Simson ohne Blinker fahren?

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  • Ist euch klar, wie lächerlich das langsam wird?


    In der Zeit hätte man 10 neue Batterien, ja sogar Bleigel, verbauen können....


    Für mich ein absolut triviales Thema und keine Diskussionsgrundlage.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Leute, passt bitte auf, dass ihr nicht ins Unsachliche und Beleidigungen abdriftet...


    Mal sehen wie lange hier noch auf der Stelle diskutiert wird...

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • Ein Forum lebt ja von Diskussionen. Allerdings sollten diese nach gewissen Regeln ablaufen... ist ja kein Kindergarten hier...

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • Aber Blinker gehören für mich ans KFZ, es sei denn es ist ein Oldtimer.


    diese aussage ist sehr unglücklich fomuliert, den ein großteil unserer mopeds sind Oldtimer, da sie mehr als 30 jahre alt sind...
    und trotzdem gehören an fast alle modelle unserer Oldtimer blinker ran ;)


    bin übrigens der selben meinung das wenn blinker dranne waren es ja nicht so schwer ist diese auch instand zuhalten, oder wieder anzubauen falls sie irgendwann mal demontiert wurden.

  • Es geht hier doch nicht um deine oder meine Meinung sondern um eine rein rechtliche Frage. Die unterschiedlichen Standpunkte zeigen, das es hier offensichtlich Klärungsbedarf gibt. Da wir in Deutschland leben, wird es dazu auch eine eindeutige, rechtlich belastbare Aussage geben. Es gilt diese zu finden!

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • Durchführungsbestimmung vom 05.09.1988 als Teil der StVZO von `81 (DDR):


    §26 Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkeinrichtungen

    (1) Fahrzeuge (außer Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h) müssen mit Fahrtrichtunganzeigern (Blinkleuchten) ausgerüstet sein [...]


    Meiner Auffassung nach müssen also an allen! 60km/h Simsons die zwischen 05.09.1988 und inkrafttreten des Einigungsvertrages (29.09.1990) in Betrieb genommen wurden Blinker dran sein und funktionieren.


    Abgesehen davon bin ich der festen Überzeugung, dass Änderungen an der Beleuchtungsanlage grundsätzlich ein/austragungspflichtig sind, da die Beleuchtungsanlage sicherheitsrelevant ist. Diese Eintragungspflicht wird nur dann ausgehebelt, wenn man ein Teil durch ein Anderes auswechselt, welches wiederum eine eigene Betriebserlaubnis besitzt (zb H4 Scheinwerfereinsatz mit E- Prüfzeichen bla bla). Teil einer solchen Betriebserlaubnis ist auch immer eine Art Montageanleitung, welche zu befolgen ist. Beim demontieren ist wiederum ein Sachgemäßheit nirgends festgeschrieben. Was ist zum beispiel wenn nun "Otto Normal" kommt, die Flex ansetzt und scharfkantige Blinkerhalterstummel hinterlässt. Es ist wohl unstrittig, dass sowas nicht sein darf, da Sicherheitsrisiko. Demnach ist nach Demontage ein Sachverständiger zu konsultieren, der die Geschichte prüft.

    HABEN ist besser als BRAUCHEN
    :pilot::pilot::pilot:

    2 Mal editiert, zuletzt von Nekro ()

  • So, bin den Bitten der 3 Usern eure Posts in diesem Thread zu löschen nachgekommen.


    michi123 deine letzten 2 Posts hab ich auch gleich gelöscht, wenn ich Grandpa an die Einhaltung der Rechtschreibung erinnere, ist das für dich kein Freifahrtschein so zu schreiben wie es dir gefällt. Bearbeite deine andere Post in diesem Thread und dann werden deine letzten 2 Post auch wieder hergestellt ( damit du sie auch bearbeiten kannst ). Hoffe du hast dafür Verständnis.

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • ich achreibe via handy, und schreibe alles klein. denke trotzdem das man etwas vermitteln kann auch wenn man schnell und klein schreibt! da es mir aber via handy auch sehr schwer fällt, weil hier auch nach langer zeit nicht jeder buchstabe angezeigt wird, belass ich das und werd mein text auch nicht rückgänig bearbeiten können!


  • 354000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger fehlte/mangelhaft *) war.
    § 54, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
    15,00 €


    Nicht mehr und nicht weniger.


    Ein Erlöschen der BE ist nach § 19 StVZO nicht gegeben,…


    Klare Aussage eines Polizisten, und deswegen ist jetzt hier zu!


    Sollte Hallo-Stege dazu noch etwas beitragen wollen, bitte per PN bei einem Mod Bescheid geben.

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

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