@s51-freak
Ist auch nicht böse gemeint... und ich verstehe deine Äußerung auch.... Aber die ABE mußt Du nicht mitführen. Evtl. könnte ich sogar mein Gerichtsurteil raussuchen und mal schicken.
Aber die ABE ist nur ein Auszug aus den im KTA hinterlegten Technischen Unterlagen für die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr für das jeweilige Modell. Und die kannn und muß jeder Polizist einsehen und nachforschen können. Deshalb nicht notwendig mitzuführen..... Und 10 Eus bezahle ich dafür ganz sicher nicht, wenn ich die mal nicht dabei habe.
Ansonsten würde ich natürlich immer eine mitnehmen. Bringt nämlich weniger Ärger. Und welcher Polizist ist schon entzückt, wenn er zusätzlich über Funk oder Telefon anfragen muß, wie die techn. Daten sind.
Und spätestens nach der ersten Änderung gegenüber STINO muß man sogar eine ABE mitführen, weil ich sonst natürlich keine Änderungen eintragen lassen kann.
@all
Und natürlich wird es so gut wie unmöglich einen 70ccm Motor eintragen zu lassen. Sowas gabs nach meiner Meinung nie bei Duos. Also wird auch der Rahmen u.s.w. nicht entspr. geprüft worden sein.