a) Ich habe jetzt eine Einzelgenehmigung §4 s.o. unterschrieben von der DEKRA und vom StVAmt mit der Eintragung 60km/ Kleinkraftrad.
Damit ist doch nun wirklich mal alles gut, oder?
b) Habe ich einfach nur Glück gehabt oder drehen hier alle unbegründet durch? Ich hätte sicherlich noch ein oder zwei andere Ämter kontaktiert bevor ich keine Ahnung mir eine Schrottrahmen o.ä. zugelegt hätte.
Das ist recht einfach:
Die Zulassungsstelle ist zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach nationalem Recht.
Wenn sie - als Einzelentscheidung - Dein Fahrzeug den DDR - Inlandsfahrzeugen gleich gestellt hat, dann ist das ok und Du hast erstmal gültige Fahrzeugpapiere.
Die Entscheidung basiert auf einem Gutachten eines technischen Dienstes / eines aaS. Sollte sich im Nachhinein rausstellen, dass bei der Begutachtung falsche Annahmen getroffen werden oder z.B. ein Gefälligkeitsgutachten erstellt wurde, bekommt erstmal diese Institution einen auf den Deckel (wenn ich z.B. die Mengen an Ungarn Reimporten in den Kleinanzeigen sehe, welche angeblich Einzelabnahme Papiere haben mit 60 km/h, aber noch nicht mal eine Hupe oder einen Tacho ... kommt das raus, wird es Ärger geben)
Im Extremfall werden dann alle Gutachten von dem Sachverständigen überprüft (das macht der QM Beauftragte des TD, oder auch das Landes-Verkehrsministerium als vorgesetzte Behörde des aaS). Sollten sich dabei größere Unstimmigkeiten ergeben, kann wiederum die Zulassungsstelle eine Nachbesserung des Fahrzeuges verlangen, oder auch die Papiere einziehen ...