beim Kauf betrogen?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hey feunde hoffe ihr könnt mir helfen oder einen Rat geben?!


    Habe mir am Montag einen simson roller gekauft in der Anzeige stand ist in einem technisch gutem Zustand. Ein bißchen Rost und ein paar Beulen.sonst keine Mängel. Hab ihn mir angeschaut mit Rost und Beulen konnt ich leben. Probefahrt gemacht Licht Blinker hupe funktioniert alles, Motor klappert nicht.---> gekauft für 510€
    Daheim den roller in die garage gestellt. nächsten tag Papiere geschnappt und wollte mir ein Nummernschild holen hab nochmal warum auch immer Papiere mit der rahmennummer verglichen und da sehe ich doch das der rahmen biss zur hälfte vom steuerrohr gerissen/gebrochen ist:-(
    Verkäufer gleich angeschrieben was das soll. Er meinte er wüsste nix davon. Und gekauft wie gesehen.



    Aus dem Kaufvertrag geht hervor dass eine Gewährleistung ausgeschlossen ist jedoch nur sofern keine kravierenden Mängel absichtliche oder grob fahrlässig verschwiegen wurden.


    ist das nicht glatter betrug?


    wie meint ihr soll ich mich jetzt verhalten?


    Polizei?
    Hab leider keine rechtschutzversicherung um zum Anwalt zugehen.


    bin für jeden rat dankbar

  • Lass mich raten, Baujahr 1987? Das ist ne Krankheit bei den Rollern - Da hättest du leider nach gucken müssen.
    Gekauft wie gesehen heißt nicht nur so, sondern hat tatsächlich keinerlei Gewährleistungs- oder Rücknahmebedingen. Sieh es als Lehrgeld und lass den Rahmen (Stirnrohr) nachschweißen.

  • I. Der Ausschluss der Gewährleistung ist bei Arglist des Verkäufers unwirksam.


    1. Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er von dem Mangel weiß oder ihn wenigstens für möglich hält und damit rechnet, dass der Kaufinteressent bei Kenntnis des Mangels von dem Geschäft absehen würde (BGH NJW 2001, 2326).


    Ein Verschweigen ist gegeben, wenn der Verkäufer auf eine Nachfrage des Käufers oder trotz einer ihn treffenden Aufklärungspflicht still bleibt.


    Das arglistige Vorspiegeln einer nicht vorhandenen Eigenschaft ist dem arglistigen Verschweigen von Mängeln gleichzusetzen. Es ist also gleichwertig, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt, oder wenn er eine nicht vorhandene gute Eigenschaft hinzuerfindet.


    2. Sie müssen als Käufer beweisen , dass diese Arglist beim Verkäufer vorlag. Wenn Ihnen das gelingt, haben Sie Gewährleistungsrechte.


    Die Beweisführung kann zB durch Gutachten bei einer Werkstatt oder von einem Sachverständigen geführt werden, welches z.B. darlegt, dass der Verkäufer aufgrund der jeweiligen Eigenschaften eines Mangels von diesen gewusst haben muss.


    3. Der Verkäufer kann dem Käufer entgegen halten, dass der Käufer die Mängel gesehen und mithin von ihnen gewusst habe, oder zumindest infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind.


    Die Kenntnis des Käufers setzt positives Wissen derjenigen Tatsachen voraus, die in ihrer Gesamtheit den Mangel begründen. Das Wissen muss sich auch auf den Umfang des Mangels erstrecken. Ein Verdacht, auch ein dringender, genügt nicht, ebensowenig wie die fehlende Kenntnis über den Umfang des Mangels.


    Grobe Fahrlässigkeit führt auch grundsätzlich zu einem Verlust der Käuferrechte. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und einen Mangel übersieht, der für ihn beim Vertragsschluss ohne weiteres erkennbar war.


    Die Käuferrechte bleiben jedoch erhalten, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.


    4. Desweiteren ist hier auch fraglich und zu klären, warum das KfZ bei solch massiven Mängeln noch die TÜV-Prüfung bestanden hat.


    II. Unabhängig von einer etwaigen Arglist des Verkäufers , wäre letztlich auch noch der Umfang des Gewährleistungsausschlusses zu prüfen, da sowohl die Klausel "gekauft wie gesehen", als auch "eine Gewährleistung ist ausgeschlossen" vorhanden ist. Es müsste also geklärt werden, ob die Parteien übereinstimmend einen vollständigen Gewährleistungsausschluss, oder einen begrenzten Gewährleistungsausschluss "gekauft wie gesehen" gewollt haben. Dieses ist Sache des Einzelfalls.


    Beim Kauf "gekauft wie gesehen" ist zu beachten, dass an den Laien-Käufer bei der Begutachtung weniger strenge Rahmenbedingungen gestellt werden. Es kann von diesem nicht erwartet werden, dass dieser bei der Begutachtung jeden Winkel des KfZ begutachtet, ganz besonders nicht, wenn die Mängel an versteckten Stellen positioniert sind, oder nur mit einer Werkstatt oder Fachkenntnis erkennbar sind. Denn ein Gewährleistungsausschluss "gekauft wie gesehen" beschränkt sich nur auf Mängel, die äußerlich erkennbar gewesen sind.


    Hier wäre mithin zu prüfen, was von außen erkennbar gewesen war und was nicht.


    Auf der anderen Seite wäre es dem Käufer anzulasten, wenn er das KfZ einfach ohne wirkliche Begutachtung akzeptiert hat.


    Quelle http://www.123recht.net


    http://www.123recht.net/Arglis…tokauf-__f316286__p2.html

  • Hallo,
    die Polizei kann dir bei dieser Angelegenheit nicht helfen.
    Du könntest ein Zivilprozess (Bürgerliches Gesetz) anstreben, was sich bei 500 Euro aber nicht wirklich rentiert. In deinem Fall ist es am besten die Sache selber zu klären. Du mußt den Typ richtig nerven und Druck ausüben. Zur Not kannst du ein "Pfad" "organisieren" . Wer so ein Arsch ist hat pädagogisch noch was nachzuholen.

  • Lass mich raten, Baujahr 1987? Das ist ne Krankheit bei den Rollern - Da hättest du leider nach gucken müssen.
    Gekauft wie gesehen heißt nicht nur so, sondern hat tatsächlich keinerlei Gewährleistungs- oder Rücknahmebedingen. Sieh es als Lehrgeld und lass den Rahmen (Stirnrohr) nachschweißen.

    Es wird wohl nix werden der rahmen ist nach hinten weg verbogen und gerissen (sieht er aus wie ein Auffahrunfall)

  • Ohne jetzt alles gelesen zu haben, was da über mir steht - entscheident ist was im Kaufvertrag steht.
    Steht dort, das du ein fahrbereites Moped gekauft hast, kann man das durchaus dem Verkäufer ankreiden und es über die Arglistschiene probieren.


    Wenn dort nix weiter steht oder du gar ein Bastlermoped, Teilespender gekauft haben sollest, dann sind deine Chancen sehr gering.


    Beide Fälle haben erst einmal nichts mit dem Gewährleistungsausschluß zu tun.
    Wichtig ist allerdings, das die Sachen unverzüglich - am Besten bei Gefahrenübergang festgestellt werden.


    D.h. wenn du das Moped selbst abgeholt hast, dann wäre das eigentlich der Zeitpunkt gewesen.


    Polizei wird sich nicht dafür interessieren, RA funktioniert nur - wenn du das finanziell durchstehst.
    Am sinnvollsten ist es eine Einigung mit dem Verkäufer direkt herbeizuführen.


    Wenn der einfach nur blockt und in deinem Kaufvertrag nicht nennenswertes drinsteht und du auch noch persönlich das Moped geholt hattest - sieht es eher finster aus und man muss sich wirklich fragen, ob man nicht lieber seine Nerven und Zeit spart, einfach in den sauren Apfel beißt und das Teil repariert und fertig.


    Reparieren kann hier heißen mit kleinem Aufwand jemand finden, der einem das wieder verschweißt oder halt das voll Programm mit Rahmentausch (lohnt sich für reines Alltagsmoped eigentlich nicht).

  • Mach mal ein Foto und wenn er noch ein altes Versicherungskennzeichen dran hat frag mal da nach ob ein Unfall mit dem Roller gemeldet worden ist ;)

  • Ohne Anwalt sieht es da schlecht aus.
    Normal müsstest Du trotz der besch... Klausel ein Anspruch auf rRücknahme haben, da er das Fahrzeug als fahrbereit verkauft hat, was es aber natürlich nicht ist. Ein Anwalt müsste sich den Kaufvertrag mal anschauen.
    Ich habe noch diesen Artikel gefunden
    http://lexetius.com/2005,1771



    Ich würde den Vertrag anfechten.
    Edit: wenn es finanziell möglich ist


    Es wird wohl nix werden der rahmen ist nach hinten weg verbogen und gerissen (sieht er aus wie ein Auffahrunfall)

    Wenn es schon so aussieht, dann an zum begutachter, wenn der einen Unfall bestätigt sieht es gut aus



    Antworten auf eigene Posts(pushing) wird nur im Abstand von min. 24h.geduldet.

    >>>DL<<< Viton-Gummiteile: Tankdeckeldichtungen, Dämpfungsgummis S50/S51, DDR Vergaserwannendichtungen aus Viton, Wunschmaße auf Anfrage, ShoreA 75 +/-5 Industriequalität

    2 Mal editiert, zuletzt von Schlesi ()

  • Ich werde gleich nach der Arbeit in die Garage und es fotografieren
    werd auch gleich den Kaufvertrag und den Screenshot von dem Angebot mit hoch laden.
    Danke euch erstmal biss dahin. ..
    biss später

  • Wichtig: Fahrzeug bis zur Klärung nicht fahren.

    >>>DL<<< Viton-Gummiteile: Tankdeckeldichtungen, Dämpfungsgummis S50/S51, DDR Vergaserwannendichtungen aus Viton, Wunschmaße auf Anfrage, ShoreA 75 +/-5 Industriequalität

  • Es wird wohl nix werden der rahmen ist nach hinten weg verbogen und gerissen (sieht er aus wie ein Auffahrunfall)


    wenn du so einen Mangel nicht beim einladen bzw bei der probefahrt gemerkt hast, hast du aber wirklich gepennt, man merkt doch beim fahren ob vorne die gabel auf halb 8 hängt vorallem wenn die nach hinten weg gebogen ist und das schutzblech am besten noch am rahmen oder Krümmer schleift 8| ... is das deine erste Simi? Beim nächsten Kauf immer jemanden mitnehmen der Ahnung hat, selbst wenn es kein vollprofi ist aber als leihe hast du teilweise keine chance an ein vernümptiges(wo der preis zum zustand passt) Moped ran zu kommen, jemand der ahnung hat, merkt sofort ob da nen Leihe etwas kaufen will oder ob da jemand kommt der weis wonach man fragen und schauen muss


    hast du die Anzeige vom Moped eventuell noch? wenn ja hefte die mit an den kaufvertrag und geh damit und nen paar Bilder vom schaden zum anwalt :b_fluester:


    Ps ich hab mich damals bei meinem ersten Moped auch aufn arsch gesetzt, 400€ bezahlt für ne S51N und nach 2 Tagen war der Motor fertig, grund war der verkäufer hat den Motor unsachgemäß regeneriert ... hab dann nochmal knapp 200€ in die hand genommen um den motor samt kurbelwelle eca neu machen zu lassen :i_troest:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!