D Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzen- außer Fahrersitz- (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse) (die hab ich nicht)
E Kraftfahrzeuge der Klassen B,C oder D mit Anhänger über 750 kg Gesamtmasse
Zitiere mich ungern selbst, aber demnach müsste ich ja mit der "E" auch Fahrzeuge der "D" fahren können.?