Beiträge von hallo-stege

    Mein Moped darf ich mir morgen wieder abholen und habe acht Tage Zeit das ganze wieder in Ordnung zu bringen.


    Was stand genau im Brief vom Strassenverkehrsamt ? Dort müsste sich eine genaue Anleitung finden, was Du zu veranlassen hast und wem das Fahrzeug nach der Rückrüstung vorzuführen ist (z.B. Gutachter, Polizei, Amt, Werkstattmeister)
    Wenn Du auf Nr. Sicher gehen möchtest, stellst Du den kompletten Originalzustand wieder her. Nicht eintragungsfähige Teile auf jeden Fall abbauen, ich sehe z.B. die Bremsanlage momentan als problematisch, da kein Gutachten vorhanden.
    Bei den Teilen die Gutachten haben (Lenker ?) diese Gutachten genau lesen, dort steht drinne, was Du tun musst, damit Dein Moped "legal" wird, z.B. ob eine Abnahme und ggf. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig ist. Das vor der Vorführung erledigen. Wenn Dir da irgendwas nicht klar ist, kannst Du mich auch fragen (ich bin ehemaliger TÜV-Prüfer, bischen Zeit einplanen, bin nicht immer onlein)


    Zum Strafmaß kann man noch überhaupt nichts sagen, "auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand". Also abwarten. Aber aufpassen dass Jugendstrafrecht angewendet wird, Du schriebst, dass Du noch nicht volljährig bist.


    Gruss von Frank


    PS: nein, ich hab als Jugendlicher nicht illegal frisiert und mache es auch heute nicht.

    Problem ist doch eher der lebensferne Beschluss über max 45kmh. Das nenne ich sogar lebensgefährliche Realitätsferne.Gebt allen Moppeds mit den 50kubikzentimetern die 60kmh und der Drops ist gelutscht.


    Das ist leider ein EU-Recht, da kann man heute im nationalen Alleingang nicht viel machen. Ich hab das vor Jahren, als die neue EU Typgenehmigungs-Regelung für Krafträder etc. im Werden war, mal auf EU-Ebene angesprochen, und vorgeschlagen, die bbH auf 50 oder 60 km/h hochzusetzen, und auch gute Argumente dafür genannt, bin dafür aber ziemlich belächelt worden. Wäre der richtige Zeitpunkt für so eine Änderung gewesen. Es gibt dafür einfach keine Lobby, die Kleinkrafträder sind dort politisch einfach nicht interessant genug ... (und ich bin sowieso nur ein ziemlich kleines Licht).


    Die 45 km/h waren damals, als die ursprüngliche Richtlinie geschaffen wurde (um 1992) der kleinste gemeinsame Nenner unter den EU Mitgliedsländern. Es gab halt auch Länder wie DK oder S, da waren maximal 30 km/h drin.

    Schön wäre es wenn auch die exportierten Fahrzeuge vom KBA eine Datenbestätigung bekommen könnten. Natürlich mit den im jeweiligen Land gültigen werten.
    Also: Klingel, Blinker, Sitzplatzanzahl und natürlich Höchstgeschwindigkeit.
    Leider geht das rechtlich nicht.


    Das liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Länder, die ungarische Behörde könnte das natürlich machen.
    Eine sachlich richtiges Datenblatt für die Einzelabnahmen hier kann ich natürlich in meiner Freizeit erstellen. Dass hieße 40 km/h für Ungarn Fahrzeuge und Leichtkraftrad z.B. für CZ, BG oder PL Exporte. Wenn es was hilft, mache ich das gerne.

    Wieviel Millionen Fahrgestellnummern waren es noch gleich wie Hallo Stege schrieb? 7 Millionen? Na dann fang mal an zu tippen Sachsenmoped, vielleicht hats KBA ja noch nen 450 Euro Job frei wenn es doch so schnell erledigt ist.


    Wenn er einen Datensatz pro Minute schafft, und 8 Stunden am Tag arbeitet, wären er in nur 14583 Tagen fertig. Dann hätten wir in nur 39 Jahren eine digitale Liste ... :D

    Da hast du mich jetzt falsch verstanden.
    Man sollte das so Regeln das alle, egal ob Reimport oder nicht, nach dem damaligen DDR Zulassungsbedingung eine BE bekommen, also Kleinkraftrad was 60km/h darf, damit sie unter die Regelung im Einigungsvertrag fallen.


    Ich befürchte, wenn wir an dieser absoluten Sonderlocke (60 km/h mit Versicherungskennzeichen) irgendwie kratzen, würde das völlig nach hinten los gehen, so in Richtung "45 km/h für alle" ... und damit wäre eher niemandem gedient.