Polizei nimmt Personalausweiß mit

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  • Jopp. Der Gesetzgeber sagt folgendes aus:


    §1(2) PAuswG

    Zitat

    .
    (2) Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen. Sie gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird. Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.


    §1(2) PassG


    zu der anderen Frage ...
    Jedermann ist verpflichtet, folgende Daten über sich preiszugeben, falls seine Idendität festgestellt werden darf:


    Name
    Vorname
    Geburtsdatum
    Geburtsort
    eine ladungsfähige Anschrift


    ... und wenn man dies schwarz auf weiß haben möchte, genügt ein Führerschein nicht. Wenn der Betroffene aber glaubhaft ist, dann ist ein Führerschein kein Problem.

  • Habe sowas auch noch nicht gehört, dass einem der Personalausweis eingezogen wird.
    Würde mich interessieren wie das hier noch für dich ausgeht, halt uns auf dem laufendem.

  • weil es mir der in dem fall ermittelnde beamte gesagt hat.


    sachverhalt war:
    ich hab bei einer großveranstaltung (nachtskaten dresden) mein gestohlenes moped wiedererkannt, dies fuhr durch eine von der polizei abgesperrte strasse, den beamten der das moped durchgelassen hat habe ich 2 minuten später angesprochen und den sachverhalt erklärt, o-ton von ihm "tja da kann man nix machen, da hast du pech gehabt", der hätte nur sein funkgerät nehmen müssen und man hätte ihn wahrscheinlich gehabt.


    anzeige wegen strafvereitelung im amt, der beamte konnte sogar ermittelt werden trotz sehr vagen angaben von mir zu standpunkt und uhrzeit, aber dieser hat sich rausgeredet vonwegen "er war ja alleine mit absichern beschäftigt" deswegen keine konsequenzen....

  • hansi,
    Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Eine Bank ist keine Behörde und nach zwei(?) Jahren läuft aus Sicherheitsgründen eine EC-Karte ab, dann bekommst ne neue.

    ... nein, damals waren noch keine 2 Jahre rum !!!


    .................+++ nur die Simme ist alternativlos +++ die Würde der Simme ist unantastbar +++


    +++ auf Du junger Wandersmann, schaff Dir eine Simson an - 'ne Simson fährst Du lebenslang +++

  • Jedermann ist verpflichtet, folgende Daten über sich preiszugeben, falls seine Idendität festgestellt werden darf:


    Name
    Vorname
    Geburtsdatum
    Geburtsort
    eine ladungsfähige Anschrift

    Genau. Und nicht der Beruf (manche Leute sind irrtümlich der festen Überzeugung, man müssen auch einen Beruf angeben. Was für ein Quatsch!).


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  • Genau. Und nicht der Beruf (manche Leute sind irrtümlich der festen Überzeugung, man müssen auch einen Beruf angeben. Was für ein Quatsch!).


    Nicht ganz richtig. Die von mir oben genannten Angaben identifizieren eine Person eindeutig. Jedoch gibt es noch zusätzliche Pflichtangaben. Ist aber mehr etwas für den Sachbearbeiter in der K oder für das Gericht. Den Polizisten auf der Straße interessieren die recht wenig.


    sieh dazu §111 OWiG


    Zitat


    (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
    (2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

  • Gut. Danke. Diesen Paragraph kannte ich nicht.
    Aber abgesehen davon, daß Bußgeld wegen einer OWi bei mir ohnehin nicht eingetrieben werden kann, habe ich auch gar keinen Beruf ("Lebenskünstler" ist nur eine Art Selbstbezeichnung, die aussagt, daß ich auch so durch´s Leben komme, was ja sozusagen schon eine "Kunst" ist ...), weshalb ich auch keinen angeben kann ...


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  • Nun melde ich mich auch mal zu wort. Sollte der Ausweis abgelaufen gewesen sein, ist die polizei berechtigt den ausweis ein zuziehen. Das gleiche ist mir vor einiger zeit auch passiert. Irgend wann kam dann ein brief vom ordnugsamt und musste ein verwahnugsgeld in höhe von 25€ bezahlen.


    Das mit dem rotlichtfahren ist ein verstoß und würd mit einen punkt und 40€ geahndet. wie schon einmal erwähnt wenn du mit fahrad gefahren bist und jemand hinten drauf hattest, das kostet bei uns 5€ .

  • was sieht denn eigentlich der bußgeldkatalog vor ,wenn jemand garkeinen führerschein besitzt,dann ist doch der punkt von ar...

    Bremsen, ist das Umwandeln von kostbarer Geschwindigkeit, in sinnlose Wärme

  • was sieht denn eigentlich der bußgeldkatalog vor ,wenn jemand garkeinen führerschein besitzt,dann ist doch der punkt von ar...


    Das mit den Punkten wird dann interessant wenn derjenige vor hat den Führerschein zu machen.


    mfg Jan

  • Wenn jemand gar keinen Führerschein hat, aber ein Kfz führt, zählt nicht der Bußgeldkatalog, sondern das Strafgesetzbuch (samt Vorstrafe als Folge).
    Bei Fußgängern und Radfahrern gibt es trotzdem bei Ordnungswidrigkeiten die im Bußgeldkatalog vorgesehenen Punkte (die sich ansammeln können, was dann eben erst gar keinen Führerschein möglich macht).


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