten Behörde rechtfertigen (also maximal gegenüber dem Landesverkehrsministerium). Da bin ich zum Glück komplett raus. Mir ist es eigentlich auch egal, ob eine Re-Import Simson im Rahmen einer Einzelabnahme 60er Papiere bekommt. Wenn eine Zulassungsstelle das mitmacht - who cares.
Die im Einigungsvertrag getroffene Regelung bezüglich der Kleinkrafträder dagegen gilt natürlich nur für Fahrzeuge, die vor dem Stichtag auf dem Gebiet der DDR beheimatet waren. Das ging sogar so weit, dass Simson auch vor dem Stichtag nur 50 km/h Versionen Richtung alte Bundesländer verkaufen durfte, wer also 1991 bei Simson eine neue S53 bestellt hat, bekam in Bayern eine 50 km/h Version, im angrenzenden Sachsen eine 60km/h.