Geblitzt usw....

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  • Wenn es die Firma zahlt und als Betriebsausgabe angibt kriegst du irgendwann eine Rechnung vom Finanzamt und musst Steuern nachzahlen - denn das ist eine geldwerte Leistung... Hatte ich schon mal...



    Gruß
    Alex

  • Zitat von »venturina«
    Und woher sollen wir das Wissen?


    Da es ein Firmenwagen ist, wird es in der Regel der Arbeitgeber übernehmen und als Betriebsausgabe geltend machen.


    Bußgelder sind keine Betriebsausgaben!!!!!!


    Laut § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG ist dies zwar verboten.
    Dieses Abzugsverbot gilt aber nicht für Erstattungen von Bußgeldern an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber.
    Der Unternehmer kann die Bußgelder, die er seinen Mitarbeitern erstattet hat als Betriebsausgabe absetzen.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Er wollte nicht googeln, da er sonst nur Halbwahrheiten findet ... aber das hier ist auch nichts anderes :D


    1.) Die Geschwindigkeitsüberschreitung und das Handy ist als Tateinheut zu betrachten. Bei tateinheitlich begangenen Verstößen wird nur der höherwertige geahndet.
    2.) Handy TB-Nummer 123624 40€/1P
    3.) deine Geschwindigkeitsüberschreitung: 35€ innerorts/30€ außerorts; sollte es ein LKW gewesen sein, wirds teurer
    4.) man wird das Mobiltelefon nicht ahnden, da die Beweisführung nur mittels des Fotos unmöglich ist

  • 3.) deine Geschwindigkeitsüberschreitung: 35€ innerorts/30€ außerorts; sollte es ein LKW gewesen sein, wirds teurer

    da lag ich ja gar net so verkehrt hehe ^^


    aber nur mal so zur info warum ist das beweis foto vom handy am steuer unzulässig bzw unmöglich als beweis zu nutzen?

    Ironie ist wenn ein Neonazi in einer Rechtskurve stirbt, weil er zu viel Gas gibt. :pilot:

  • Ich vermute, weil es nicht unbedingt ein Telefon sein muss, was man sich da ans Ohr führt. ;)


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Er wollte nicht googeln, da er sonst nur Halbwahrheiten findet ... aber das hier ist auch nichts anderes :D


    1.) Die Geschwindigkeitsüberschreitung und das Handy ist als Tateinheut zu betrachten. Bei tateinheitlich begangenen Verstößen wird nur der höherwertige geahndet.
    2.) Handy TB-Nummer 123624 40€/1P
    3.) deine Geschwindigkeitsüberschreitung: 35€ innerorts/30€ außerorts; sollte es ein LKW gewesen sein, wirds teurer
    4.) man wird das Mobiltelefon nicht ahnden, da die Beweisführung nur mittels des Fotos unmöglich ist

    Danke.
    Nein, ein LKW war es nicht.
    Ich hätte ja damit gerechnet daß die Fotos aus diesen neuen Säulenblitzern mittlerweile gut genug sind um auszureichen. Also nix mit "wollte mir nur die Backe mit nem Schnitzel kühlen".


    Ich drücke somit theoretisch auf "Thema erledigt" und später auch praktisch, wenn ich das Schreiben hab.

    Bild von Abload.de nicht mehr verügbar? Kurze PN und ich binde es neu ein, ist alles noch vorhanden!

  • Ich vermute, weil es nicht unbedingt ein Telefon sein muss, was man sich da ans Ohr führt. ;)


    MfG
    Christian


    Rüschtüsch. Nur ein Mobiltelefon halten ist verboten. Den mp3-Player kann man sich so lange an den Kopf halten, wie man will ;)


    Unkonsequent, aber ist eben so.

  • Nur ein Mobiltelefon halten ist verboten. Den mp3-Player kann man sich so lange an den Kopf halten, wie man will

    Das ist eine Frage der Kosten-"Relation".
    Wegen einem Bußgeld und einem Punkt ist der Ermittlungsaufwand zu teuer.
    Ginge es um ein Tötungsdelikt (d.h. um die Möglichkeit, jemanden auf Steuerzahlerkosten bis zu lebenslang einsperren zu können, was natürlich einen Berufserfolg der zuständigen Kriminalbeamten bedeuten würde), würden alle in Frage kommenden Rufnummern bei den Anbietern überprüft werden, um festzustellen, ob zum Zeitpunkt der Photoaufnahme telephoniert wurde oder nicht.


    _______________________________________________________

    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • Bin heute wieder die Strecke gefahren auf der ES passiert ist, hat mich dran erinnert dass ich ja schreiben wollte wie es ausgegangen ist.


    Auf dem Bild war ich super zu erkennen mitsamt Fernsprecher, gekostet hats trotzdem 20€ und weiter nix. Kann meine weiße flensburger Weste also behalten.

    Bild von Abload.de nicht mehr verügbar? Kurze PN und ich binde es neu ein, ist alles noch vorhanden!

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