Beiträge von hallo-stege

    Die 16N3 waren keine Sparvergaser, sondern abgasoptimierte Vergaser.
    Mit den alten 16N1 waren die damals eingeführten international gültigen Abgasnormen (ECE R 40, ECE R 47), die etwas verklausuliert auch in der DDR galten, nicht zu schaffen.
    Und da ein großer Teil der Simsons auch in Exportländer ging, wo diese Abgasnormen verbindlich waren, wäre der Export Markt dann auch weggefallen.

    Bei so einer Gelegenheit würde ich den Motor eher auf eine elektronisch geregelte Einspritzung umrüsten.


    Sowas lief schon in den 70er Jahren (mit einer sich drehenden eingefärbten Scheibe / Glühlampe / lichtempfindlichen Widerstand als "Kennfeld"), das müsste sich doch heutzutage problemlos digital darstellen lassen.
    Die Einspritztechnik ist inzwischen auch wesentlich weiter.


    Gruß von Frank

    Eine Einstellung der vertraglich festgesetzen Dienstleistung, gemäß Einigungsvertrages, nur weil man sich "geärgert fühlt", ohne Abtreten der Dienstleistungsrechte, an jemand dritten, halte ich daher für höchst unwahrscheinlich, oder zumindest rechtlich gut anfechtbar.Was wieder fraglich wäre. Denn scheinbar scheint im Einigungsvertragfestgesetzt zu sein, dass das KBA und nur das KBA, für die
    Zweitschriften verantwortlich ist. Wenn sie den Dienst einstellenwürden, da die Arbeit zu unangenehm wird, käme das ja einem
    Vertragsbruch im Sinne des Einigungsvertrages gleich.

    Das stimmt so nicht. Die Zuständigkeit ergibt sich nicht aus dem Einigungsvertrag, sondern aus einem Ministererlass von ~ 1994, wo drinne steht, dass das KBA Ersatzabdrucke des ABE Kärtchens ausstellen kann (nicht: muss).


    Und eine alleinige Zuständigkeit des KBA ist auch nicht gegeben, der Hersteller kann es natürlich auch (wenn es ihn oder einen Rechtsnachfolger noch gibt, was im Falle des VEB nicht ist), oder natürlich die örtlich zuständige Zulassungsstelle nach Beibringung eines Gutachtens, dass das Fahrzeug noch dem genehmigten Typ entspricht ...


    Gruß von Frank




    PS: @Alex 66:
    "Trotzdem versteht man ja den Starheizer. Lohnt es sich nun einen Rahmen (ohne Papiere, aber augenscheinlich DDR, ohne ein einziges Anbauteil)
    zum Wiederaufbau herzunehmen, oder nicht. Sollte man komplett gesetzestreu bleiben wollen, wäre der Neuaufbau von seitens des KBAs
    nicht mehr vorgesehen und unmöglich. Ist ja "kein ganzes Moped". Und Solorahmen sind nach dem Auswahlverfahren eben offiziell nicht existent.
    Man kann es nun natürlich im Vorfeld aufbauen und fertige Bilder schicken.., bewegt sich allerdings damit schon in der gesetzlichen
    Grauzone. Immerhin hat man ja das Aussehen des Mopeds garantiert an ehemalige DDR-Bedingungen angepasst, ohne zu wissen, ob es dem
    Auslieferungszustand entsprach.
    Die erfolgsversprechendere Methode wäre anders.. aber möglich.. jedoch hochgradig illegal."


    Die legale erfolgversprechende Methode geht über technische Prüfstelle und Zulassungsstelle.

    Das passt schon. Und die Millionen Fahrzeuge immer schön in 50er Lose aufteilen ;)

    @hallo-stege mit einer 55 rahmennummer am Anfang ist es auch ein austauschrahmen?


    Sag mal bitte, wie kann ich am besten Papiere für einen Rahmen mit einer austauschnummer bekommen? Also mit einer 1 am Anfang? Welche Daten soll man da angeben?

    Es gab verschiedene Austausch Rahmen Serien. Die "1" ab etwa 1987.
    Gib die Daten von dem Fahrzeug an, welches damit aufgebaut wurde.