Ja, weil einige keine Gesetzestexte lesen können und meinen da Dinge reininterpretieren zu müssen. Das ist ja grundsätzlich nichts Schlimmes. Aber andere glauben das Halbwissen dann noch.
Alle Fahrzeuge, die einen Motor haben, brauchen M+S-Reifen, egal wieviele Räder oder welche bbH sie besitzen. Punkt aus Ende.
Hallo MUZ,
das mag der fromme Wunsch des Verordnungsgebers gewesen sein, leider hat er es dazu mal wieder nicht richtig formuliert. Die zitierte Richtlinie (92/23/EG) als Systemrichtlinie zur 70/156/EWG bzw. 2007/46/EG gilt nämlich überhaupt nicht für alle Fahrzeuge, sondern nur für PKW, LKW, Busse und deren Anhänger. Für Zweiräder, Dreiräder, leichte 4 Rädrige (Quads etc) (alles meine Baustellen, Rili 2002/24/EG), Trecker und deren Anhänger sowie für national zu genehmigende Fahrzeuge wie Krankenfahrstühle (mein Spezialgebiet), Baumaschinen (ebenfalls mein Spezialgebiet) etc. gilt sie eben nicht.
Man kann für Zweiradreifen per se keine PKW Reifen Eigenschaften fordern.
Hätte der Verordnungsgeber gewollt (bzw. nicht gepennt), hätte er ja ohne weiteres die Zweirad Reifenrichtlinien (97/24/EG K1 bzw. ECE) zitieren können. Hat er aber - obwohl wir ihm das geraten haben - nicht. Es lebe die Letanz.
Gruss von Frank
(der täglich mit solchen Vorschriften arbeitet und ausbildet)