Polizei nimmt Personalausweiß mit
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@ MuZ, bist du Polizist?
Das dürfte doch inzwischen hier allgemein bekannt sein.
Ich finde es aber sehr gut, daß er sich die Mühe macht, uns hier über die einschlägigen Bestimmungen aufzuklären (bevor seine Kollegen uns abkassieren und Punkte verteilen).
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Die Polizei war wohl gerade da ,den Ausweis haben.sie.mitgebracht und mir mit 2 punkten und 350 Euro gedroht
Ist das berechtigt ?
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Abwarten, was tatsächlich dann im Bußgeldbescheid steht. Punkte und meist auch die Höhe des Bußgelds sind im Bußgeldkatalog fest vorgeschrieben. Es kommt auf den Tatbestand an.
Da sie Dir den Ausweis zurückgegeben haben, bestand vielleicht gar keine rechtliche Handhabe für dessen Mitnahme?
Dann hätten sie nämlich Mist gebaut (der mit einer Aufsichtsbeschwerde geahndet werden kann). Wenn Du Glück hast, halten sie sich dann auch mit der Anzeigerei etwas zurück?______________________________________________________
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Lass dir den Namen und die Dienstnummer geben und mache eine schriftliche Beschwerde (Dienstaufsichtsbeschwerde) bei ihrem Vorgesetzten.
Das ist auf jeden Fall keine übliche Handlungsweise und sehr sehr suspekt. Hier schlummern schon diverse Verfahrensfehler. -
oh man...

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Hat man dir denn nicht erläutert, warum du die Anzeige bekommst? Oder hast du nicht zugehört?

Aber dass du den wiederbekommen hast, ist komisch.
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Danke!
ZitatDie Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.
Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.MuZ, wie sieht das aus, es stimmt doch das man keinen Personalausweis haben muss wenn man sich eindeutig durch Geburtsurkunde oder Pass ausweisen kann, richtig?
Eine weitere Frage, wenn ich glaubhaft darlegen kann, beispielsweise mittels Führerschein, das ich derjenige bin der ich vorgebe zu sein obliegt es dem Gefühl des Beamten ob er mich mitnimmt zur Personenfeststellung oder ob er mir das glaubt.
Ein Bußgeld hängt dann ebenfalls von dem Beamten ab, richtig?
ZitatWer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. -
Nur mal zu der "Ordnungswidrigkeit" des abgelaufenen Personalausweises...
mit meinem 6 Monate überfälligen Perso (ich hatte mich lange gegen diese Scheckkartenformate gesträubt) konnte ich:
- bei der Bank 3000.- abheben
- ein Auto kaufen
- das Auto anmelden und versichern
- Handy Vertrag abschließen
- ....
ohne Probleme.
Und wenn ich nicht Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen bei meiner neuen Arbeit einen neuen gebraucht hätte hätte ich wohl immernoch keinen
@Topic:
Bei mir war das vermeintliche* überfahren einer roten Ampel mit dem Rad gerademal eine 50.- Sache*Meiner Meinung nach wurde es erst rot als ich schon auf der Straße war. Aber Meine Meinung zählt nicht so viel wie die des EINEN Polizisten der 100m entfernt stand. Ein dezent sarkastischer Unterton ist beabsichtigt!

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vielleicht war es deswegen eine 50€ sache....
nur weil du mit deinem ausweis glück hattest und es keinem aufgefallen ist heist das doch noch nciht man braucht keinen ausweis....eine dienstaufsichtsbeschwerde kannst du machen, aber ich wette du weist nicht wer das war, und abgesehen davon passiert da eh nix, eine krähe hackt der anderen kein auge aus.
ich hab auch schon eine gemacht mit eindeutigem straftatbestand, der beamte hat aber trotzdem keine konsequenzen gesehen.
und die anzeige werden die deswegen auch nciht zurückziehen, so ein quatsch. das eine hat doch mit dem anderen nix zu tun.
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