Darf man ein Fahrzeug zweimal zulassen?

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  • Wenn man nur einen LKW-Schein hat, darf man nur ganz alleine im KOM fahren. Und nicht die anderen acht Personen


    Lass den als Bus zu und blockier die überzähligen Sitze mit einer Kette so das sich niemand darauf setzen kannn.


    Das ging vor Jahren mal ob das heute noch klappt weis ich nicht

    Nieder mit Keilriemen, es lebe die Simsonkette !!!!!!!!!!






    Neulich bei ebay
    Zündfunke kommt noch mal mit elsterglanz drüber und wie neu <==== :whistling: :tischklopp:




    Einmal editiert, zuletzt von SIMSON-Fan ()


  • Lass den als Bus zu und blockier die überzähligen Sitze Kette so das sich niemand darauf setzen kannn.


    Das ging vor Jahren mal ob das heuet noch klappt weis ich nicht


    Jetzt sind wir auf einem Nenner. Und darum auch die Doppelzulassung. Weil die anderen Kraftfahrer ja auch KOM fahren dürfen. Die Kette könnte man ja weg machen und ein wirklich Straftatbestand scheint es auch nicht zugeben. ^^


    @ hell-stage: Das mit der FIN interessiert bei Robur und Barkas wirklich nie einen. Auch fremde Tüver wollten die nie sehen, wenn ich sagte wo sie ist und wie schwierig man da ran kommt.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • Die Kette könnte man ja weg


    Mit Vorhängeschloß und den Schlüssel nicht am Mann/Bus


    Kumpel von mit hat vor Jahren einen 20 Sitzer gefahren ( Schülerfahrten ) aber ohne Busschein..


    Da wurden die Sitze mit Ketten so blockiert das sich wirklich keiner sitzen konnte und das war rechtens.....

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  • Schuelerfahrt, Pruefungsfahrt. Das sind alles Aussnahmen. Hier geht es aber um den ganz normalen Verkehsteilnehmer. Und da ist es abhaengig von den eingetragenen Plaetzen. Kann sein , dass gewisse Sitze ausgetragen werden koenen, wenn diese unbrauchbar gemacht werden. Aehnlich wie ein Multicar abgelastet werden darf.




    Fakt ist aber, dass es ein Fahren ohne gueltige Fahrerlaubnis ist.


    Hast du schon mal bei der Zulassungsstelle angerufen? Die muessen dir doch eigentlich weiterhelfen koennen.

  • Grundtenor bei den Busfreaks ist, dass es rechtlich wohl wegen der einstigen Zulassung als KOM nicht möglich ist, den Bus mit Beifahrern (bis 8 Stück) ohne D1 zu fahren, auch wenn die Sitze entfernt/blockiert und ausgetragen werden würden.


    Die Sache ist - mir sind umgeschlüsselte KOM (zwar nicht zum LKW, aber wohl zum So.KFZ Womo) mit mehr als einem Sitzplatz bekannt, also muss es irgendeine Möglichkeit doch geben oder gegeben haben.

    Einmal editiert, zuletzt von mrH ()

  • Ich glaube die Zulassungsstelle zu fragen wird am besten sein. Leider ist es mit austragen der anderen Sitzplätze nicht getan.


    Das Fahrzeug soll ja original erhalten bleiben. Das doofe ist halt, dass man mit dem LKW-Führerschein (oder alter PKW Schein bis 6,49to) nicht acht weitere Personen mitnehmen darf. Ich weiß nicht obs bei allen richtig rüber gekommen ist. Unsere Idee war den Bus einfach mit unterschiedlichen Zulassungen zu fahren.


    Naja, notfalls können halt echt nur unsere Busfahrer damit fahren oder jemand alleine sonst. Was passiert, wenn trotzdem mal mehr Personen im Fahrzeug sitzen als erlaubt?

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • gregor_bln


    du hast noch einen denkfehler: auch mit dem alten pkwvfuehrerschein darfst du den bus unter 7,5 tonnennicht fahren, wenn dieser leer ist. das einzige kriterium ist die sitzplatzanzahl, egal ob jemand drin ist oder nicht.

  • einzige kriterium ist die sitzplatzanzahl, egal ob jemand drin ist oder nicht.


    Hallo Muz,


    jetzt bin etwas verunsichert, ich hab den DDR-Führerschein, alle Klassen außer Kettenfahrzeuge und Personenbeförderung. Hatte damals gelernt, daß auf der Ladefläche eines LKW bis 8 Personen transportiert werden können und ich einen Bus mit 8 Fahrgästen fahren dürfte. Ist das richtig, hier gibts ja wohl mächtige Unterschiede je nach dem was man für Pappe hat.


    Gruß Lehmann

  • Die anderen Sitze müßten raus,da nützt keine Kette/Schloß etc.pp. Und dp. Zulassung wird wohl schwierig,da Halterdaten usw. ja erfasst sind. Du willst doch nicht schwindeln :thumbdown: .Kommste nur in "Teufelsküche".

  • Hallo Muz,


    jetzt bin etwas verunsichert, ich hab den DDR-Führerschein, alle Klassen außer Kettenfahrzeuge (die "Klasse" gibts nicht ;) ) und Personenbeförderung. Hatte damals gelernt, daß auf der Ladefläche eines LKW bis 8 Personen transportiert werden können (ja, im Baustellenbereich oder wenn diese darauf Arbeiten verrichten; also im normalen Straßenverkehr nicht zulässig) und ich einen Bus mit 8 Fahrgästen fahren dürfte (richtig, max 8 Fahrgäste; das darf aber auch jeder mit der Klasse B, demzufolge kein "richtiger Bus"). Ist das richtig, hier gibts ja wohl mächtige Unterschiede je nach dem was man für Pappe hat.


    Gruß Lehmann

  • hallo-stege, wann und wo hast du deine Fahrerlaubnis gemacht? Meinst du aber nich auch, dass du als Sachverstaendiger unter diese Regelung faellst?

    MuZ, vor Ur-Ewigkeiten ... ausserdem hab ich viele Busfahrer geprüft (Personenbeförderungsschein und später Klasse D). Die Sonderregelung wurde ~ 1999 für diejenigen Sachverständigen geschaffen, die Klasse C gemacht hatten bzw. machen mussten. Ich muss meinen Führerschein ja bald umtauschen und hab extra nachgefragt, es gibt dann eine spezielle Code Nr. auf dem EG Kärtchen, die mir weiterhin erlaubt, leere Busse zu fahren.


    Gregor, ob die Sitzplätze "zerstört" werden müssen, wenn Du sie austragen lässt, musst Du mit der technischen Prüfstelle abklären. Vielleicht gibt es ja noch eine besondere Möglichkeit über eine H Zulassung.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Kettenfahrzeuge (die "Klasse" gibts nicht


    Hab mal meine Pappe studiert, stimmt, von Kettenfahrzeugen steht da nichts. Weiß nicht wie das in meinen Kopp kommt?


    Der Schein ist von Januar 1983


    A Krafträder (mit und ohne Seitenwagen)


    B Kraftfahrzeuge-außer Klasse A- mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzen-außer Fahresitz ( auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)


    c Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 Kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)


    D Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzen- außer Fahrersitz- (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse) (die hab ich nicht)


    E Kraftfahrzeuge der Klassen B,C oder D mit Anhänger über 750 kg Gesamtmasse


    M Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle


    T Traktoren, Elektrokarren und Arbeitskraftfahzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h (auch mit Anhänger)

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