Beiträge von hallo-stege

    Es gibt zwar allgemeine Grundsätze bzw. Regelungen, doch im Rahmen von solchen Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis liegen viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen der geltenden Verordnungen, Richtlinien bzw. Merkblättern im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen bzw. Begutachters (Einzelfallentscheidungen).

    Grundsätzliches Problem:

    Der Gutachter trifft bei seiner Begutachtung keine Entscheidung, sondern schreibt ein Gutachten mit einer Bestätigung, dass das Fahrzeug (seiner Meinung nach) den Vorschriften entspricht ... die Einzelfallentscheidung trifft die Zulassungsstelle ...

    Gruß von Frank

    a) Ich habe jetzt eine Einzelgenehmigung §4 s.o. unterschrieben von der DEKRA und vom StVAmt mit der Eintragung 60km/ Kleinkraftrad.

    Damit ist doch nun wirklich mal alles gut, oder?

    b) Habe ich einfach nur Glück gehabt oder drehen hier alle unbegründet durch? Ich hätte sicherlich noch ein oder zwei andere Ämter kontaktiert bevor ich keine Ahnung mir eine Schrottrahmen o.ä. zugelegt hätte.

    Das ist recht einfach:

    Die Zulassungsstelle ist zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach nationalem Recht.

    Wenn sie - als Einzelentscheidung - Dein Fahrzeug den DDR - Inlandsfahrzeugen gleich gestellt hat, dann ist das ok und Du hast erstmal gültige Fahrzeugpapiere.

    Die Entscheidung basiert auf einem Gutachten eines technischen Dienstes / eines aaS. Sollte sich im Nachhinein rausstellen, dass bei der Begutachtung falsche Annahmen getroffen werden oder z.B. ein Gefälligkeitsgutachten erstellt wurde, bekommt erstmal diese Institution einen auf den Deckel (wenn ich z.B. die Mengen an Ungarn Reimporten in den Kleinanzeigen sehe, welche angeblich Einzelabnahme Papiere haben mit 60 km/h, aber noch nicht mal eine Hupe oder einen Tacho ... kommt das raus, wird es Ärger geben)

    Im Extremfall werden dann alle Gutachten von dem Sachverständigen überprüft (das macht der QM Beauftragte des TD, oder auch das Landes-Verkehrsministerium als vorgesetzte Behörde des aaS). Sollten sich dabei größere Unstimmigkeiten ergeben, kann wiederum die Zulassungsstelle eine Nachbesserung des Fahrzeuges verlangen, oder auch die Papiere einziehen ...

    Ja ich meinte für uns normal-sterbliche ohne Zugriff auf eine existierende Datenbank oder KnowHow :rotate:

    Ich gehöre auch zu den Normal-Sterblichen. Weil mich das Problem, also anhand der FIN eine Aussage zum Auslieferungszustand machen zu können, auch irgendwie genervt hat, hab ich halt damit angefangen, eine solche Datenbank aufzubauen, und zwar lange vor dem KBA ;)


    PS: Chick, da darfst Du mich nicht fragen, ich hab einige Zeit beim Aufbau des QM Systems für die Zweitschriften ausgeholfen, bin da aber inzwischen komplett raus.

    Wenn man bei 7.000.000 insgesamt möglichen Fahrgestellnummern für alles Simsons mit etwa 30 % Export rechnet, sind das immer noch 2.100.000 mögliche Export Fahrzeuge. Ganz egal, wie man das dreht und wendet, es sprengt jeden Rahmen.