Beiträge von hallo-stege

    497820X die ist völlig klar: ein Austauschrahmen ;)
    545058X S51B1-4, 1984, mein Tipp wäre sahara

    571264X: mein Tipp ist eine saftgrüne B1-4, 1986 ...


    PS: Bitte in Zukunft wieder mit vollständiger Nummer und Bildern an die bekannte Mail Addi.

    Gruß von Frank

    Ganz klar ein Ungarn Import, FIN Bereich 5320001-5325000 (hübsches 5.000er Export Los).

    Farbe passt zur FIN, Auslieferung ab Ende 1983/Anfang 1984. So eine Art Weihnachtsproduktion.

    N auf dem Typenschild und rechts oben in der Ecke könnte ein CM50ccm stehen ...

    Gruß von Frank

    Das passt. Auslieferung ab Mai 82.

    Gruß von Frank

    Hab ich gemacht, ich bin auch immer erstmal nett :)


    Wenn das nicht reicht, bin ich auch nochmal nett - dann wirds aber irgendwann auch nach unten gehen mit der Laune und Nettigkeit.

    Bitte berichten.

    An sonsten: wenn Du mir die Nr. sagst, könnte ich mal in meine Liste gucken, ob´s in dem Nummernkreis Auffälligkeiten gibt.



    @Chick: "Haben wir nicht eine STVZO/FZV für ganz Deutschland gilt ?"

    Im Prinzip ja, und die sagt, dass Einzelentscheidungen Ländersache sind ;)

    Mich juckt es auch sehr in den Fingern, mal so ein grenzwertiges Moped zu kaufen und im Ablehnungsfall den ganzen Kram durch meinen Schwiegervater "rechtlich bearbeiten" zu lassen.

    Genau, dann stellt sich die Frage, wie überhaupt für mehr als 30 Jahre alte Fahrzeuge Ersatzpapiere nach "Aktenlage" ausgestellt werden können. Würde dann darauf hinaus laufen, dass jedes Fahrzeug zur Einzelabnahme muss (siehe meinen Beitrag oben).

    Wenn ich das neulich beim Mittagstisch richtig mitbekommen habe, bestehen bei neuen Nieten Zweifel, weil es sich dann um ein Fahrzeug handeln könnte, welches auf einem Rahmen-Neuteil aufgebaut worden ist. Ich würde das auch hinterfragen.


    Chick, das ist Thüringen Spezial, entweder eine interne Dienstanweisung der Zulassungsstelle selbst, oder des Landesministeriums. Würde ich auch hinterfragen ;)


    Gruß von Frank



    PS: "Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist im deutschen Verwaltungsrecht ein form- und fristloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann und der sich an die Dienstaufsicht oder die vorgesetzte Dienststelle oder an den Dienstvorgesetzten wendet. Gegensatz ist die Fachaufsichtsbeschwerde."

    Das ist natürlich sinnvoll, besonders wenn das Ministerium diese Beschwerden bekommt. Dann wird die Geschichte mit den Ersatzpapieren schneller eingestellt, als wir gucken können ...;)


    Bei den Zulassungsstellen dagegen wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde an die vorgesetzte Dienststelle zielführend, wobei das Thema dann wahrscheinlich in Richtung Bund-Länder Fachausschüsse getragen wird, also eine bundeseinheitliche Lösung zu erwarten wäre. Wie die wiederum aussieht, liegt in Gottes Hand ;)