Grundsätzlich bezahlt die Versicherung im Kaskofall den Zeitwert, also den Abschreibungswert der Maschine und der geht gegen 0.
Es sei den, Du hast mit der Versicherung explizit etwas anderes ausgemacht.
Für so alte Fahrzeuge empfiehlt sich deswegen eine Oldtimerversicherung bzw. der Versicherung vor Abschluß der Kasko ein Wertgutachten vorzulegen.
Gruß von Frank