Alles anzeigenDanke!
MuZ, wie sieht das aus, es stimmt doch das man keinen Personalausweis haben muss wenn man sich eindeutig durch Geburtsurkunde oder Pass ausweisen kann, richtig?
Eine weitere Frage, wenn ich glaubhaft darlegen kann, beispielsweise mittels Führerschein, das ich derjenige bin der ich vorgebe zu sein obliegt es dem Gefühl des Beamten ob er mich mitnimmt zur Personenfeststellung oder ob er mir das glaubt.
Ein Bußgeld hängt dann ebenfalls von dem Beamten ab, richtig?
Jopp. Der Gesetzgeber sagt folgendes aus:
§1(2) PAuswG
Zitat.
(2) Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen. Sie gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird. Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.
§1(2) PassG
ZitatAlles anzeigen(2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1. Reisepass,
2. Kinderreisepass,
3. vorläufiger Reisepass,
4. amtlicher Pass
a) Dienstpass,
b) Diplomatenpass,
c) vorläufiger Dienstpass,
d) vorläufiger Diplomatenpass.
zu der anderen Frage ...
Jedermann ist verpflichtet, folgende Daten über sich preiszugeben, falls seine Idendität festgestellt werden darf:
Name
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
eine ladungsfähige Anschrift
... und wenn man dies schwarz auf weiß haben möchte, genügt ein Führerschein nicht. Wenn der Betroffene aber glaubhaft ist, dann ist ein Führerschein kein Problem.