Ich weiss, dass es mal im Netzt irgendwo eine Liste möglicher technischer Änderung gab. Stehen die Räder da vielleicht mit drin ?
Vergiss die Liste einfach, sie gilt seit der Wiedervereinigung nicht mehr, sondern es gilt § 19 StVZO (Nicht serienmäßige LM Räder ohne Räder-ABE /Teilegutachten oder Freigabe in der Fahrzeug-Typgenehmigung führen immer zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, müssen also begutachtet und eingetragen werden, siehe Beispielkatalog Nr. 5.1)
Die ABE für die S53 hat die Nr. G215, ist vom 25.09.1992 (plus Nachträge) und kann von jedem Prüfer onlein engesehen werden.
Dort findet sich z.B. die S53-50CX = Ausführung B. Diese hat Grimeca Gußräder und Scheibenbremse, der Prüfer könnte also die dortigen Angaben als Prüfgrundlage für eine Einzelabnahme übernehmen. Vorsichtshalber eine Ersatzteilliste von dem Typ mitnehmen, es ist doch einiges für die Räder geändert. In den Nachträgen gibt´s auch Versionen mit Trommelbremse ...
Gruß von Frank