Naja, alle Kraftfahrzeuge (also auch Mofas, bla, bla) müssen Winterreifen haben, die bestimmte Eigenschaften erfüllen undentweder durch das M+S-Symbol bzw. diese Schneeflocke gekennzeichnet sind.
So richtig?
Nein. Von einer Kennzeichnung ist überhaupt nicht die Rede. Der genaue Text lautet:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Die Richtlinie 92/23/EWG gilt allerdings nicht für Krafträder, sondern nur für PKW, LKW, Busse und deren Anhänger. Für Kräder gilt 97/24/EG (und bei Reifen läuft sowieso alles nach ECE). Und eine nicht anwendbare Richtlinie muss/kann auch nicht erfüllt werden. Und die 92/23/EWG Anh.II Nr. 2.2 stellt lediglich Anforderungen an das Profil, nicht aber an echte Wintertauglichkeit.
Gruss von Frank