Und was machen wir mit jemanden, der z.B. das rechte Bein eingegipst hat?
Er darf dann auch nur ein Fahrzeug führen, wenn er dazu in der Lage ist. Beim rechten Bein (Bremse) gehe ich nicht davon aus. Die Weiterfahrt wird untersagt und er erhält eine OWi-Anzeige. Sollte er in diesem Zustand jemanden gefährdet haben, dann ist er im Straftatbestand des §315c StGB drin. Über eine Mitteilung an die FE-Behörde würde ich auch noch nachdenken, da jemand, der so etwas macht, geistig nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen.