Alles anzeigenJo, Polizei kann oder wird dir nur den Dienst erweisen, dir den Namen und Anschrift
des Täters mitzuteilen. Wenn du den betreffenden Kontoauszug vorweisen kannst.
Die Anzeige selbst ist bei der Polizei eigentlich nullwertig. (für dich persönlich)
Da diese Leutchen meistens schon genug auf dem Kerbholz haben und eine weitere
Anzeige keinen Einfluß mehr auf das Strafmaß haben würde, wird meist von einer Anzeige
"abgesehen", sprich die Staatsanwaltschaft läßt diese Anzeige dann einfach links liegen...
(war bei mir so - Ebaybetrug)
Da hilft nur Anwalt + Zivilklage (Name u. Anschrift v. Täter von d. Polizei)
Und selbst dann muß nichts positives dabei rauskommen, da solche Leute mehr oder
weniger die allerletzten Assis sind, von denen man nichts holen kann.
Ist doch so. Und Leute, die finanziell gut besattelt sind, machen nicht so eine Scheiße.
Das ist der Umkehrschluß der ganzen Geschichte...
ja leider, wenn man ziviel klagt, keine rechtsschutz hat und im recht ist, kommen dann noch zusätzlich die anwaltskosten auf einen zu, wenn der typ pleite ist. dann haste von deinem titel eigentlich nix.