Abgesehen davon, dass durch die Ü-Kanäle deutlich mehr als 50-55cm³ in den Zylinder passen werden, wenn man das wirklich mit ner Flüssigkeit auslitert...
M 531 / M 541 Legale Ausschliffmaße?
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Wieso dass denn? ccm sind doch nur von D und Hub abhängig
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Und angenommen, du füllst eine Flüssigkeit in den Zylinder, während der Kolben im UT ist...
Läuft diese Flüssigkeit dann nicht durch die Ü-Strömer in das Kurbelgehäuse?!Auslitern mag ja bei Viertaktern funktionieren, nicht aber bei Zweitaktern.
Denn wenn der Kolben sich dann Richtung OT bewegt, fließt die Flüssigkeit aus dem Brennraum in das Kurbelgehäuse und das Ergebnis wird massiv verfälscht. -
trotzdem ist Hubraum fest definiert...
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Will hier keine Diskusion über Sinn oder Unsinn lostreten, würde mich aber mal interessieren wozu du das Moped beim TÜV vorführen willst und warum die deinen Hubraum auslitern wollen?
Diese Frage ist berechtigt...aber wenn er denn damit zum TÜV will, im original Reparaturhandbuch ist diese Tabelle, wie sie vom Werk aus dem Käüfer eines Simson- Zweirades ausgehändigt wurde. Diese war mit Bestandteil des Fahrzeuges bei Neuauslieferungen. Also wenn möglich dieses Heft dem Prüfer vorlegen.
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Zylinder wird auch nicht ausgelitert!
Bohrung und Hub. Mehr brauch man nicht.
Auslitern würde man höchstens das Kurbelgehäuse, wenn einen das Volumen interessiert. Aber ohne Zylinder.lg fuenfzigccm
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boa Leute jetzt nehmt das doch nicht so wörtlich. Wir (Bauteilkonstruktion im automobilen Umfeld) sprechen von auslitern wenn wir das Volumen eines Körpers oder Hohlraums bestimmen. Das Wort "auslitern" beschreibt dabei nicht die Art und Weise wie, also mit welcher Methode das geschehen soll.
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Mal sehnn wann der erste auslitert!
Dann mommt der Satz: Boh ey ich hab 120 ccm! Und keine Leistung -
Leute Leute ihr schweift ganz schön ab, gegenstand der Tatsache ist nicht , warum ich zum Prüfer gehe oder warum ich dem Prüfer das so sage.
Ich muss leider auch sagen, dass diese Schleiftabelle nur angibt, was technisch Möglich ist, ob dies dann erlaubt ist ist eine andere Sache. denn Roller können auch schneller als 45KMH fahren, Hersteller geben dies auch gern an, aber sie dürfen eben nur 45kMH schnell sein!!!Vermutlich werde ich hier dazu kaum eine aussage bekommen, ich wende mich dazu mal an einen Verkehrsrecht Experten...
Wenn sich dann rausstellen sollte, dass diese Schleiftabelle Gültigkeit hat, werde ich auf jedenfall meinen Prüfer wechseln, da dieser in meinen Augen dann keine fundierte Kenntniss hat.
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Will hier keine Diskusion über Sinn oder Unsinn lostreten, würde mich aber mal interessieren wozu du das Moped beim TÜV vorführen willst und warum die deinen Hubraum auslitern wollen?
Welche Umbaumaßnahme erfordert das denn?
Eine Simson S51 hat von Werk aus keinen H4 Scheinwerfer, Die Elektronische Zündsperre muss abgenommen sei, flacher Tommaselli-Lenker, genauso wie der Bremslichtschalter an der Fußraste... gabs erst ab Simson S53, darum muss ich das eintragen lassen. und der Prüfer will meinem Hubraum gar nicht auslietern, davon spreche ich überhaupt nicht. ich habe diese Frage aus interesse gestellt, und auch um die Kompetenzen des Prüfers auszuloten
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