wenn du in deiner ABE eine N-Version eingetragen hast, also ein N hinter der typenkennzeichnung sind Blinker keine Pflicht, ansonsten sind funktionierende Hupe und Blinker Pflicht.
simson mängelliste
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Wieso sollte er die VAPE bei der Dekra ausbauen? Die VAPE ist ein zugelassenes und Typengenehmigtes Bauteil.
Eine funktionierende Hupe ist in jedem Fall pflicht! Ebenfalls ist eine Batterie pflicht, damit die Hupe betrieben werden kann (selbst bei der VAPE!). Blinker sind nur erforderlich, wenn du keine N hast. Steht in deiner Betriebserlaubnis drin, dass es eine B ist, sind auch die Blinker pflicht!
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Wieso sollte er die VAPE bei der Dekra ausbauen? Die VAPE ist ein zugelassenes und Typengenehmigtes Bauteil.
bei der Dekra bekommste keinen Stempel wenn eine Feder vom selbsteinklappenden Ständer fehlt, selbst wenn diie Karre gemäß COC Brief so ausgeliefert ist....
ist wohl auch regional bedingt...

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Was kann ich sonst noch machen ist das nicht mit der Versicherung möglich? Die scheisse is ja das ich alles in 7tagen ham muss -.-
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Versicherung kannst du glaube ich nur abmelden, wenn das Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr fahrbereit ist oder es verkauft wurde.
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ich habe damals in Berlin eine S51 gekauft da hatte der Verkäufer das gleiche Problem.
Die Mängelliste war zu lang als das er es hätte abmelden können - also hat er das Moped verkauft.
mit dem KV zur Polizei und alles war ok
EDIT: die Versicherung kannst du jederzeit abmelden - bei der DEVK bekommste die Restmonate zurück (Geldauszahlung)
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Was ist denn da so schwer zu verstehen? Es wurde doch alles gesagt.
Wenn du zum TÜV gehst, macht der im Prinzip eine HU.
Also sollte das Moped in dem Zustand sein, wie es für eine STINO 50er sein muß.
Ob da jetzt ein S50 oder S51 Motor drin hängt, ist doch egal. War und ist offiziell erlaubt, die Motoren zu tauschen.
Die Vape gilt als Simson-Ersatzteil, obwohl sich die auch einige in ihr Moped eintragen lassen. Ich denke mal, wegen der Vape wird Dir aber keiner einen Strich durch die Rechnung machen.
Blinker und Hupe und die Lichtanlage im Allgemeinen sollten natürlich funktionieren.
Falls Du einen Rahmen von einer S51N hast, kannst Du auf die Blinker verzichten, sonst aber nicht.
Auch die Spiegel sollten einen ausreichenden Querschnitt haben...
Lenkradschloss sollte funktionieren.Viel Spaß beim umrüsten

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Ob da jetzt ein S50 oder S51 Motor drin hängt, ist doch egal. War und ist offiziell erlaubt, die Motoren zu tauschen.
Nur wenn die Polizei nen S51 Motor aufgenommen hat und er taucht mit einem S50 Motor auf wird es mit sicherheit nicht bei der Mängelliste bleiben.....
Im Übrigen lesen hier auch Polizisten mit, einige Privat eine Jobbedingt

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Reifen sollten auch ok sein, Gläser von Blinker mit Prüfzeichen, ausreichende Bremswirkung usw.
LG jubifahrer
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Ich muss garnicht zur Polizei ...bloß dekra oder so ..die müssen das ansehen
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Ich muss garnicht zur Polizei ...bloß dekra oder so ..die müssen das ansehen
NICHT wenn du es verkauft hast
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Ja vielleicht solltest du gleich mal nachsehen, ob auch andere Mängel vorhanden sind.
- Lenkanschlag muss vorhanden sein
- Lichtanlage muss funktionieren
- Bremsen müssen die Verzögerungswerte des Herstellers einhalten
- Bremshebelweg muss möglichst gering sein
- E-Prüfzeichen müssen auf jeder Lichtkappe sein (neue haben keine)
- Versicherungskennzeichen muss gut lesbar am mittleren Teil des Hecks befestigt werden.
- Tacho muss beleuchtet sein
- Soziusgriff sollte vorhanden sein (gab einen Kumpel, bei dem das bemängelt wurde)
- Reifen brauchen ausreichend Profil und dürfen nicht porös sein
- Federbeine werden oft illegaler Weise von der MZ verbaut (kenne dein Moped nicht). Die originalen Simsonfederbeine sind fast baugleich, sind allerdings nur 3-Fach-verstellbar
- Luftfilteranlage sollte original sein
- Schutzbleche müssen eine gewisse Länge haben
- Spiegelgröße muss beachtet werden
- breitere Felgen sind ohne Eintragung nicht erlaubtals Fazit kann man sagen, jede Veränderung des Mopeds ist ohne Typennummer der eingebauten Bauteile nicht zulässig, die Teile aber ohne weiteres zwischen den einzelnen Simson-Modellen austauschbar, solange keine Leistungssteigerung vorliegt.
Es war seinerzeit sogar legal, die Hinterradschwinge vom Star so zu verändern, dass die Federbeinaufnahmen bis auf 2cm abgeflext wurden um 2 neue Federbeinaufnahmen daraus zu bauen, damit die damals neuen hydraulischen Federbeine verbaut werden konnten. Das war deshalb erlaubt, weil es sehr wenige Teile zu kaufen gab und die Produktion eigentlich immer hinterher hing.
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