Beiträge von hallo-stege

    Die Rahmennummer ist 8-Stellig und beginnt mit TP 780014xx.

    Das ist eine von der Technischen Prüfstelle (TP) vergebene Rahmennummer, 7 ist der Ort der technischen Prüfstelle (müsste TÜV Nord sein). Solche Nr. werden z.B. bei einer Einzelabnahme von Eigenbauten vergeben, oder auf Anweisung der Zulassungsstelle, wenn die Rahmennummer unklar, nicht vorhanden oder sonstwie zweifelhaft ist (§ 59 StVZO).


    Gruss von Frank

    Vaddern hat vor gut 27 Jahren aufgehört, was dazu zu sagen ... und Mofa - Moped - Auto - Schauberkurse an einer Schule habe ich auch schon angeboten (bin kein Lehrer sondern Ingenieur), seit einigen Jahren geht hier allerdings nichts mehr, da die Physik - oder Werken Lehrer das in ihrer Freizeit mitmachen müssten.


    Gruss von Frank

    Und genau das hat ne Supra 4 (ohne GP) auch. Das auf dem Foto ist zu 99% ne Supra 4. Warten wir mal ab bis der Fredersteller das Typenschild gelesen hat ;)

    Ich sags mal mit Radio Eriwahn: im Prinzip ja ... allerdings hat die Supra 4 (ohne GP) einen anderen Motorblock (basierend auf dem 50er Jahre Sachs Moped Motor, während der GP Motor auf dem Sachs 50 S basiert), anderen Rahmen, Tank, Sitzbank ...


    Hier: http://www.oldtimerfreunde-rem…t/fzg/hercules_supra.html


    finden sich gute Bilder zur Supra 4 ohne GP.


    Hier: http://www.moped-museum.de/her…ercules-supra4gp-1979.htm


    hast Du mal zum Vergleich die GP (erste Ausführung).


    Gruss von Frank

    Tatsächlich ist im neuen § 2a StVO jedoch nur allgemein von Kraftfahrzeugen, also
    von solchen im Sinne der StVO die Rede. Der Verweis auf die Richtlinie
    92/23/EWG bezieht sich nur auf die Eigenschaften der Reifen und nicht
    auf die Definition des Begriffs Kraftfahrzeug.

    Diese Information des ADAC ist leider sachlich falsch. Die EG Richtlinie 92/23/EG bezieht sich nur auf PKW, LKW, Busse und deren Anhänger. Insofern können sich Zitate aus dieser Rili auch nur auf diese Fahrzeugarten beziehen. An sonsten würde Deutschland das komplette EG Recht in Bezug auf Fahrzeuge auf den Kopf stellen. Einfach so "Rosinen picken" geht im EG Recht eben nicht.


    Gruss von Frank

    hallo-stege
    wäre dann nett wenn du uns morgen und wenn du dann halt bescheid weist noch mal informieren würdest
    heißt es gilt also doch net für uns?
    mfg

    Hallo Zusammen,


    es ist noch nicht veröffentlicht. Hier ist die HP vom Bundesgesetztblatt:


    http://www.bundesgesetzblatt.de/


    dort gibt es seit einiger Zeit einen "Bürgerzugang" wo man sehen kann, wenn ein Gesetz oder eine Verordnung veröffentlicht wird.


    Gruss von Frank

    Also, ist die Vorschrift schon angekommen oder noch nicht "draußen" ?

    Das neue Verkehrsblatt müsste morgen erscheinen, ab dann gilt die Verordnung. Wenns zu morgen nicht klappt, dann ist der nächste Termin der 15.12. Ich bekomme das Verkehrsblatt leider immer erst ein paar Tage später. Aber ein Kollege hat es online und informiert uns dann kurzfristig.


    Selbst das Verkehrsministerium redet inzwischen nicht mehr von Motorrädern:


    http://www.bmvbs.de/SharedDocs…amsauer-winterreifen.html


    Gruss von Frank

    Würde dieses Gesetz auch für Quads gelten, wär das ne Katastrophe, denn es gibt soweit ich weis keine M+S Reifen für unsere Fahrzeuge. Zudem ist son schöner Stollenreifen eh besser als son Winterreifen, insofern man einen mit weicher Mischung hat.
    Betroffen wären nur die fahrer mit L7e Zulassung (bis 20PS). Für die LOF Fahrer gilt ja die Ausnahme für Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.

    Quads (Fahrzeugart L7e) sind ebenfalls nicht Teil der Rili 92/23/EG bzw. 70/156/EWG sondern gehören in die Rili 2002/24/EG ... Quadreifen erfüllen allerdings meistens die Definition aus der 92/23/EG, da sie meist grobstollig sind. Und eine Kennzeichnung ist ja nicht vorgeschrieben.


    PDF´s habe ich hier leider nicht, Du findest die Texte auf der EU Homepage.


    Gruss von Frank

    Ja, weil einige keine Gesetzestexte lesen können und meinen da Dinge reininterpretieren zu müssen. Das ist ja grundsätzlich nichts Schlimmes. Aber andere glauben das Halbwissen dann noch.


    Alle Fahrzeuge, die einen Motor haben, brauchen M+S-Reifen, egal wieviele Räder oder welche bbH sie besitzen. Punkt aus Ende.

    Hallo MUZ,


    das mag der fromme Wunsch des Verordnungsgebers gewesen sein, leider hat er es dazu mal wieder nicht richtig formuliert. Die zitierte Richtlinie (92/23/EG) als Systemrichtlinie zur 70/156/EWG bzw. 2007/46/EG gilt nämlich überhaupt nicht für alle Fahrzeuge, sondern nur für PKW, LKW, Busse und deren Anhänger. Für Zweiräder, Dreiräder, leichte 4 Rädrige (Quads etc) (alles meine Baustellen, Rili 2002/24/EG), Trecker und deren Anhänger sowie für national zu genehmigende Fahrzeuge wie Krankenfahrstühle (mein Spezialgebiet), Baumaschinen (ebenfalls mein Spezialgebiet) etc. gilt sie eben nicht.


    Man kann für Zweiradreifen per se keine PKW Reifen Eigenschaften fordern.


    Hätte der Verordnungsgeber gewollt (bzw. nicht gepennt), hätte er ja ohne weiteres die Zweirad Reifenrichtlinien (97/24/EG K1 bzw. ECE) zitieren können. Hat er aber - obwohl wir ihm das geraten haben - nicht. Es lebe die Letanz.


    Gruss von Frank
    (der täglich mit solchen Vorschriften arbeitet und ausbildet)