Hallo,
eine kleine odysee
nachdem, ich nun einige Sachen an meiner s51 enduro zurückgebaut/verändert habe, bzw veränderungen die vor dem Kauf schon getätigt wurden, legalisieren lassen möchte, fing für mich die widersprüchlichkeit der aussagen an und ich finde einfach keinen richtigen ansprechpartner.
Gekauft wurde die s51 ua. mit der langen rollertelegabel Wie sie auch die s53 OR oder die MS50 hat, sowie vorne mit einem 19 zoll x 1,6 Rad trommelbremse und hinten mit einem 17 zoll x 1,6 rad. Das ritzel wurde wegen der höheren endgeschwindigkeit schon von 15 auf 14 gewechselt, ebenso was an der tachoschnecke am motor, so das die richtige endgeschwindigkeit angezeigt wird. (im rahmen der toleranz) der gebogene obergurt gegen einen geraden mit sitzbank getauscht.
Da ich mehrere Bandscheibenvorfälle habe, habe ich festgestellt, das ich mit dem gebogenen obergurt wesentlich besser klar komme, da ich meistens mit rucksack fahre und dieser dann hinten beim gebogenen obergurt aufliegt, beim geraden, lastet das gewicht auf meinem rücken.
also bin ich in eine werkstatt und habe gefragt ob man professionell einen obergurt biegen und verstärken könne, den man dann auch eingetragen bekäme.
Der werkstattmensch meinte, es sein kein problem, er habe da einen guten tüver an der hand, auch für die anderen eintragungen. also den obergurt mit sand gefüllt, warm gebogen, um das gefüge nicht zu verändern wurde er wieder gehärtet, dann die verstärkung mittels MAG -BI eingeschweißt, was dann gleichzeitig als kleine werkzeugablage, ähnlich der schwalbe unter der sitzbank dient. ab zum zum TÜV was dann letzendlich der GTÜ war. der sagte: "das er solch eintragungen nicht vornehmen könne. ich solle zum tüv oder der dekra gehen."
na toll und ich habe mich auf den werkstattmensch verlassen.
also ab zum tüv, dort bekam ich eine sehr unqualifizierte aussage: "sie machen nur eintragungen an motorrädern, mit großen nummernschildern, bei den kleinen nummernschildern sei es nicht möglich."
ok ab zur dekra, bei der 3. dekrabude fand ich dann einen, der sich so halbwegs dafür zuständig fühlte. dieser mensch, sagt: "es gibt eine liste der offiziell erlaubten umbauten (die von mutschy) die eingetragen werden können. bei anderen sachen wird es problematischer, bzw. sei nur über eine teure einzelabnahme möglich." eine kopie von der dekragutachten für eine MS50 mit den eintragungen für reifengröße, fand er uninteressant.
die sachen die ich habe, sind nicht in mutschys liste vorhanden. nun die ganz spezielle frage an euch, wer fährt an einer s51 vorne ein 19 zoll rad und hinten 17 zoll und hat dieses auch eingetragen? wer fährt eine lange telegabel zb von der s53 OR, Sr50, MS50 an einer S51 und hat diese eingetragen? (unterzugsstreben sind verbaut, ebenso zusätzliches Gabelquerjoch)
Lesen tut man ja viel, wer das alles hat und angeblich auch legal, nur zum beweis der legalität finde ich leider nichts. Wer dazu etwas hilfreiches weiß, vielleicht mir sogar eine Kopie der papiere schicken könnte, dem wäre ich ewig dankbar. Bei ebay wurde gerade eine KBA mit rahmen verkauft (299-€) für eine s51 mit scheibenbremse wo die anderen sachen ua. auch eingetragen sind (bis auf den Obergurt), also muss es doch irgendwie möglich sein. aber auch nach intensiven googeln fand ich nichts.
nochmal zum obergurt, dieser ist mit 10% gebogen, also wirklich nicht doll, bekommt man sowas nur per einzelgutachten eingetragen? ich möchte nicht das aus dem 2-sitzer ein 1-sitzer wird. hier mal noch ein bild vom Obergurt. Bitte keine diskussionen zum gebogenen obergurt, wegen doofen aussehen oder sonst etwas, bei mir hat es einen gesundheitlichen aspekt.

