Verstärkte Federn für die Telegabel S51 / S50 und ABE

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hallo,
    wollte mal fragen wie es eigentlich mit der ABE aussieht wenn man in die Telegabel verstärkte Federn einbaut (sind ja länger und dicker). Verliert man dann strenggenommen nicht die ABE, weil die Federn ja nicht dem original Entsprechen und das Fahrwerk bzw Fahrverhalten verändern?
    Bei Autos ist es ja genauso, man muss Tiefer- oder Höherlegungsfedern immer eintragen lassen.


    Bin mal auf eure Meinungen und Fakten gespannt, zu diesem Thema mit den verstärkten Federn & ABE hab ich noch nichts gefunden und die werden schließlich sehr sehr oft bei einer Telegabel Regeneration verbaut.



    Grüße
    David

  • Hab gerade nachgesehen,da ich da son frischen Satz noch liegen habe.
    Ein ABE ist nicht bei.
    Ich glaube aber fest dadran, bei einer Möp interessiert es auch keinen.
    Übrigens die Federn lassen sich ech gut fahren :)
    Gruß
    egoist

  • theoretsich ja, da du ja Veränderungen am Fahrwerk vornimmst und somit die Fahreigenschaften änderst... praktisch wird das wohl keinen jucken, es sei denn der Fall der Fälle tritt ein und die gegnerische Versicherung sucht das Haar in der Suppe

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • dieses Haar findet aber keiner.

  • dann müsstest du auch alles an Deiner Simme in einer autorisierten Fachwerkstatt machen lassen, da sonnst unsachgemäß gearbeitet.
    Am besten gleich son Plasteroller kaufen,fällt zwar schon beim ansehen auseinander aber sonnst alles abe.
    Recht hast Du,traurig ist es auch.
    es lebe die macht der 1% der Weltbevölkerung mit ihren 99% Kapitalbesitz ,die unsere Rechte regelmäßig beschneidet.
    egoist

  • ich glaub ich hab mal bei irgendeinem anbieter gelesen 3,4-er und 3,6-er federn nicht im öffentlichen straßenverkehr zugelassen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Und das Plastegulumpe für Blinker, Rückleuchten und Co. haben alle samt auch kein Prüfzeichen (Nachbau). Und guck dich mal um, wieviele mit transparenten Blinkerschalen rumfahren. Derzeit scheint das nicht wirklich jemanden zu interessieren.


    Von daher, verbau das Gelumpe und gut is. Wenn dein Gewissen dich aber plagt, solltest du nur original Ersatzteile vom Fachmann verbauen lassen ;)

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

  • Da achtet echt niemand drauf ! Und ob da verstärkte Federn drin sind oder normale ist Jacke wie Hupe! Kauf dir malt einr neu aufgebaute Simme als Anfänger, da fragst du auch nicht nach ob 3,4 oder 3,6 Federn ! Selbiges MZ-Federbeine ! Sehen aus wie Enduro/Comfortfederbeine! Nur der Sachkundige siehts !

  • Und wenn die Versicherung das "entdeckt", ja und?
    Das hätte nur dann Auswirkungen, wenn der Schaden schuldursächlich oder schuldmitursächlich aufgrund dieser anderen Federn, d.h. durch diese Abweichung von der ursprünglichen Betriebserlaubnis entstanden wäre.
    Das wäre z.B. der Fall, wenn jemand da Federn einbauen würde, die so extrem zu hart oder zu weich (oder zu kurz oder zu lang) sind, daß das Fahrwerk des Mopeds so schwammig oder hart geworden wäre, daß es dadurch oder dadurch-mit zu einem Unfall gekommen ist. Das entscheidet dann ein vom Gericht bestellter Gutachter.
    Wenn die Federn aber nicht zu weich oder zu hart (oder zu kurz oder zu lang) waren, sondern im Gegenteil sogar eine Verbesserung des Fahrwerks ausmachten, kann auch die Versicherung im Schadesfall nicht zucken.


    Die Zeiten, da Versicherungen behaupten konnten, die hätten nur das Fahrzeug mit Originalbetriebserlaubnis versichert und mit dere Erlöschung durch Anbau z.B. anderer Federn wäre es nicht mehr das von ihnen versicherte Fahrzeug, sind durch entsprechende Gerichtsentscheidungen längst vorbei, was den Versicherungen auch bekannt ist, weshalb da auch erst gar nicht mehr gezuckt wird.
    Versichert ist das Fahrzeug mit der angegebenen Rahmennummer. Wenn durch nicht-eingetragene Verändungen die Betriebserlaubnis erloschen ist, ändert das nur dann etwas am Versicherungsschutz, wenn die Veränderung eben ursächlich oder mitursächlich für den entstandenen Schaden war.


  • Das hätte nur dann Auswirkungen, wenn der Schaden schuldursächlich oder schuldmitursächlich aufgrund dieser anderen Federn, d.h. durch diese Abweichung von der ursprünglichen Betriebserlaubnis entstanden wäre.


    Selbst dann ist die Versicherung in Zahlungspflicht. Diese kann dann zwar Regressansprüche geltend machen, welche aber, auch im Falle der genannten Millionenbeträge, auf 5000 Euro begrenzt sind.

    Jeden Tag Kraftfahrstraße :zunge:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!