ein freund schafft bei einem städtischen betrieb.auf dessen gelände stand mehrere jahre eine rt 125 unbewegt abgeschlossen .irgentwann wollte die geschäftsleitung diese ecke des geländes umbauen ,und hat einen rundruf an alle mitarbeiter gesendet wegen dem motorrad.aber keiner hat sich gemeldet .darauf hin wurde mein freund gefragt ,da er ja auch ein ddr fahrzeug (schwalbe) fährt ob er es haben wolle .man brachte es zu ihm nach hause .da er keinen 1er führerschein hat ,steht das teil auch schon wieder 6 jahre bei ihm unbewegt in der garage und wird da auch nicht besser .deshalb meine frage ob es papiere dafür auch beim kba gibt oder ob er jetzt eine vollabnahme nach den heutigen standarts machen muß und dann durchfällt weil es ein stinkender olttimer mit vergaser ist .

gibt es papiere für rt 125 auch beim kba ?
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Also ich muss für meine TS auch eine vollabnahme machen lassen.
Durchfallen wird sie auf keinem Fall wegen der schlecht ausfallenden AU. Die ist beim Zweitakter so oder so immer schlecht.
Hauptsache alles verkehrsrelevantes funktioniert, heißt Licht Bremsen etc..
Papiere gibt es da meineswissens nach beim KBA nicht. -
Das KBA wird hier nichts ausstellen.
Für dieses Fahrzeug benötig man einen Fahrzeugbrief von der Zulassungsstelle um es wieder in den Verkehr zu bringen.
Was dafür alles gemacht werden muss ist etwas mehr als nur eine Vollabnahme beim TÜV. -
Vollabnahme bei nem prüfverein. Damit, und ner eidesstattlichen Erklärung über den Verlust der Fahrzeugpapiere vom Vorbesitzer, sowie überlassungserklärung/Kaufvertrag zur Zulassungsstelle. Ganz einfach.
Gruss
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@ Homer So wie ich das gelesen habe, ist der Vorbesitzter nicht bekannt.
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Wie die anderen schon geschrieben haben musst du damit zum Tüv bzw. Dekra.
Die machen dann ein 21er Gutachten und du kannst es anmelden. Da bekommst du dann auch deine ganzen Papiere ausgestellt.
Ist im Grunde nicht kompliziert.
Diese Prüfungssachen sind ja alle auf das Baujahr bezogen, darum musst du dir um AU usw. keine Gedanken machen.
Wenn die so läuft wie sie ausgeliefert wurde ist alles im Rahmen.mfg
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Das is von Bundeslamd zu Bundesland anders geregelt.
Deshalb als erstes zur Zulassungsstelle und nachfragen wie sie es gerne hätten und den Namen vom Auskunftgebenden nicht vergessen. -
... deshalb meine frage ob es papiere dafür auch beim kba gibt oder ob er jetzt eine vollabnahme nach den heutigen standarts machen muß und dann durchfällt weil es ein stinkender olttimer mit vergaser ist .
Papiere gibt´s dafür beim KBA nicht (DDR Datensätze habe ich aber da und kann die ggf. an die Prüfstelle direkt weiterleiten).
Die Anforderungen bei der Vollabnahme richten sich nach dem Baujahr des Fahrzeuges.
Gruss von Frank
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@ Homer So wie ich das gelesen habe, ist der Vorbesitzter nicht bekannt.
Vielleicht einfach direkt behaupten dass man die Papiere mal vor Jahren selber verloren hat!? Und das einem die Karre schon ewig gehört... Ich weiß noch was das für ein Akt war unseren Trecker- Anhänger zuzulassen, die wollten Eidesstattliche Erklärung vom Vor- Vorbesitzer, weil ich denen dummerweise erzählt hatte das der den schon ohne an den Vorbesitzer weiter verkauft hat...
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So ein Fahrzeugbrief ist doch immer registriert, da wird sich doch anhand der Fahrzeugnummer was finden lassen. Zulassungsstelle, Polizei
Bevor man sagt man habe sie schon selbst ewig im Besitz und auf einmal kommt über die Recherche was anderes raus. Das wäre dann blöd
Ich würde mir von dem städtischem Betrieb die Besitzübereignung bescheinigen lassen. Die haben das Ding weitergereicht.
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Na ja, dann wird die Zulassungsstelle von dem städtischen Betrieb eine Eidesstattliche Erklärung haben wollen was mit den Papieren passiert ist!?
Die Frage ist ob die Maschine überhaupt jemals schon mal zugelassen war und überhaupt nirgendwo Aktenkundig ist. Das war bei unserem Trecker Anhänger ja auch das Drama, 35 Jahre mit Grün gefahren und somit keinerlei Historie in irgendwelchen Datenbänken. -
Bei einem Besitz, länger als ein oder zwei Jahre kann man einer netten Dame auf der Zulassungsstelle schon verklickern, dass man die Papiere selbst verloren hat. Bei einem meiner Fahrzeuge war das völlig egal und ich konnte die Erklärung selbst unterschreiben aber beim nächsten war eine andere Dame etwas auf Krawall gebürstet, so dass ich mit dem Vorbesitzer nochmal hin musste :-S
Wenn der Kumpel noch dort arbeitet und die eine Besitzerklärung von vor 6 Jahren ausstellen, sollte das klappen mit dem selbst unterschreiben.
Ansonsten einen Kaufvertrag mit jmd. machen, damit man was in der Hand hat und im Kaufvertrag muss stehen "Verkauft mit Papieren".
Dann kann man glaubwürdig erklären, dass man die Papiere in den 6 Jahren selbst verloren hat. Dann Gutachten nach §21 und los geht's!
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