Darf man ein Fahrzeug zweimal zulassen?

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  • Hallo, da das hier ja öffentlich ist nehmen wir die folgende Situation mal als fiktiv an:


    Ich lasse einen Bus zwei mal zu, einmal als abgelasteten LKW unter 7,5to und einmal als KOM. Möglich würde es durch eine fehlende FIN am Rahmen. Was allerdings original ist und auch in der Praxis so durchgeht. Weiß jemand was da so passieren könnte?

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • was bringt dir das????


    was wir machen und nicht wissen, ob es legal ist:


    eine duo, zweimal papiere für das gleiche fahrzeug beim kba beantragt und auf zwei verschiedene personen zugelassen bzw. einer hat es richtig mit normalem kennzeichen zugelassen, der andere bewegt es mit seiner roten nummer.

    A real Simson starts with a kick!

  • Was es mir bringt: Einmal darf ich mit dem alten B Schein acht Personen "befördern" und einmal ganz normal als KOM alle Plätze besetzen. Da alles bei zwei 07er'n eingetragen würde - wäre es finanziell auch nur ein einmaliger Aufwand.


    Das mit den Papieren ist wohl egal. Die aktuellsten Papiere sagen ja eigebtlich nur was über den Eigentümer aus. Außerdem kommt da der Vorwurf des "Kennzeichenmissbrauchs" nicht zur Geltung. Davor habe ich nur "Angst".

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • Weiß jemand was da so passieren könnte?


    Bin ja nicht so fit in solchen Fragen, aber ich denke da will das Finanzamt dann auch zweimal KFZ-Steuer.

  • Da will wieder einer Gesetzeslücken finden ^^


    Ein Fahrzeug kann natürlich nur einmal zugelassen werden. Sollte die FIN fehlen, dann wird bei der Zulassung wahrscheinlich eine neue eingestanzt (hallo-stege?). Weiterhin sind beide Fahrzeugklassen nicht kompatibel, da diese Merkmale aufweisen, die sich widersprechen:


    LKW: Fahrzeug, was durch die Bauart hauptsächlich zum Lastentransport gebaut worde
    KOM: Fahrzeug zur Personenbeförderung (> 9 Sitzplätze).



    Weiterhin ist die Führerscheinklasse unabhängig von dem Fahrzeugtyp. Viel mehr sind diese von zulässigem Gesamtgewicht und Sitzplatanzahl abhängig:


    B: <=3,5t zgG; max. 9 Sitzplätze (inkl. Fahrer)
    C1: >3,5t und <=7,5t zGG; max. 9 Sitzplätze
    D1: <= 16 Sitzplätze


    Aber ehrlich gesagt, weiß ich nicht genau, was du genau bezwecken willst. Bedenke, dass bei einem 07er Kennzeichen auch nur bestimmte Fahrten zulässig sind.

  • @ Lehmann: Nö, das ist bei einem 07er Kennzeichen unerblich.


    @ MuZ: Danke erst mal für die Antwort. Sinn der ganzen Sache ist folgender: Wenn man nur einen LKW-Schein hat, darf man nur ganz alleine im KOM fahren. Und nicht die anderen acht Personen mitnehmen. Wir haben aber verschiedene Kraftfahrer.


    Welche mit dem alten PKW Führerschein (dürfen bis 6,49to und 9 Personen (incl Kraftfahrer) fahren.
    Welche mit LKW Schein, die wie gesagt nur allein den KOM bewegen dürften. Und
    jene, die regulär KOM mit beliebig vielen Fahrgästen fahren dürfen.


    Darum ist die Idee den KOM einmal zuzulassen als KOM und einmal als LKW mit 6,49to. Unsere Erfahrung lehrt uns das bei diesen Fahrzeugen nie jemand nach der FIN schaut.


    Aber was wäre das rechtlich nun? "Nur" Kennzeichmissbrach?

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • Irrtum! Es kommt darauf an, wie viele Sitzplätze eingetragen sind. Es ist unerheblich, wie viele Personen mitfahren. Demzufolge hat sich deine Idee auch schon erledigt ;)


    Ob das letztenendlich eine strafrechtliche Relevanz hat ... puh, da bin ich jetzt erstmal überfragt. Kennzeichenmissbrauch jedenfalls nicht, das ist was anderes. Der Betrug würde mir jetzt spontan einfallen. Vortäuschen falscher Tatsachen (Fz noch nicht zugelassen) zur Täuschung im Rechtsverkehr, mit dem Ziel der Vermögensverfügung ... Passt aber auch nicht sooo richtig. :doofy:

  • Okay, er hat 20 + 1 eingetragene Sitzplätze. Darf ich also ohne P-Schein mit acht weiteren Insassen damit fahren?


    PS: Danke schonmal! ;)

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

    Einmal editiert, zuletzt von gregor_bln ()

  • Das Thema wurde gerade bei den Busfreaks diskutiert und scheint nicht so einfach zu sein, wie du grad denkst, MuZ.
    Da hat sich jemand einen OM309, also nen Düdo-KOM gekauft und versucht jetzt, das Ding überhaupt mal ohne D1 mit mehr als einem Sitzplatz in den Verkehr zu kriegen.
    Ich denke, da bist du an der richtigen Adresse, Gregor: http://www.busfreaks.de/strohrum

  • @ gregor_bln


    Dann benötigst du die Klasse D.


    mrH


    Naja, eigentlich ist es doch recht einfach.


    "Klasse D:Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)"


    Einzige Ausnahme sind Prüfungsfahrten durch Sachverständige; hier reicht eine C1 oder C. Je nach Gewicht.



    Was ist denn der Grundtenor bei der Diskussion der Busfreaks?

  • Möglich würde es durch eine fehlende FIN am Rahmen. Was allerdings original ist und auch in der Praxis so durchgeht. Weiß jemand was da so passieren könnte?

    Da das weder original ist (eine FIN ist immer am Rahmen, bei älteren Fahrzeugen ggf. auf einem gesonderten Blechschildchen) noch durchgehen würde (wie soll die Zulassungsstelle ein Fahrzeug ohne FIN zulassen ---> im Zweifel wird sie eine FIN zuteilen, siehe § 59 StVZO) sollte Dein Vorhaben eigentlich nicht möglich sein.


    Gruss von Frank


    PS: ich hab den alten Klasse 2 und darf (und muss sogar ab und zu mal) damit leere Busse fahren. Durfte ich schon immer und wird heute in irgendeiner Übergangsvorschrift geregelt.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • hallo-stege, wann und wo hast du deine Fahrerlaubnis gemacht? Meinst du aber nich auch, dass du als Sachverstaendiger unter diese Regelung faellst?

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