Moin
Zun Thema Licht, hier mal der Auszug aus der Straßenverkehrsordnung, die auch für Simmen gilt:
"(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2 a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
So da habt ihrs alle gelesen, wie das ist mit dem Licht am Tage.
Und jetzt diskutiert nicht darüber, ob ne Simme ein Kraftrad ist oder nicht. Die Lichtsache gilt auch für ne Simme.
Der Paragraph geht noch weiter. Nachlesen könnt ihr das alles unter http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Viel Spaß dabei. Und wer es jetzt nicht begreift, dass er mit Licht zu fahren hat (auch wenn ihn die Pfefferminzprinzen noch nicht angehalten haben), dem wünsche ich harte Konsequenzen seiner Dummheit.