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Zulassungsfragen/Versicherungsempfehlungen anhand meiner S51
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Super. Nur Mut
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Bin gerade von der Zulassungsbehörde zurück.
Ohne Zulassung/Kennzeichen.
Hab über 1 Stunde mit dem Büroleiter geredet. Kurz vor Schluss wollte er sie wohl zulassen, meinte dann aber das Fahrzeug müsse eine HU haben...
Habe dann ein wenig rumargumentiert und hatte ja zum Glück meine ausgedruckten Sachen mit. Damit und mit eigenen Unterlagen/Ausdrucken wollte er dann zu einem "Entscheider" weil er das nicht selber entscheiden wollte. Er hat weder einen gefunden, noch ans Telefon gekriegt. Damit haben wir die Sache vertagt, die wollen sich melden (anrufen).Also abwarten.Update folgt.
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Meine Empfehlung immer noch: StMI anrufen. Schriftliche Stellungnahme geben lassen. Hingehen. Abgeben. Zulassung mitnehmen
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Da muss ich mich als noob outen...StMi, was ist das ?
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Staatsministerium des Inneren
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Je nach Bundesland kann das Ministerium auch anders heißen oder die KFZ-Zulassungstellen sogar einem anderen Bereich als dem inneren unterstellt sein.
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Ach ok, ich glaub das gibts hier nicht. Danke.
Wird wohl anders genanntwerden.
Erstmal warte ich noch auf den Rückruf, ich habs ja nicht eilig. -
Hallo Allerseits,
ich bin hierauf aufmerksam geworden weil ich explizit nach dem "Drama" gegoogelt habe.Da ich bis letzte Saison Besitzer von einem roten Versicherungskennzeichen war, nun aber auch keins mehr bekomme, und nicht einsehe immer für 5 Geräte ein VK zu kaufen, will ich die Teile auch einfach dauerhaft anmelden mit Saison Kennzeichen. Bei der DirectLine würde mich ein Fahrzeug bei SF10 nur 18 Euro im Jahr kosten. Klingt schon mal nicht übel.
Nun bin ich aber aus Sachsen, Landkreis Zwickau. Hier scheint das noch nicht vorgedrungen zu sein. Ich habe bei meiner entsprechenden Behörde nachgefragt und die Antwort bekommen, das geht - allerdings nur mit HU, es wurde dann noch diskutiert, und lt. Rechtsauffassung der Amtsleiterin wird aus einem freiwillig zugelassenen Fahrzeug ein zulassungspflichtiges Fahrzeug nach 29 stvzo, das wir wissen das es anders ist, ist klar. Aber die Reaktion war wirklich lobenswert, am Montag eine Mail hingeschickt, gestern eine telefonische Antwort bekommen, sehr sachlich und freundlich, damit kann man arbeiten.
Habe heute morgen hab ich im Landesamt für Verkehr angerufen, der zuständige Mitarbeiter hat sich meinen Wunsch angehört, die Stellungnahme der vorangegangenen Amtsleiterin angehört und gesagt er meldet sich umgehend bei mir, er klärt das ab. Werte Mitleser aus Sachsen, ich gehe jetzt mal davon aus, das das nun auch was wird, das Ergebnis und evtl. Dokumente bringe ich hier mit (soweit erlaubt) ein.
Ich bin guter Dinge
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So, ich habe Rückmeldung von der Fachaufsicht im Landesamt für Verkehr in Dresden erhalten, dieser hat mit der Sachgebietsleiterin des LK Zwickau gesprochen und sie über das geltende, bundeseinheitliche, Gesetzesgefüge informiert. Ein Schriftstück oder sonstiges habe ich nicht bekommen. Ich nehme die Zulassung nächste Woche in Angriff und werde dann die ZB II hier posten. Eine gesonderte Eintragung im der ZB II wird es allerdings nicht geben, da geltendes Recht nicht wiederholt werden muss.
Ich wurde noch darauf hingewiesen, dass wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurde, es passieren kann das sich eine Politesse daran stört, und evtl. ein nicht statthaftes Knöllchen schreibt. Womit dann auch die Frage geklärt ist was die Rennleitung tun könnte wenn diese einen anhält.Betrifft erstmal nur Landkreis Zwickau - wenn das dann wirklich das erste mal für Sachsen gemacht wurde, kann man sich immer darauf beziehen
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