Na aber Hallo! Rennleitung drängelt Rollerfahrer ab.

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  • Alternativvorschlag: Entweder tatsächlich hinterherfahren, solange es eben sein muss. Irgendwann muss er ja mal anhalten (sei es weil Tank leer, oder Ampel oder sowas).
    Oder: Übers Nummernschild die Identität ermitteln und direkt zum Wohnort fahren.


    Dann haut er über eine Gasse ab. Und leider kann das Versicherungsschild und oder Fahrzeug gestohlen sein.

  • Nö, Zweiradfan war gemeint


    So ist es ;)
    Aber um mal zu deinen Alternativen zu kommen.


    • Hinterher fahren bis der Tank alle ist? 300km im Idealfall? Angesichts der ausgehenden Gefahr, begründet durch seinen Fahrstil, kann das nicht die Lösung sein. Alleine die Rotlichtverstöße sprechen dagegen.
    • Fahrer ermitteln bringt auch keinen zum Ziel. Was ist wenn Roller oder Kennzeichen gestohlen sind? Oder der Roller verliehen wurde? Bei letzteren hätte man wenigstens den Halter. Sagt der allerdings aus das er sich nicht mehr Bewusst ist an wen er den Roller verliehen hat, wirds schon wieder kritisch.


    Weitere Vorschläge? Oteka? Ich bin gespannt. Ihr werft hier der Exekutive ein zu hohes/unangemessenes eingreifen vor, habt aber selber keine Vorschläge? Ganz großes Kino...


    Kommt ihr euch dabei nicht selber blöd vor?

  • Dann müsstet ihr euch aber alle blöd vorkommen "Simson_S51-B" ;) Ihr redet euch in Rage das keinen was bringt außer graue Haare und 300er Puls...


    Ihr tut nämlich so als sitzt ihr als Geschworene in einem Raum und müsstet ein Urteil fällen und dabei geht das Niveau bald in den Keller singen. Ein Richter wird früher oder später ein Urteil fällen und das nicht aus subjektiven Winkel so wie alle anderen hier.



    Und übrigens: Jeder darf seine Meinung haben Simson_S51-B ;)

  • Dumme Frage, die mir in den Sinn kam:
    Was hättet ihr gemacht als Rollerfahrer?
    Ihr habt nen Mofa aufgebaut, dass es (sagen wir) 70 macht. Polizei kommt hinterher.
    Nu kannste
    a) anhalten und den frisch gemachten, teuren Lappen abgeben, Mopped weg, Kohle weg, ne Menge Ärger am Hals
    oder
    b) die Dorfkindreaktion (währ ehrlichgesagt in dem Fall auch mein erster Gedanke) Vollgas und abhauen, die Möhre verstecken und dann ma schaun, ob sich das klärt. Intelligenter Weise über Schleichwege und nicht, wie im Vid über die Straße bis sonstwohin.
    Das Ganze hat sich vermutlich wegen letzterem Grund hochgeschaukelt und ist dann eben so geendet :a_bowing:

    Oldstyle or no Style

  • Wieso muss ich mir denn blöde vorkommen weil ich in einem Forum diskutiere?
    Ist es nicht unter anderem dafür da?
    Und graue Haare und einen erhöhten Puls bekomme ich davon nicht. Sitze eigentlich viel mehr gaaanz entspannt vor dem Rechner


    Zitat

    Ihr tut nämlich so als sitzt ihr als Geschworene in einem Raum und müsstet ein Urteil fällen und dabei geht das Niveau bald in den Keller singen.


    Nein. Ich verhalte mich nicht wie ein Geschworener. Das ist Blödsinn. Ich diskutiere hier zu einem Thema, in dem derjenige der die Diskussion angefangen hat oder darum bat darüber zu diskutieren, keine Gegenargumente gegen meine und einiger anderen hat. Das Niveau sinkt in meinen Augen nur dann, wenn man auf seiner Meinung beharrt ohne diese begründen zu können.


    War mir zwar von vornherein klar, aber nun gut

    :biglaugh:

  • Im Endeffekt muss man sagen: Sowas machen die in Amerika, können sie auch, aber in Deutschland gibts sowas eigentlich nicht und das war sicherlich ein "Ausnahmefall" - so hätten sie ihn nicht stoppen dürfen - auch wenns ihm recht geschieht.

    Und dafür bräuchten wir dann jetzt tatsächlich mal MuZ, der sich im Polizeirecht auskennt.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Hab mal bißchen das Polizeirecht durchstöbert :)
    § 3
    Polizeiliche Maßnahmen:
    Die Polizei hat innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.


    § 5
    Art der Maßnahmen:
    (1) Kommen für die Wahrnehmung einer polizeilichen Aufgabe mehrere Maßnahmen in Betracht, so hat die Polizei die Maßnahme zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
    (2) Durch eine polizeiliche Maßnahme darf kein Nachteil herbeigeführt werden, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.


    Interessant ist dann noch der:
    § 6
    Maßnahmen gegenüber dem Verursacher
    (1) Wird die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch das Verhalten von Personen bedroht oder gestört, so hat die Polizei ihre Maßnahmen gegenüber demjenigen zu treffen, der die Bedrohung oder die Störung verursacht hat.

  • b) die Dorfkindreaktion (währ ehrlichgesagt in dem Fall auch mein erster Gedanke) Vollgas und abhauen, die Möhre verstecken und dann ma schaun, ob sich das klärt. Intelligenter Weise über Schleichwege und nicht, wie im Vid über die Straße bis sonstwohin.

    Als ob man auch nur die geringste Chance hätte gegen das Polizeiauto. Da stecken ein paar Pferde mehr drin... Da kannste noch so doll frisieren :lol:


    Und im Artikel stand ja auch, dass er schonmal wegen Dorftuning angehalten wurde. Also kannte er das Prozedere schon, und wollte nur nicht nochmal erwischt werden.

  • Danke :b_fluester:


    Sartir
    Das kommt ganz drauf an. Man kommt mit einem Zweirad um einiges günstiger zwischen Pollern, Schranken usw durch

    ;)

    Chancenlos ist er nicht. Auf der Landstraße wirds allerdings dünn

    :k_hole:

  • Ich versuche mich mal an der rechtlichen Würdigung. Dabei ziehe ich das Polizeirecht von Sachsen-Anhalt heran. In anderen BL sind diese aber immer ähnlich.


    Zu aller erst muss geklärt werden, was die Polizei möchte. Das Ziel am Anfang war, die Idendität nach einer Ordnungswidrigkeit festzustellen (Nichtbeachten des Haltezeichens), um ein Verfahren einzuleiten.


    Diese Ordnungswidrigkeit ist mit 50€/3P eher eine der geringfügigen. Während der Nach fährt kamen einige OWis (Rotlicht, etc) und auch Straftaten (Gefährdung des Straßenverkehrs, fehlende Haftpflichtversicherung da ich kein Kennzeichen sehe).Somit steigt die Intensität der Maßnahmen, die möglich sind.


    Da er nicht freiwillig angehalten hat, hat die Polizei alle erforderlichen Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen (hier Feststellung der Idendität). Fahrzeuge sind Hilfsmittel des unmittelbaren Zwanges.


    Somit kann die Polizei andere Fahrzeuge rammen.


    Zu beachten ist nur noch die Verhältnismäßigkeit. Diese teilt sich in die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Die ersten beiden Punkte halte ich für gegeben. Beim letzten Punkt, ist es fraglich, ob das Querziehen des einen Fahrzeuges (das Verhalten des Videowagens und des anderen Polizei Fahrzeuges ist nicht diskussionswürdig) Verhältnismäßig im engeren Sinn ist.


    Gegenüber zu stellen sind die begangenen Rechtsverstöße und die Folgen des Rammens. Ich denke, dass neben der Sachbeschädigung mindestens schwere gesundheitliche Schäden die Folge wären.
    Somit halte ich das Verhalten des einen (!!!) Wagens für nicht rechtmäßig.


    Ich selbst hatte einige Nachfahrten (kommt häufiger vor, als gedacht), bei denen der Täter entweder irgendwann in einer Sackgasse war und flinke Beine bekommen hatte (nur wir waren schneller :) ), oder auch mal weg war (dann hilft nur noch aufs Lenkrad einschlagen). Man sollte immer abwägen, wann es auch mal gut ist. So eine Situation kann sich ganz schnell hochschaukeln. Wie gesagt, es ist immer die Ausgangssituation zu betrachten. Wenn einer seinen Gurt nicht um hat, kann man mal etwas schneller hinterher fahren, während ein Mörder dann doch gerammt wird, bis Ruhe ist.

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