Ergebnis der Geschichte: Einstellung nach §153(1) StPO (Geringfügigkeit)
Beiträge von Atomfred
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Ein Richter muss sich an das Gesetz halten hat aber natürlich in seiner Urteilsfindung einen gewissen Spielraum. Und das kann auch mal von der Tagesform abhängig sein (was es nicht sollte) oder eben wie Angeklagte sich verhalten und äussern. Klar sagt man das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt aber es sollte natürlich in das Strafmaß einfließen. Du willst hier ein definitve Vorraussage was auf deinen Bekannten zukommt aber die gibt es nicht. Kann auch sein das die ganze Sache fallen gelassen wird da es zum Glück keinen Personenschaden gab.
Wichtig ist das nicht vorsätzlich gehandelt wurde sondern unwissentlich. Es wurde ja nicht getunt damit das Moped auf 60 kommt sondern nur die DDR Sonderreglelung bedacht. Ein strenger Richter widerrum könnte der Meinung sein das man als Vater 2 mal hinschauen müsste bevor man seinem Sohnemann die Maschine aushändigt.
Von wirklich nichts anderem rede ich die ganze Zeit. Wenn man mich aber als doof hinstellt, werde ich mich ja wohl noch erklären dürfen. Ich habe aber auch schon geschrieben, dass meine Frage ergebnisoffen ist. Dass ein solcher Fall etwas vom Standard abweicht, zeigt ja schon die Ausnahmeregelung in der FEV. Ich habe auch keine Glaskugel und kann den Ausgang vorhersehen. Ich habe eine (vielleicht zu) spezielle Frage nach bisherigen Erfahrungen mit genau dieser Problematik gestellt und nur allgemeingehaltene, belehrende Antworten bekommen, die nichts mit der Fragestellung zu tun hatten. Das wird seltsamerweise nicht angemahnt.
Und wenn ich mehrfach schreibe, dass ich weiß was eine BE ausmacht und trotzdem wieder darauf eingegangen wird, scheint nicht nur diese Information ohne den Umweg über die menschliche Schaltzentrale direkt vom Auge in die Finger zu gehen!
Und das nun es soweit gekommen ist, zeigt das dies nicht mal beim kauf gemacht wurde.
Pass auf DerSebbi89 gleich bekommst auch gesagt "widersprichst dir selbst innerhalb von zwei Sätzen."

Sagt derjenige der das gelesen nicht versteht

Und ein weiterer Kommentar ohne Inhalt! Was hat „nicht verstehen“ mit Widersprüchlichkeit zu tun? Was habe ich denn nicht verstanden? Erklär dich doch mal vernünftig ohne mich mit deinen sinnfreien Floskeln anzufeinden!
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hängt von den Fall spezifischen Umständen und dem Richter seinen Gemütszustand ab.
Oh man, jetzt nimmst du deinen Leitspruch unter deinem Avatar aber auch beim Wort und legst hier alles auf die Goldwaage und widersprichst dir selbst innerhalb von zwei Sätzen. Was denn nun? Recht und Gesetz oder Gemütszustand? Dann für dich: Innerhalb der Gesetze ist er frei in seiner Entscheidung!
Wenn bei dir alles in einer Verurteilung endet, frag ich mich ja, warum es z.B. den §153StPO gibt.
Und was hat das mit Pflichten zu tun die ein Fahrzeughalter und Fahrzeugführer (welches meist ein und die selbe Person ist) haben ?
Das war ein Vergleich= ein stilistisches Mittel, um etwas zu erklären, zu erläutern oder zu verdeutlichen
Alles anzeigenFalsch der hat sich an Gesetze zu halten und an dem was das Gesetzt für Zuwiderhandlung als Strafmaß vorsieht.
Wie das Strafmaß genau aussieht, ob es nun das Mindeststrafmaß oder das Höchststrafmaß oder was dazwischen wird, hängt von den Fall spezifischen Umständen und dem Richter seinen Gemütszustand ab. Das ist hier auch schon gesagt worden.
Und was hat das mit Pflichten zu tun die ein Fahrzeughalter und Fahrzeugführer (welches meist ein und die selbe Person ist) haben ?
Der hat dafür zu sorgen, das alles Vorschriftsmäßig ist, für die Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis, auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Fahrzeugpapiere, das das Fahrzeug Haftpflicht versichert ist, sowie auch das sein KKR die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit einhält.
Das nun keine Betriebserlaubnis erteilt wurde, ist klar und und deutlich ersichtlich wenn da nichts unter "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach § 4Abs. 5 FZV >> BETRIEBSERLAUBNIS ERTEILT<< " nichts ausgefüllt ist.
Von daher klar seine Pflichten nicht nachgekommen.
So nebenbei ist dann auch noch eine Falsche Angabe beim Abschluss der Haftpflichtversicherung gemacht worden, sonst hättest du ohne BE
keine abschließen können.
Kommt noch hinzu, laut Versicherungsbedingungen, ist für einen aktiven Versicherungsschutz, Voraussetzung das das Fahrzeug eine BE hat.
Von daher klar seine Pflichten nicht nachgekommen und mit falschen Angaben gemacht um eine Versicherung abzuschließen zu können.
Ob man da milde von Richter da erwarten kann

Und was hat dieser ganze Text mit meiner Frage zu tun?
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Du hast es noch immer nicht begriffen (oder willst es nicht), das mit AM Schein eigentlich nur 45km/h darfst und ohne BE kannst es nicht belegen das das Moped unter eine Sonderregelung fällt, sprich legal damit 50km/h oder 60km/h fahren darfst als KKR .
ist vergeben Mühe, er will es nicht war haben, das dreh und Angelpunkt die BE ist.
Da es ein Ungarn Export ist, der 60km/h läuft, ist der Drops genau genommen doppelt gelutscht.
Mensch Jungs, Textverständnis ist gefragt. Ich habe nichts anderes behauptet.
Ich versuch es nochmal:
Schritt 1: Kontrolle unter den o.g. Feststellungen, Rechtlich ein Fahren ohne FE, ich habe da keine andere Meinung als ihr und auch nichts Gegenteiliges gesagt/geschrieben! Anzeige durch Polizei mit weiterer Vernehmung und was da so zugehört.
Schritt2: Abgabe ans Gericht, tatbestandsmäßig noch immer der erfüllte Straftatbestand. Das heißt aber nicht, dass es auch zu einer Verurteilung kommt. Ein Richter ist frei in seinen Entscheidungen. Eine Strafanzeige führt nicht zwingend auch zu einer Strafe/Verurteilung.
Ich bin bei Schritt 2 und nicht 1. Deshalb frag ich nach Urteilen/Entscheidungen und nicht danach, wer mal von der Polizei angezeigt wurde.
Schon mal was vom gutgläubigem Erwerb gehört? Da kann man z.B. auch an einem Gegenstand, der aus einer Straftat stammt und eigentlich jemand anderem gehört, Eigentum erwerben. Da bin ich auch erstmal einer Hehlerei beschuldigt, und zum Schluss kann ich die Ware unter Umständen behalten und werde nicht bestraft.
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Wie denn auch wenn du nichts hast womit du das nachweisen kannst? Man steht immer in der nachweiß Pflicht, weiß das mal vor Gericht nach das es sich um ein moped handelt welches vor 92 auf der gebietskörperschaft der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen ist...
siehe hier:
Quark
Ist das Moped in der DDR auf der Straße gewesen und hatte daher eine BE vom KTA der DDR, dafür bekommt man auch eine Zweitschrift von KBA
mit 60km/h. Versteht sich von selber das dazu alle Voraussetzung für das erstellen eine Zweitschrift passen müssen.
Zumindest da sind wir einer Meinung. Ein echtes DDR-Moped hat nichts mit einem Reimport mit Dekra-Gutachten zu tun. Schmeißt nicht alles in einen Topf!
Aus diesen Ursprung machst du Quark.

Wer hat es denn geschrieben? Ich?
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Quark
Ist das Moped in der DDR auf der Straße gewesen und hatte daher eine BE vom KTA der DDR, dafür bekommt man auch eine Zweitschrift von KBA
mit 60km/h. Versteht sich von selber das dazu alle Voraussetzung für das erstellen eine Zweitschrift passen müssen.
Den Ursprung zu diesem „Quark“ habe nicht ich geschrieben! Hier nochmal zum Nachlesen!
Hast du ne Ahnung, wenn du zb mit einer DDR Maschine die mal ne original DDR BE hatte ohne gültige BE angetroffen wirst ist es automatisch fahren ohne FS, egal was du machst, denn das Gesetz ist das eben eindeutig.
Wenn die gurke dann auch noch 60kmh nachweislich läuft is der Drops eh gelutscht.
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In 6 Wörtern erklärt.
nicht im Besitz einer gültigen BE
Darum ging es gar nicht. Nicht den Zusammenhang verlieren. Die Rede war von einem originalen DDR-Moped. Nach der Aussage wird nicht mal mehr einem DDR-Moped die 60 km/h zugestanden.
Und eine BE die zwar von einem gutachter erstellt, aber nicht von einer zuständigen Behörde gestempelt ist, ist eben ungültig.
Das weiß ich. Hab ich schon geschrieben und nicht widersprochen.
Die Frage wurde ja gestellt um eine Antwort zu bekommen, aber die Antwort die es darauf gibt schmeckt wohl so garnicht. Also hoffen wir mal das das Gericht wenig milde walten lässt, und den vollen Knüppel zieht. Vielleicht verstehst du es dann.
Eine Antwort auf meine Frage habe ich noch nicht erhalten.
4883xxx ist eine S51N Ungarn Export mit CM50ccm Kennzeichnung auf dem Typschild, und damit ein 40 km/h Einsitzer nach ungarischem Recht.
Vielen Dank!
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Hast du ne Ahnung, wenn du zb mit einer DDR Maschine die mal ne original DDR BE hatte ohne gültige BE angetroffen wirst ist es automatisch fahren ohne FS, egal was du machst, denn das Gesetz ist das eben eindeutig.
Wenn die gurke dann auch noch 60kmh nachweislich läuft is der Drops eh gelutscht.
Definiere "ohne gültige BE"!
BE nicht mitgeführt kostet 10€
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Und genau damit bist du auf den Holzweg, das Spiel absolut keine Rolle.

Ausschlaggebend ist wann und wo das Fahrzeug erstmalig in Verkehr gekommen ist.
So neben bei, wenn es zb. ein Ungarn-Version ist, war es nicht mal ein technisch identisches Fahrzeug, genau genommen.
Spielt es sehr wohl! Vielleicht nicht für den Straftatvorwurf an sich, aber für die Strafe. Ich verweise nur mal auf Vorsatz und Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Handeln. Nochmal²: Die rechtlichen Gegebenheiten für Reimporte sind mir bekannt und sehe ich auch nicht anders. Wenn BE von der DEKRA..., dann mit 50 km/h. Das ist meine Meinung! Das ist aber komplett offtopic hier!
Hier mal ein Link ins andere Forum zu Angaben eines ungarischen Forumsmitglieds.
Exportmodelle, Besonderheiten,Typen usw. - Seite 4 - DDRMoped.de
Mit der entsprechenden Nachfrage von Hallo-Stege. Das ist zwar schon 13 Jahre her, aber dadurch nicht unglaubwürdiger. Pauschale Antworten, weil man mal was von dem Bruder der Schwester des Onkels gehört hat, haben keinen Mehrwert für die Community.
Es kann also technisch identische Fahrzeuge geben. Zumal es auch in Ungarn schlaue, junge Leute gab, die die Drosselung wieder rückgängig gemacht haben. Ob das dann damals in Ungarn zulässig war oder nicht, wird hier keiner beurteilen können! Vielleicht ist die ein oder anders Simson auch als Motorrad gelaufen. Dass diese Fahrzeuge dann noch immer nicht erstmalig in der DDR in den Verkehr gebracht wurden, ist mir bewusst!! Hört bitte auf mit diesen pauschalen Antworten a la "Das war schon immer so!"
Und, ob die Simson jetzt wieder zurück kommt und es fehlen die Papiere als Motorrad oder als Moped/Mokick ist irrelevant.
wurde das Fahrzeug Sichergestellt und durch einen Gutachter zum Zeitpunkt der Kontrolle festgestellt das die Simson wirklich 60km/h fuhr? Ansonsten wirds ggf für die Polizei vor Gericht schwierig das zu beweisen wenn das Moped plötzlich nur noch 45/50 fährt ...
Dann wäre wenigstens der Tatbestand mit dem fahren ohne Führerschein vom Tisch.Das Moped ist zwei Tage einbehalten worden und konnte dann wieder abgeholt werden. Ob da in der Zeit was gelaufen ist, weiß ich nicht.
hallo-stege Vielen Dank für das Angebot. Wir haben mal auf die Liste geguckt und die Nummer fällt mit 4883??? genau in einen Exportblock.
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Ich komme mir grad vor, als ob ich bei Motortalk bin!
Ich weiß, dass ein Gutachten ohne Stempel keine BE ist. Ich weiß, dass es zig tausende Urteile zum Fahren ohne FE gibt. Und es macht sehr wohl einen Unterschied, ob durch eigene Umbauten die BE erlischt und ich dann A1 oder mehr brauche, oder ob es sich um technisch identische Fahrzeuge handelt, bei denen im Zweifel lediglich eine Ziffer der Rahmennummer darüber entscheidet, ob sich jemand strafbar macht, oder nicht.Sowas kann auch immer wegen Geringfügigkeit oder anderer Juristereien eingestellt werden. Und bei den ganzen Reimportgeschichten hätte es sein können, dass hier jemand sowas schon durch hat.
Ich will das auch nicht rechtfertigen oder in der Simsongemeinde für den Junior Buße tun, vielleicht bringt ein Urteil in dieser uneinheitlichen Handhabung der Reimporte durch die Behörden ja etwas Rechtssicherheit. Etliche Gesetze sind erst durch richterliche Urteile klarer definiert worden. Ein Urteil eines Landgerichts kann da schon für ein kleines Amtsgericht als richtungsweisend gelten.
Ich möchte nochmal deutlich betonen, dass ich keine Anleitung erwarte, wie man ihn da rausboxt. Die Frage habe ich ergebnisoffen gestellt.
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Mit ABE oder BE meint man üblicherweise den "Nachweis der Betriebserlaubnis" und nicht den kompletten Aktenberg im Archiv des KBA oder des Herstellers dahinter...
Trotzdem. Fahren ohne BE ist, egal ob du sie bekommen hättest oder nicht, fahren ohne BE.
Das ist mir schon klar und nicht der Knackpunkt! Meine Nachfrage bezog sich auf die Aussage, dass es Fahren ohne FE ist, wenn ich für mein echtes DDR-Moped noch keine BE habe. Die kann man ja auch mal verlieren. Ich glaube, wir reden hier etwas aneinander vorbei, meinen aber soweit das Gleiche. Und ein bisschen verrennen wir uns auch schon wieder.
Somit hier nochmal meine Eingangsfrage: Kennt jemand zu dem Thema Reimporte Urteile oder Rechtssprechungen? Vielleicht auch zu erteilten Gutachten oder sowas?
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Fahren ohne gültige BE ist bei Simsonfahrzeugen mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit leider auch gleich fahren ohne gültige Fahrerlaubnis wenn man nur AM hat.
Eine DDR Maschine darfst du auch nicht ohne ABE fahren, da kann es eigentlich keinen Unterschied in der juristischen Beurteilung geben.
Aber doch nur, wenn sich etwas auf Leistung und Vmax auswirkt, oder verstehe ich das gerade falsch? Die ABE/BE gibt es doch grundsätzlich für DDR-Mopeds. Die liegt halt (wenn es dazu noch was gibt) beim KBA oder früher beim KTA. Hab grad extra nochmal geguckt: Auf den KBA-Papieren steht ja auch drauf "Nachweis der Betriebserlaubnis..." Der Fahrzeugschein ist doch auch nur der Nachweis der BE für einen Golf, Polo. Die BE an sich hat doch der Hersteller.