Problem ist, dass reflektierende Bauteile geprüft sein müssen. Das sind die streifen nicht, wo soll man das E-Zeichen da auch unterbringen.
So ist jedenfall mein wissensstand
prüfzeichen, nur bei vorgeschriebenen bauteilen, oder? bzw sowas wie hängerkupplungen oder so. der reflektionsstreifen wäre ja nur nen zusatz (in meinen augen eintragungsfrei). bei fahrrädern zb ist ne seitliche reflektion vorgeschrieben, entweder durch katzenaugen in den speichen, im mantel selbst, oder diese speichenaufstecker, und die gibt es mit und ohne prüfzeichen. richtiger weiße müßte man nur die mit prüfzeichen verwenden. also am fahrrad
beim zweirad ist es nicht vorgeschrieben, deswegen denk ich, kann man sich da ranbacken, was man will. wenn ich jedoch wieder an die batteriebetriebenen leuchtenden felgenabdeckungen am auto denk, die sind verboten. ...hm