Hört sich jetzt vielleicht blöde an, aber ich verliere sonst die Übersicht, weil Du immer ellenlang schreibst (ist nicht schlimm, nur sehr schwer, darauf zu antworten...nicht rechtfertigen!!!)
1. Du kannst doch selbst nicht ausschließen, auch mal nicht zu gucken! Oder eine Situation falsch zu bewerten!
2. Es ist keine Mauschelei zwischen RA, StA und Richter, sondern es ist der Regelfall, dass eine fahrlässige Körperverletzung, resultierend aus einem VU, gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird. Es sei denn, dass gewichtige Gründe die Eröffnung einer Hauptverhandlung rechtfertigen (z.B. besonders schwerwiegende Folge, besonders rücksichtsloses Verhalten, Vorbelastung, etc.) Die StPO sieht ausdrücklich diesen Verfahrensgang so vor.
Allerdings finde ich die Höhe der Geldbuße beachtlich, der Regelfall liegt zwischen 400 und 600 EUR.
3. Dein Mosbacher Erlebnis: Seit knapp 30 Jahren hat sich auch bei der Polizei etwas getan, wie ich meine zum erheblich besseren.
Solche Dinge, wie sie Dir und Deinen Freunden widerfahren sind, sind im Jahr 2011 meiner Ansicht nach annähernd unmöglich, und wenn sie dennoch passieren, sind sie mit Sicherheit nicht folgenlos für die Polizisten, die sich so verhalten haben.
Das es genau so Dir/Euch passiert ist, glaube ich gerne, wenn ich teilweise die alten Geschichten von "früher" höre, die meine ganz alten Kollegen immer gerne erzählen, die aber nicht meine Meinung wiederspiegeln...
Ohne es rechtfertigen zu wollen, gibt es aber auch da zumindest den Ansatz einer Begründung (nicht, was das Vorenthalten von Flüssigkeit angeht).
Es gibt, wie Du sicherlich selber weißt, die Verdunkelungsgefahr, die auch einen Haftgrund darstellt, vielleicht hat man sich seinerzeit darauf berufen, ich weiß es nicht. Es wäre auch unaufrichtig von mir, wenn ich Dir dazu etwas sagen würde, weil ich es einfach nicht weiß!
Bezüglich der ED-Behandlung könnte ich Dir was erzählen, tue ich aber nicht, weil das zu sehr in den innerdienstlichen Bereich geht...
4. Du glaubst gar nicht, wieviele Ermittlungsverfahren schon gegen mich durchgeführt wurden, von denen ich erst im Nachgang (nach etlichen Monaten) etwas mitbekommen habe, wenn ich den Einstellungsbescheid der StA erhalten habe. Das passiert nämlich genau immer dann, wenn sich ein Bürger über eine meiner Maßnahmen beschwert und er sich "ungerecht" oder wie auch immer behandelt fühlt und meine Vorgesetzten auch nur einen ganz vagen Verdacht eines Fehlverhaltens meinerseits haben...
Bei mir sind die Folgen aber schlimmer, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ich gar nichts falsch gemacht habe, denn für die Zeit des laufenden Ermittlungsverfahrens bin ich automatisch für jede Beförderung gesperrt...
Das heißt also defacto, dass ich in jedem Fall bestraft werde, auch wenn das Strafverfahren gar nicht eingeleitet wird!
5. Als äußerst positiv empfinde ich es, dass Du nicht den Holzhammer herausholst und auf alles einknüppelst, was Dir gerade nicht gefällt!
Da sollten sich einige andere mal Gedanken drüber machen- und das trotz oder gerade wegen Deiner Vita....
6. Ich bin mir gar nicht sicher, ob Du hier nun wirklich Deine eigene Meinung vertrittst bzw. aus Deinem Leben erzählst oder ob es sich um Provokation oder was auch immer handelt...
So viel schlechtes kann einem Menschen in einem Leben eigentlich gar nicht widerfahren...