Wenn es die Firma zahlt und als Betriebsausgabe angibt kriegst du irgendwann eine Rechnung vom Finanzamt und musst Steuern nachzahlen - denn das ist eine geldwerte Leistung... Hatte ich schon mal...
Gruß
Alex
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Wenn es die Firma zahlt und als Betriebsausgabe angibt kriegst du irgendwann eine Rechnung vom Finanzamt und musst Steuern nachzahlen - denn das ist eine geldwerte Leistung... Hatte ich schon mal...
Gruß
Alex
Zitat von »venturina«
Und woher sollen wir das Wissen?
Da es ein Firmenwagen ist, wird es in der Regel der Arbeitgeber übernehmen und als Betriebsausgabe geltend machen.
Bußgelder sind keine Betriebsausgaben!!!!!!
Laut § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG ist dies zwar verboten.
Dieses Abzugsverbot gilt aber nicht für Erstattungen von Bußgeldern an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber.
Der Unternehmer kann die Bußgelder, die er seinen Mitarbeitern erstattet hat als Betriebsausgabe absetzen.
Er wollte nicht googeln, da er sonst nur Halbwahrheiten findet ... aber das hier ist auch nichts anderes ![]()
1.) Die Geschwindigkeitsüberschreitung und das Handy ist als Tateinheut zu betrachten. Bei tateinheitlich begangenen Verstößen wird nur der höherwertige geahndet.
2.) Handy TB-Nummer 123624 40€/1P
3.) deine Geschwindigkeitsüberschreitung: 35€ innerorts/30€ außerorts; sollte es ein LKW gewesen sein, wirds teurer
4.) man wird das Mobiltelefon nicht ahnden, da die Beweisführung nur mittels des Fotos unmöglich ist
3.) deine Geschwindigkeitsüberschreitung: 35€ innerorts/30€ außerorts; sollte es ein LKW gewesen sein, wirds teurer
da lag ich ja gar net so verkehrt hehe ![]()
aber nur mal so zur info warum ist das beweis foto vom handy am steuer unzulässig bzw unmöglich als beweis zu nutzen?
Ich vermute, weil es nicht unbedingt ein Telefon sein muss, was man sich da ans Ohr führt. ![]()
MfG
Christian
Er wollte nicht googeln, da er sonst nur Halbwahrheiten findet ... aber das hier ist auch nichts anderes
1.) Die Geschwindigkeitsüberschreitung und das Handy ist als Tateinheut zu betrachten. Bei tateinheitlich begangenen Verstößen wird nur der höherwertige geahndet.
2.) Handy TB-Nummer 123624 40€/1P
3.) deine Geschwindigkeitsüberschreitung: 35€ innerorts/30€ außerorts; sollte es ein LKW gewesen sein, wirds teurer
4.) man wird das Mobiltelefon nicht ahnden, da die Beweisführung nur mittels des Fotos unmöglich ist
Danke.
Nein, ein LKW war es nicht.
Ich hätte ja damit gerechnet daß die Fotos aus diesen neuen Säulenblitzern mittlerweile gut genug sind um auszureichen. Also nix mit "wollte mir nur die Backe mit nem Schnitzel kühlen".
Ich drücke somit theoretisch auf "Thema erledigt" und später auch praktisch, wenn ich das Schreiben hab.
Ich vermute, weil es nicht unbedingt ein Telefon sein muss, was man sich da ans Ohr führt.
MfG
Christian
Rüschtüsch. Nur ein Mobiltelefon halten ist verboten. Den mp3-Player kann man sich so lange an den Kopf halten, wie man will ![]()
Unkonsequent, aber ist eben so.
Nur ein Mobiltelefon halten ist verboten. Den mp3-Player kann man sich so lange an den Kopf halten, wie man will
Das ist eine Frage der Kosten-"Relation".
Wegen einem Bußgeld und einem Punkt ist der Ermittlungsaufwand zu teuer.
Ginge es um ein Tötungsdelikt (d.h. um die Möglichkeit, jemanden auf Steuerzahlerkosten bis zu lebenslang einsperren zu können, was natürlich einen Berufserfolg der zuständigen Kriminalbeamten bedeuten würde), würden alle in Frage kommenden Rufnummern bei den Anbietern überprüft werden, um festzustellen, ob zum Zeitpunkt der Photoaufnahme telephoniert wurde oder nicht.
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Bin heute wieder die Strecke gefahren auf der ES passiert ist, hat mich dran erinnert dass ich ja schreiben wollte wie es ausgegangen ist.
Auf dem Bild war ich super zu erkennen mitsamt Fernsprecher, gekostet hats trotzdem 20€ und weiter nix. Kann meine weiße flensburger Weste also behalten.
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