richtig und weder die simme noch eine 125er ist ein kraftrad....
also MUSS NICHT mit licht gefahren werden....
immer wieder aufs neue.....
ist aber auch egal, licht ist die lebensversicherung also ist es auch egal ob hier alle denken, dass sie damit fahren müssten.

Simson Moser Schaltplan für Vape Zündung
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- [VAPE]
- chriss0303
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125er = Leichtkraftrad
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genau, das hast du gut erkannt.
nur weil der wortstamm ähnlich ist, ist es aber nicht das selbe...
such mal nach der definition für kraftrad.... -
Du hast schon recht aber ein Leichtkraftrad ist eine art Kraftrad.
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es geht aber grad nicht darum, wie man etwas persönlich interpretiert, sondern wie die rechtslage ist....
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Das hab ich nicht Interpretiert, es ist so. Oder ist das Leichtkraftrad/Kleinkraftrad keine art eines Kraftrades?!
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nö.
kraftrad bedeutet >125ccm, steht so im gesetz.
also braucht man am moped kein licht. -
Wenn du meinst, ich kenn leute die Strafe gezahlt haben weil sie ohne Licht (Tagsüber) unterwegs waren. Mit einer S51!
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Darf ich bitten auf eigentliche Thema zurückzukommen?
Ihr habt zwar Recht wegen fahren mit Licht etc. aber worauf ich eigentlich hinauswollte ist, dass Fehler in den Schaltplänen sein KÖNNEN.
Und außerdem, man kann doch einfach auf Stellung 2 schalten um Licht zu haben
Was ist euer ProblemDer komplette Schaltplan ist ja eher ein Beispiel als komplett die richtige Schaltung
Zum Beispiel habe ich selber mal komplett meine ganze Beleuchtung über die Batterie laufen lassen. Wie beim normalen Auto halt -
Ist doch erstmal völlig latte,was man mit welchem Krad darf (meiner Meinung nach gilt das ebenfalls für Kleinkrafträder)
Hier geht es um vermeintliche Fehler im Schaltplan.Einfach mal bei moser anschreiben.
Entweder über die HP oder im nest bei net-harry -
Hi,
TommyMaul hatte nicht gaaanz unrecht. Vor 2006, also vor der Einführung der FZV, war die Definition in §18 Stvzo tatsächlich so, dass das Kleinkraftrad eine Unterart eines Kraftrad war. Das ist aber nun anders formuliert. So gaaanz klar ist das nicht, da hat einer wohl nicht nachgedacht.
Bei Mofas ist es klar mit der Lichtpflicht. Die müssen einen Scheinwerfer mit Dauerabblendlicht haben. Damit ist das eh immer an.
In der DDR war das wohl ab ~1987 klar geregelt, in wie weit das noch als Bestandsschutz gilt ist die Frage. Da müsste man mal in die DDR stvo schauen aus ende der 80er.
MfG
Tobias
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