also nochmal...ob blinker oder nicht...ob abgebaut oder nicht...die betriebserlaubniss erlischt nicht...
bsp.: man wechselt die lenkerhandgriffgummis...da aber vom werk aus andere montiert waren, so einige hier als bsp, ist die betriebserlaubniss erloschen, weil durch das anbringen neuer gummis der werkszustand nicht mehr gegeben ist! so ein stuss erzählen hier einige aber nur mit der blinkanlage!
da es sicherlich vorteile hat blinker zu besitzen und zu benutzen..ist schon logisch...dennoch verliert ein Moped/Mokick keine Betriebserlaubniss nur wegen Blinkern oder diese erlischt, weil Blinker fehlen...da wiederum keine Vorschrift für Leichtkrafträder mit dieser sogenannten Blinkerpflicht erlassen wurde... man kann und darf ohne fahren selbst wenn das Moped/Mokick mit Blinkern ausgestattet war! Da man aber keine Zulassung brauch und keine Blinker benötigt, erlischt auch nicht die Betriebserlaubniss..weil keine Blinkerpflicht besteht!
und wie jeder mongo das hier sieht...ob er das jahrtausende schon so macht, mit rahmen tausch oder hand raushält oder nur eine batterie kauft..ist jedem selber überlassen...als gäbe es nichts schlimmeres als fehlende blinker an einen kleinen Mokick mit 50ccm