Nunja, dann geht es an die nächsthöhere Institution, reagiert der Dienstvergesetzte des Amtsträgers nicht.
Du musst ja bei Einlegen der Beschwerde nicht wissentlich äußern, dass dir bewusst ist, dass das Fehlverhalten nicht beim Sachbearbeiter liegt.

Irgendwann ist dann die Beschwerdekette außerhalb des StVA angekommen. Auch Ämter unterliegen Kontrollorganen.