Wenn sich die Frage auf den AoA - Auspuff ( = Aua Auspuff weil´s weh tut) aus dem anderen Thread bezieht, hat sich das mit dem Eintragen sowieso erledigt ...
Gruß von Frank
Wenn sich die Frage auf den AoA - Auspuff ( = Aua Auspuff weil´s weh tut) aus dem anderen Thread bezieht, hat sich das mit dem Eintragen sowieso erledigt ...
Gruß von Frank
Moin Zusammen,
wenn ihr das Amt bescheisst und euch auch noch öffentlich damit brüstet, wird es wohl eher nicht dazu kommen, dass das Verfahren wieder erleichtert wird, sondern eher dazu, dass es ganz eingestellt wird.
So ganz blöd sind "die vom Amt" ja auch nicht. Die meisten Tricks sind ja bekannt, Photoshop, gefälschte Bilder, Repro Schilder etc ...
Gruß von Frank
Kleiner fun fact am Rande... Mir hat bei meiner Hercules Optima 3 von 1985 (original 40 km/h) das Amt die Eintragung von 45 km/h genehmigt nach TÜV-Gutachten und dann in die Papiere eingetragen. Vermutlich hätte ich auch die 50 km/h bekommen, aber ich wollte das hintere RItzel nicht noch kleiner wählen, damit ich bei 2 Gängen überhaupt noch die Berge hochkomme
"Das Amt" = die Zulassungsstelle ? Das KBA hat damit nichts zu tun.
An sonsten: ab 1986 galten für Mopeds/Mokicks die 50 km/h, konnte man bei vielenm älteren Fahrzeugen umrüsten.
45 km/h sind EU Recht und viel neuer.
Gruß von Frank
Geh doch einfach zu einer Prüfstelle und lass Dir den Typschein zu KTA 2171-3 ausdrucken, der ist für die Prüfstellen online im ARGE-TP verfügbar. Wenn ich mich recht erinnere, sogar mit Bild vom Prüffahrzeug ...
Was soll da noch geprüft werden ? Wenn die ABE-Nr. nicht zum Fahrzeug passt, kann das ABE Kärtchen ja gar nicht echt sein.
Das ist so ähnlich, wie wenn man fragt, ob ein VW Polo VW Golf Papiere hat ...
Wozu man dann sicher noch eine Quelle benötigt. Oder nimmst du dann den Screenshot vom simsonforum.de mit?
Rechtsquellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1.Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind;
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
...
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
...
Und wenn man sich ein Blankoschild besorgt die Rahmennummer einschlägt Bj 79 KR51/1 und dann nochmal das KBA kontaktiert ?
Da die Nummer in einem Los für Austauschrahmen liegt, wäre das nicht zielfühend ...
H-Kennzeichen auf ein steuerfreies Motorrad.. sind auch mal eben 46€ mehr pro Jahr an Steuern ...
Nein, ein "steuerfreies" Motorrad (das wäre dann ein Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad) bleibt auch mit H-Kennzeichen steuerfrei.
Da es sich um einen Austauschrahmen handelt, wirst Du den Weg via technische Prüfstelle - Zulassungsstelle gehen müssen ...
Nur aus reinem Interesse, was hat das Moped für einen Wert? Also wenn alles funktioniert natürlich.
Zwischen Kasten Bier und Lottomillionen scheint momentan alles möglich ...
Ganz vorsichtig mit dem Original Motor, echte S70 Motoren sind top - selten, da wäre es schade, wenn Du was versaust ...
Willkommen im S70 Club.
Gruß von Frank