Mein Sohn (16) will Führerschein mit 17 machen. Meine Frau und ich sollen die Begleitpersonen sein. Auf der Führerscheinstelle fragt die gute Tante, warum meine Frau einen Stock hat. Meine sagt, weil ihr manchmal schwindlig ist. Darauf hin wollten die guten Kollegen sofort ihren Führerschein einziehen und sie zu einem (kostenpflichtigen 300€ ca.) Gutachter schicken. Nach FEV § 11 Eignung. Link dazu hab ich find ich jetzt nicht so schnell. Weiß jetzt nicht, was nun passiert. Hat jemand mit solch Sch... Erfahrung?
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Ich kann dir nur sagen das es nicht der erste Fall ist.
Meinen Arbeitskollegen haben sie das Fahren für 3 Monate verboten, weil er Epileptische Anfälle durch zu viel Alkohol und Partys bekommt.
Jedoch brauchte er den Führerschein an keine Polizeistelle abgeben. -
schwindelig...
gute bekannte von uns (er 77 sie 76)
neulich sind sie gefahren und er hatte einen zündaussetzer, ne 12m böschung runter und unten noch 40m geshclittert. beidre schwer verletzt. wäre der regenschrim nicht aus dem auto gesprungen und aufgegangen hätte sie so schnell keiner gefunden.
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anwalt einschalten, das sind keine Beweise um deiner Frau den Führerschein zu blockieren
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Wenn jemand Mist baut, sehe ich das ja ein. Meine Frau fahrt aber nicht selbst weil sie weiß, das sie gehandicapt ist. Rechtsschutzversicherung ham wa nich. Saublöde Sache.
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Ich will ja hier niemandem ans Bein pissen, aber wer schon nen Stock braucht, weil ihm manchmal schwindelig wird, der hat meiner Meinung nach nichts im Straßenverkehr zu suchen.
Da muss man eben mal in den sauren Apfel beißen und seine Eitelkeit zugunsten des leiblichen Wohles seiner Mitmenschen ablegen...
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prinzipiell würde ich es anfechten, da aus meiner sicht keine beweislast vorliegt, andererseits solltet ihr euch die frage stellen ob es nicht tatsächlich besser ist den lappen abzugeben. oder ist es nur eine vorrübergehende erkrankung, dann is es tatsächlich humbug, aber eine dauernde erkrankung ist dagegen schon gravierender
wie es da aber gesetzlich aussieht weiß ich auch nicht ... mein stievdad bekommt zum beispiel auch epileptische und da hat lediglich der arzt ein "fahrverbot" ausgesprochen ... den führerschein hat jedoch niemand eingezogen und beim unfall wäre er ziemlich angeschissen
edit:hab erst jetzt gelesen, dass sie nicht mehr fährt ... nur wozu benötigst sie dann den lappen? egal is eure sache
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Ich will ja hier niemandem ans Bein pissen, aber wer schon nen Stock braucht, weil ihm manchmal schwindelig wird, der hat meiner Meinung nach nichts im Straßenverkehr zu suchen.
Da muss man eben mal in den sauren Apfel beißen und seine Eitelkeit zugunsten des leiblichen Wohles seiner Mitmenschen ablegen...
sicher seh ich im Prinzip genauso, allerdings sollten schon trieftige beweise vorliegen wenn jemand unter zwang der Lappen abgenommen werden soll, und die Frau wird schon selbst wissen ob sie noch fahrtauglich ist, wird ja auch schließlich keine stunden hinterm lenker sitzen sondern mal zu Kaufhalle eca fahren müssen, wozu in vielen gegenden der lappen unverzichtbar ist, ansonsten find ich das schon so richtig wie du es sagst
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Ist ja nun kein Medizinforum, deswegen kurz: Das wird wieder besser mit dem Schwindel, konnten wir kontinuierlich beobachten. Was aber, wenn ich in 10 oder 15 Jahren die Radieschen von unten wachsen sehe und sie hat keine Pappe mehr obwohl es ihr dann wieder gut geht. Das nenne ich ans Bein gepisst. Aber hier kommt gottseidank manchmal ein Bäckerauto vorbei.
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http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4_106.html Das ist die Gesetzesgrundlage.
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geht es dabei eventuell um eine Hypotonie (niedriger blutdruck)?
dann is nichts verloren
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Wie gesagt, ich will mich hier nicht so sehr über das Krankheitsbild auslassen, dann wird´s echt kompliziert. Kann nur sagen, das es besser wird. Aber ich muss es offensichtlich beweisen, und zwar Kostenpflichtig. Na ja, bis jetzt hab ich noch nichts schriftliches. Abwarten und Sternburg trinken. Wenn was neues ist informiere ich.
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