Beim Blueprinting die Toleranzen ausloten.
Tuning
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Der Junge bekommt nichtmal einen Kombischalter auseinandergebaut, da soll er jetzt an seinem zylinder feilen? Finde ich kritisch.
Ganz davon ab, dass diese ständigen Fragefreds zu jedem Furz und Feuerstein nerven. Suchfunktion und Google scheinen ein Mysterium zu sein...
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Ist ja eigentlich ganz einfach:
Ein Kleinkraftrad ist per Gesetz definiert mit einem Hubraum von maximal 50cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h (vor 1986), 45 km/h (ab 2001), 50 km/h (1986 bis 2000) oder 60 km/h (DDR-Mopeds bis 28.02.1992).
Sobald du eine dieser Kenngrößen durch Umbauten veränderst bzw. überschreitest, ist es ILLEGAL, fertig. Somit schließt sich die Anforderungen in deiner Frage automatisch gegenseitig aus.
Theoretisch könntest du dir aber eine Simse mit 50 cm³ und 8 PS bauen und diese über die Übersetzung auf 60 km/h begrenzen und das eintragen lassen. Darf auch 5 Gänge haben usw. Das haben mir 2 TÜV-Ingenieure unabhängig voneinander bestätigt. Lärmgrenzwerte sollte auch noch passen.
Das gibt dann auch richtig Abzug
Da sagst du was. Anders war es beim Nachwende-Sperber MS50 ja auch nicht. Über 5 PS, 5-Gang und ein großes hinteres Kettenritzel bei einer gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Demzufolge könnte man schließen: Mehr Leistung ja, aber bei 50ccm und max. 60 km/h.
MfG
Christian -
Gutes Beispiel, muss ich mir merken.
Eigentlich gehe ich davon aus, wenn Endgeschwindigkeit und Lautstärke passen, dann interessiert auch keinen bei einer Kontrolle Leistung und Hubraum.
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Richtig. Mehr Leistung, 5Gang und andere Übersetzung läst sich beim Prüfer legalisieren, solange
a) 50ccm
b) 60km/h (plus Toleranz)
nicht überschritten werden.
Hab das bei mir machen lassen.Allerdings sehe ich das wie Sterni. Nachdem was er so alles Fragt, sollte er sich erstmal mit der Materie Simson beschäftigen, bevor er anfängt zu verändern.
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Neeeeeeee....
Ich meine so Tricks wie Auspuffdichtung in Ansaugmuffe für Vergaser oder Lochtiuning am Endschalldämfer -
Also Lochtuning am Endschalldämpfer wäre ebenfalls illegal.
Auspuffdichtung in der Ansaugmuffe bringt erstens gar nichts und zweitens ist die auspuffdichtung nicht benzinfest.
Das einzig legale was mir noch einfällt wäre die S51 als Leichtkraftrad zuzulassen und dann entsprechende Maßnahmen durchführst. Wofür du aber den A1 Schein bräuchtest.
Sei einfach zufrieden mit der Mehrleistung die dir die Simson von Haus aus bietet und pflege sie ordentlich, oder gehe das Risiko des Tunings ein. Wobei sich auch dort relativ unauffällig was machen lässt.
Aber legales Tuning ist nunmal so gut wie nicht möglich, wenn man die Betriebserlaubnis noch gültig lassen will. -
Oh ja mach das Helene Tuning ! Beste was gibt damit fährt ne stino Simson locker 80km/h...
Jetzt mal im Ernst. Tuning ist optimieren. Und was dazu zählt wurde alles schon gesagt. Alles andere was die Änderung von Bauteilen betrifft ist illegal und da ist es egal ob nen 16er kettenritzel oder nen 180ccm Motor.
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Selbst wenn diese Tipps etwas bringen sollten ist man über 66km/h auch schon illegal unterwegs.
mfg

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Du musst Dich entscheiden, entweder Du machst was dran, und weißt dass es illegal ist, oder du lässt deine Finger weg. 50ccm/60kmh. Damit das Ding schneller wird benötigt es eine SZ Bearbeitung und einen gekürzten Krümmer.
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Selbst wenn diese Tipps etwas bringen sollten ist man über 66km/h auch schon illegal unterwegs.
mfg

Ist das mit den +10% eigentlich irgendwie nachvollziehbar oder irgendwo festgehalten? Es gibt ja auch Urteile, bei denen die Rechtsprechung bis +20% auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit grünes Licht gibt.
(http://lrbw.juris.de/cgi-bin/l…ent.py?Gericht=bw&nr=3163)
Ich bin bei der Juristerei aber nicht in der Materie. Vielleicht Ländersache? Die Logik dahinter wirkt für mich immer unberechenbar, wie wenn Besoffene Karten spielen
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