Was brauche ich um ein Gutachten zu bestehen?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hallo,
    Ich habe wie eingie andere hier eine reimportierte Simson S 51 N ohne ABE. Jetzt habe ich einen Termin beim TüV für ein Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis.
    Kennt sich jemand aus was wichtig ist damit ich mein armes Moped nicht nocheinmal zum Tüv fahren muss danach?


    Tacho und Klingel :rolleye: habe ich schon hinzugefügt.


    Wäre super wenn mir jemand antwortet (Termin ist diesen Freitag) :dash:


    Danke, Danke, Danke schonmal !
    Lg Bop

  • Klingel


    Öhm, ich hab zwar ausch schon gehört, dass sich manche an Ihre N-Modelle eine (Fahrrad-)Klingel dranmachen, aber sicher, dass das der Vorschrift genügt? Auf sämtlichen in Netz zu findenden Schaltplänen haben die N-Varianten eine elektrische Hupe, die über Batterien betrieben wird (siehe z.B. hier: http://www.a-k-f.de/moser/s51n-e4.pdf)
    Denk' auch dran, dass du links einen Spiegel brauchst, falls der noch nicht dran ist.
    Nach § 61 StVZO musst du außerdem Soziusfußrasten anbringen und eine "Halteeinrichtung" für den Beifahrer, das ist bei Simson ja der Gurt auf der Sitzbank. Ich hab' diesbezüglich mal etwas recherchiert, § 61 StVZO Abs. 1 schreibt "Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.". Der Anhang verweist auf "Richtlinie 93/32/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Halteeinrichtung für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 188 vom 29.7.1993, S. 28), geändert durch die Richtlinie 1999/24/EG der Kommission vom 9. April 1999 (ABl. L 104 vom 21.4.1999, S. 16)". Und jetzt wirds lustig, schauen wir in "ABl. L 104 vom 21.4.1999, S. 16" rein, dann steht da unter 1.1: "Der Haltegurt und seine Befestigung müssen so ausgelegt sein, dass sie — ohne Riss bzw. Bruch — eine senkrechte Zugkraft von 2 000 N aufnehmen können, die im Zentrum der Gurtoberfläche mit einem maximalen Druck von 2 MPa statisch aufgebracht wird."
    2.000 N, das entspricht 200kg - den Gurt einer Simson, der 200 kg hält, will ich sehen :whistling:
    Und das war jetzt nur eine Vorschrift, die ich mal beispielhaft überprüft habe - was ich sagen will: Wenn der TÜV-Prüfer etwas finden will, dann wird er etwas finden, da kannst du dir noch so viel Mühe geben. Also immer recht freundlich, gucken, dass dein Mööp in einem allgemein guten Zustand ist, vorher vielleicht auch mal mit dem Putzlumpen drüber, schauen, dass die Bremsen gut greifen, vielleicht auch mal einen Blick in den Auspuff werfen, nicht, dass vom Vorbesitzer statt dem Schalldämpfer noch ne Coladose drinsteckt und wenn der Prüfer dann kein Unmensch ist, sollte das eigentlich klappen :D


    Was noch interessant wäre, was du denn gerne für eine Einzelabnahme hättest. 60 km/h bei Versicherungskennzeichen, fahrbar mit Klasse AM sollte ja nicht mehr drin sein, wenn ich da recht informiert bin. Also wenn dir der Prüfer eine 60 km/h Zulassung erteilt, wirst du wohl ein großes Nummernschild und Klasse A1 brauchen. Und wenn du eine 45km/h Zulassung willst, muss das Teil natürlich vernünftig gedrosselt sein.

  • Danke schonmal für die Antwort!
    Ja Klingel ist ok ich habe den "sehr netten" Tüv Angestellten schonmal besucht und der hatte mich eben auf eine Klingel hingewiesen.
    Ich hoffe so einen Gurt brauche ich nicht weil soweit ich jetz denken kann bzw. meine Vorstellungskraft ist, wird es schwer möglich sein diesen ihren Vorstellungen entsprechend zu machen.
    Aber dann werde ich einfach hoffen, dass der TÜVler diesmal bessere Laune hat und ich dann diesen Sommer endlich wieder fahren kann.
    Und ja, gedrosselt wird es ziemlich sicher :(


    Danke und LG Bop

  • Nur mal so am Rand. Wenn dann hat das Fahrzeug nicht 45km/h sonder 50km/h Zulassung, da hier das Baujahr/Erstzulassung entscheidend ist.


    Gurt nimm doch einfach den Originalen. Der passt und isteben Original so verbaut gewesen. Egal ob der die Vorschriften erfüllt oder nicht.

  • Nur mal so am Rand. Wenn dann hat das Fahrzeug nicht 45km/h sonder 50km/h Zulassung, da hier das Baujahr/Erstzulassung entscheidend ist.


    Da wäre ich vorsichtig. Die 50er Regelung galt vom 1. April 86 bis Ende 2001. Davor waren es nur 40 km/h. Und da die S51 N wohl nur bis 87 gebaut wurde, lohnt doch ein Blick aufs Typenschild und dann evtl. mit 45 zufrieden sein.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Gurt nimm doch einfach den Originalen. Der passt und isteben Original so verbaut gewesen. Egal ob der die Vorschriften erfüllt oder nicht.


    Da war noch nie ein Gurt dran, habe ehrlich gesagt auch selten davon gehört dass man bei der Simson S 51 N nen Gurt dran hat. Ist mein erstes Moped und habe da noch viel zu lernen..
    Hoffe jetzt erstmal wenn ich alles gut herrichte, dass der TÜVler mich durchlässt :)

  • Keine Doppelposts. Sonst Verwarnung.Ftag jetzt nicht was das ist. Steht in den Forenregeln, die jeder lesen sollte... Aber nie einen macht.

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • Die Sitzbank ist selbe wie bei einer normalen s51 ,deshalb müssten die Gewinde zum festschrauben für den Gurt schon vorhanden sein.Zur Hupe ,es war eine elektrische verbaut,sie wurde über einen Batteriekasten mit 4 Mono-Zellen betrieben und musste paar Wochen nachgeladen werden

    Wer Kontakt zu Simsonfahrer aus dem Umkreis von Bochum sucht,der kann sich gerne melden

    Einmal editiert, zuletzt von Mapps ()

  • Da wäre ich vorsichtig. Die 50er Regelung galt vom 1. April 86 bis Ende 2001. Davor waren es nur 40 km/h. Und da die S51 N wohl nur bis 87 gebaut wurde, lohnt doch ein Blick aufs Typenschild und dann evtl. mit 45 zufrieden sein.


    Da ich mich damit auch nicht 100%ig auskenne, habe ich mich dazu belesen. Du scheinst da mit den Klassen durcheinander geraten zu sein. Ist auch sehr verwirrend. Die 40km/h beziehen sich auf Mopeds. Die Simson ist ein Mokick.
    So zumindest hier (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad) beschrieben.


    Das würde bedeuten, das man eine Ungarn Simson auf 50km/h gedrosselt relativ leicht zugelassen bekommen müsste. Bei der Drosslung kann man sich ja an die Nachwende Fahrzeuge orientieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!