Beiträge von steffens

    Schlimm, daß alles etliche male gesagt werden muß. Der Abnahme von S51 zu S70 ist kein Problem, wenn man zu einer kompetenten TP fährt. In meinem Gutachten steht als Typ nach wie vor "S51", die neue Leistung, neue Höchstgeschwindigkeit und natürlich die neue Schlüsselnummer zur Fahrzeugart, und natürlich "Leistungsänderung durch Einbau von Motor M741...., Übersetzung.... )

    Und woher soll die außenliegende Zündspule dann ihren Strom herkriegen ?


    Alles klar, Mißverständnis meinerseits. Dachte erst, er wollte NUR die eigentlichen Zündspulen tauschen wollen.


    So ist's richtig. Statt der innenliegenden Zündspule eine Primärspule einbauen. Müßte von den Befestigungsbohrungen her passen.

    Nein, so einfach geht das nicht. Wenn eine außenliegende Zündspule verbaut wird, brauchst Du auch die entsprechende Spule in der Grundplatte.


    Ich geh' mal davon aus, daß Du eine Unterbrecherzündung einbauen willst. Am besten neue Grundplatte mit entsprechender Spule, außenliegende 12V (!) Zündspule und richtig verkabeln. Braun/weiß von Grundplatte an Nr.2 vom Zündschhloß, und von da aus an Nr. 1 der außenliegenden Zündspule. Nr. 15 der Zündspule an Masse. Nr. 31 vom Zündschloß auch an Masse.

    Richtig, wie bereits erwähnt erst ab 01.01.1988 ist Bremslicht beim Krad vorgeschrieben.


    Noch mal zum Umbau: nur per §21 Abnahme, nur durch eine TP ( technische Prüfstelle ). Dokumente für eine $19(3) Abnahme für so einen Umbau gibt's nicht, daher darf es NICHT jede Prüforganisation durchführen.


    Und noch etwas: Es ist sch. egal, wo eine Hauptuntersuchung, Änderungsabnahme, Einzelabnahme in Deutschland durchgeführt wurde. Die Zulassungsstellen müssen das anerkennen. Daß es manchmal zu Unrecht Schwierigkeiten oder gar Ablehnung gibt, ist bekannt, sollte aber nicht sein.


    Abgasuuntersuchung beim Krad heißt AUK, ist ist ab EZ 01.01.1989 vorgeschrieben.

    Hier noch mal ein paar genauere Infos: Der Umbau von S51 zur S70 braucht eine Abnahme nach $21 StVZO, das heißt, Du mußt zu einer technischen Prüfstelle fahren. Das ist in den alten Bundesländer der TÜV, in den neuen Bundesländern ist es die DEKRA. Die Fahrzeuggenehmigungen, auf die sich berufen wird, liegt in Form der alten KTA-ABEs bei den technischen Prüfstellen vor.


    Blinker müssen vorhanden sein, und wenn die Erstzulassung des Mopeds 1988 oder später war, muß Bremslicht vorhanden sein, ggf. nachrüsten.