Warum machen Autofahrer sowas ?? Warum verhalten sich VIELE sehr Unfallprovokant?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Sicherlich komme ich auch mal in blöde Situationen, gerade in Bosnien und Montenegro war es extrem. Aber wenn dann so ein zertriefelter Motorradfahrer (der bis vor zwei Jahren nur ochsenkarren gefahren ist) am kurvenausgang liegt, nur weil er im Scheitelpunkt in den er nichts gesehen hat überholen musste, fahre ich weiter!

    Sommer, Sonne, Heizung

  • Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat...


    Wir wurden mal in der Stadt bei normaler Verkehrsgeschwindigkeit mit dem Moped trotz Überholverbot und Abbiegespuren auf einem Bahnübergang von einem älteren Herren überholt der sich mit 5 km/h mehr als wir selber an uns vorbei drängte.


    Meine Reaktion war ein "Daumen hoch du bist der allerbeste" und er zeigte mir den Stinkefinger.
    Ich hätte ihn anzeigen sollen für eine Beleidigung im Straßenverkehr sowie der Gefährdung des Verkehrs und überschreiten der Höchstgeschwindigkeit.


    Und alles nur damit man im Anschluss links abbiegen kann und warten muss.

  • Ich glaube hier liegt des Pudels kern:
    Zitat: „Der BGH hat hier ausdrücklich angenommen, dass eine hoheitliche Tätigkeit auch ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten auch bei Verwendung eines Privaten PKW als Ausübung eines öffentlichen Amtes zu…


    Ich darf mich in das Thema, wenn auch schon wieder einige Tage alt, einklinken :)
    Da bei dem Thema "Sonderrechte" einiges an Nicht- bzw. Falschwissen kursiert und das Thema wohl vom Großteil falsch verstanden wird, würde ich das gerne etwas ausführen.



    SONDERRECHTE:


    Zunächst: Die Sonderrechte regelt der § 35 (Absatz I) der StVO näher. Hierzu gibt es zahlreiche Gesetzteskommentare und Erläuterungen. Hier der Gesetzestext zur besseren Übersicht:
    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


    Nun, was bedeutet das konkret?
    Einfach ausgedrückt: Die ANGEHÖRIGEN der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei und des Zolldienstes dürfen sich über sämtliche Vorschriften der StVO hinwegsetzen (Bsp: Rote Ampel, Vorfahrtsregelung im Allgemeinen, Vorrang, etc.), WENN: Hoheitliches Handeln (Ein wichtiger Polizeieinsatz, ein Feuerwehreinsatz, bei dem dringende Eile geboten ist, etc.) dringend geboten ist. Dringend geboten bedeutet hier: Nicht etwa, die Erfüllung jeder Dienstpflicht. Die Dienstpflicht muss sehr sehr dingend sein. Zum Beispiel ein Feuerwehreinsatz mit erheblich verletzten oder schwere Gefahren für die öffentliche Sicherheit wie zum Beispiel eine nicht abgesicherte Unfallstelle, an der mit weiteren Unfällen zu rechnen ist.
    Folglich: Die Einsatzfahrt zu einer Katze auf einem Baum rechtfertig NICHT die Nutzung von Sonderrechten.


    Ganz wichtig zu verstehen ist, dass dieses Sonderrecht PERSONENGEBUNDEN, NICHT FAHRZEUGGEBUNDEN ist. Das Recht, sich über die StVO (die Regeln im Straßenverkehr) hinwegzusetzen, ist absolut UNABHÄNGIG davon, ob das gefahrene Fahrzeug ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen ist, oder lediglich ein Privatfahrzeug. Auch mit dem Fahrrad wäre eine solche Situation denkbar. Sondersignale sind für das Sonderrecht absolut unbedeutend. Die Sondersignale regelt das sog. WEGERECHT (hierzu später)
    Also: Unser Feuerwehrmann, der zu einem dringenden Einsatz



    Christian2306: "Das macht aber dein Verhalten nicht legal, im Gegenteil, wenn du erwischt wirst ist der Lappen weg. Du befindest dich immerhin nicht in einem Einsatzfahrzeug und hast damit keine Sonderrechte."
    -> Diese Aussage ist damit nicht richtig. Sonderrechte haben nichts mit dem Fahrzeug zu tun.


    Waldmensch: "Auf jeden Fall besteht nach STVO ein Sondersignal aus Blaulicht UND Martinshorn IN KOMBINATION, nicht aus einer Warnblinkanlage. Über Verkehrsregeln hinwegsetzen darf man sich nur mit Sondersignal."
    -> Auch das ist nicht korrekt. Sondersignale sind, wie oben ausgeführt, nicht erforderlich. Was du mit "Blaulicht und Martinshorn in Kombination" regelt das Wegerecht (§ 38 StVO). Hierzu weiter unten.



    Hierzu ein Urteil des OLG Hamm (immer noch geltende Rechtsmeinung):
    "Die nach Absatz 1 Berechtigten sind von jeder Verkehrsvorschrift, also auch von der Grunderegel des § 1 StVO befreit. Die Inanspruchnahme von Sonderrechtgen ist NICHT an die Nutzung eines Kfz gebunden, so dass z.B. ein Polizeibeamter zu Fuß oder mit dem Fahrrad (OLG Hamm in VRS 20, 378) durchaus Sonderrechte in Anspruch nehmen darf (KG v. 3.1.2005, VerkMitt. 2005 Nr. 38)."




    Sehr wichtig: Der § 35 VIII StVO besagt: (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
    Das bedeutet: Jeder, der, weil er zum Beispiel zu einem Einsatz fährt, einen Einsatz selbst fährt, oder dergleichen, Sonderrechte ausübt, sich also über Verkehrsregeln hinwegsetzt, MUSS absolut ausschließen können, dass irgendein anderer Geschädigt oder Gefährdet wird.
    Wird hier ein Unfall verursacht, so ist, egal wer nach objektiver Ansicht der Unfallverursacher ist, zu 99% derjenige, der den Einsatz fährt, Schuld.
    Ein kleines Beispiel: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgelegt, dass innerorts ein Einsatzfahrzeug, das mit über 20 km/h in eine Kreuzung (Lichtzeichenanlage zeigt rot) einfährt, ZU SCHNELL fährt. Hierbei kann man sehen, unter welcher absoluten Vorrausicht und Vorsicht diese Rechte eingenommen werden dürfen.
    Ein weiteres Beispiel: Eine Geschwindigkeit, die 70 km/h innerorts übersteigt, ist bei der Benutzung von Sonderrechten als ZU SCHNELL anzusehen. Der Gesetzgeber ist hier kleinlich, weil er eben nicht will, dass die Nutzung von Sonderrechten überspitzt betrieben wird ;)




    Nun zum Thema Sondersignale (Gelbes Blinklicht, Blaues Blinklicht, Martinshorn, etc.), genauer das sog.



    WEGERECHT:

    Der § 38 StVO besagt folgendes:

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet
    werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder
    schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die
    öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu
    verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.


    Es ordnet an:


    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".


    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten
    Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen,
    bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von
    geschlossenen Verbänden verwendet werden.



    Also, was genau sagt uns das? Im Grunde kann man auch das in einfachen Worten ausdrücken: Der Absatz I und der Absatz II regelt nur, wann genau das blaue Blinklicht alleine oder zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet werden darf. Wen das interessiert, der kann es sich gerne durchlesen. Der WICHTIGSTE SATZ ist jedoch der folgende: "Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."
    Dieser Satz besagt, dass ALLE ÜBRIGEN VERKEHRSTEILNEHMER jemandem, der mit blauem Blinklicht UND Einsatzhorn anrollt, sofort den Weg frei zu machen haben (sofern das zumutbar ist; Bsp: Ein Autofahrer muss keinesfalls seine Felgen z.B. an einem Randstein kaputt fahren, wenn das der einzige Weg ist, die Zufahrt zu einer Kreuzung freizumachen. Er ist also nicht zu allem denkbaren verpflichtet)
    Hier steht nicht: Derjenige, der das Einsatzfahrzeug fährt, hat folgende Rechte...............
    Sondern: Das, was da steht, gilt für andere Verkehrsteilnehmer. Lediglich die Absätze I und II regeln für den Einsatzfahrer, wann er welches Signal benutzen darf.



    DUO78: "Ab der Alarmierung würdest du also demnach das "öffentliche Amt" bekleiden. Du dürftest dich also mit "Sonderrechten" zum "Einsatzort Feuerwache" hinbegeben."
    -> Sehr richtig. Sobald derjenige, der Sonderrechte in Anspruch nehmen darf (ALSO HIER DER FEUERWEHRMANN), von dieser hoheitlichen Aufgabe erfährt, darf er mit "Sonderrechten" zum Einsatzort fahren.


    DUO78: "Aber was sind Sonderrechte? eingeschaltete Warnblinkanlage, auf- und abschwellende Fernscheinwerfer, ggf Hupsignale (Aufmerkasamkeit erhöhen).Damit würdest du also deinen Privat-PKW kenntlich machen, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt."
    -> Zur Wiederholung: Sonderrecht ist das Recht, sich über die StVO hinwegzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger. Es ist sozusagen ein "unsichtbares Recht". Der andere Verkehrsteilnehmer kann es (wenn er dich so ohne Einsatzfahrzeug sieht) nicht einmal erahnen. Schließlich weiß er ja nicht, ob du der Feuerwehr, der Polizei, etc. angehörst. Die Warnblinkanlage, auf- und abschwellende Fernscheinwerfer, Hupsignale, etc. fallen absolut nicht unter das Wegerecht. Hier ist nur Blaues Blinklicht und Einsatzhorn aufgeführt. ALLES andere ist nicht vom Gesetz erfasst, also auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer bedeutungslos.




    Leider leider leider bekommen vor allem Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr deutlich zu wenig Schulung in diesem Bereich, weswegen das Thema häufig missverstanden wird. Dabei sehe ich es als äußerst wichtig an und absolute Voraussetzung für eine professionelle Einsatzfahrt.
    Gut fahren will gelernt sein, aber: Die rechtlichen Voraussetzung zu kennen ist oberste Prämisse. Zumindest, wenn man vermeiden will, dass man sich im Nachhinein für einen Unfall die Schuld in die Schuhe schieben lassen will.




    Ich möchte die in diesem Beitrag zitierten Personen auf gar keinen Fall fälschlich darstellen oder herabwürdigen. Nicht jeder ist vom Fach und das Thema ist äußerst kompliziert, weswegen es ja auch so oft falsch verstanden wird. Sehr schön ist, dass man sich damit auseinanderstezt. :)
    Die Zitate sollen lediglich erklären, warum etwas zutrifft, oder warum es eben nicht zutrifft. Ich hoffe, dass ich damit niemanden gekränkt habe.




    Ich hoffe, dass ich mit dieser relativ langen Ausführung zum Thema Sonderrechte und Sondersignale dem ein oder anderen das Thema ein wenig erklären konnte.
    Sollte es hierzu Unklarheiten oder gegensätzliche Meinunge geben, können diese ja gerne ausgeführt werden.


    Lg

  • STVO Paragraf 35 Absatz 7 nicht vergessen


    (7) Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (§ 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

  • übrigens sollte an der Ampel ein Rotblitzer sein und man wird geblitzt weil man den Kreuzungsbereich räumt muss man keine Angst haben das Bußgeld zahlen zu müssen. Entweder wird das Bild bei der Auswertung gleich eingestampft oder sollte man doch Post bekommen reicht ein kurzer Dreizeiler als Widerspruch mit Angabe der Zeit dass zu der Zeit ein Einsatz war und man unverzüglich den Bereich räumen musste. Es ist schließlich nachzuverfolgen wann wo ein Einsatz gefahren werden musste

  • eben grade zur Mittagspause mal nen halben Hahn geholt ....rechts neben mir ein Autofahrer nicht blinkend am zwespurigen Linksabbieger der nach einer Weile dann nach dem Abbiegen zu einer Spur verengt. da ich schneller war als er blieb er hinter mir ... nach ca nem km und auf Tuchfühlung von ihm hinten dran an meinem Kennzeichen wollte ich zu meinem Edeka abbiegen nach links ... Blinkend wohlbemerkt wollte ich abbiegen ich höre hinter mir nur noch eine derart scharfe Vollbremsung das ich vor Schreck fast die Karre verissen hatte ... lappt mich der Typ noch voll ich habe gefälligst zu blinken *mimimimimi heul doch* *hust* jaja is klar ...



    ÄÄÄHHMM Wer von uns beiden ist nicht blinkend abgebogen ? Er ... aber mir gegenüber einen auf Pavian machen
    Hauptsache Diskutieren, als ich merkte die Diskussion bringt nichts bin ich einfach in Richtung Edeka gegangen

    Einmal editiert, zuletzt von S5013 ()

  • Du bist der Wahnsinn

    :thumbup::biglaugh::biglaugh:


    Zum TE: Wie schon geschrieben, würde man sich über jeden Affen im Straßenverkehr aufregen würde man keine 10km überleben, bevor man an nem Herzkasper stirbt.


    Und das mit dem Rotlicht und der Einsatzfahrt.........klappt zu 90% nicht! ;) Wenn bei dir doch hattest du Glück.

  • :thumbup::biglaugh::biglaugh:


    Zum TE: Wie schon geschrieben, würde man sich über jeden Affen im Straßenverkehr aufregen würde man keine 10km überleben, bevor man an nem Herzkasper stirbt.


    Und das mit dem Rotlicht und der Einsatzfahrt.........klappt zu 90% nicht! ;) Wenn bei dir doch hattest du Glück.


    Das mit dem Rotlichtblitzer wird bei uns jedes Jahr im Erste Hilfe Kurs gesagt, das es ohne Folgen ist , auch in der Fahrschule wurde uns das vor 6 Jahren gelehrt


    Deine Kommentare dazu.... :biglaugh:


    MfG
    Christian


    Ich benehme mich nur nicht so wie die anderen ...

    Einmal editiert, zuletzt von S5013 ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!