Gibt mehrere (legale) Möglichkeiten:
Entweder es war ein "Blankorahmen" und jemand hat die Nummer selbst eingeschlagen, was legitim ist, wenn das Alt-Teil vernichtet wurde (muss normalerweise ein zertifizierter KFZ- Betrieb machen, aber wo kein Kläger...).
Oder es war ein Rahmen, der gemäß §59 abs. 2 StVZO als Ersatzteil verwendet wurde und deshalb eine "neue" Nummer bekam. Dann müsste allerdingsdie alte, eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug- Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzt sein, dass sie lesbar bleibt. Da das in deinem Fall nicht gemacht wurde, würde ich mir von der Rennleitung bestätigen lassen, dass die aktuelle Nummer "sauber " ist. Dann könnte man ein Typenschild anbringen und den Rahmen wieder fahren, wenn Papiere oder Fahrzeugdaten vorhanden sind.
Alternativ könnte der Rahmen den du jetzt hast, wiederum als Ersatzteil verwendet werden. Dazu müsste die jetzige Nummer durchkreuzt werden und die Nummer des Fahrzeugs eingeschlagen werden, an dem der Rahmen verwendet werden soll (von einer KFZ-Werkstatt).
Ich habe gerade eine ähnliche Sache durch und kann nur sagen, dass das KBA und die Polizei gute Ansprechpartner sind, TÜV DEKRA und Zulassungsstelle eher weniger.
Viele Grüße
Nasenkolben.