Führerscheinentzug wegen Krankheit?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Und was machen wir mit jemanden, der z.B. das rechte Bein eingegipst hat?

    Er darf dann auch nur ein Fahrzeug führen, wenn er dazu in der Lage ist. Beim rechten Bein (Bremse) gehe ich nicht davon aus. Die Weiterfahrt wird untersagt und er erhält eine OWi-Anzeige. Sollte er in diesem Zustand jemanden gefährdet haben, dann ist er im Straftatbestand des §315c StGB drin. Über eine Mitteilung an die FE-Behörde würde ich auch noch nachdenken, da jemand, der so etwas macht, geistig nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen.

  • der ist ganz offensichtlich nicht in der lage ein fahrzeug zu führen - wenn es was ist was heilt, dann nur vorübergehend


    Das ist warscheinlich der springende Punkt in solchen Sachen und meiner Meinung auch der Schwachpunkt. Wer will "vorübergehend" definieren? 6 Wochen bei Gipsbein oder 7 - 8 Jahre nach Gehirn-OP?

  • Naja, aber das kann dann ja ein Gutachter in dem Fall klären.
    Wenn der sagen kann, dass das wieder ausheilt, dann gibt es halt entweder eine Nachbegutachtung oder entsprechen eine zeitliche Beschränkung

  • aber das kann dann ja ein Gutachter in dem Fall klären.


    Macht pro Gutachten ca. 300 Einheiten der derzeit gültigen Währung! + Kutscherei+Zeitaufwand.

  • was soll jetzt eigentlich immer dieses "was wäre wenn..."
    dies gibt es nicht,denn sie ist doch so vernünftig und lässt das auto stehen.
    und ich glaub nicht das sie morgen auf einmal lust verspührt über die autobahn zu brettern wenn sie
    es 7 jahre nicht gemacht hat.
    mein opa ist fast sein ganzes leben mit nur einem auge gefahren und da hat nie ein hahn nach gekräht.
    also lasst der guten frau ihren führerschein haben und gut,sie wird ihn eh nur nutzen wenn sie sich
    zu 100% sicher ist das nix passieren kann :a_bowing:

  • Hallo ... wenn Du Dir nicht Sicher bist mit der ganzen Lobhudelei , dann geh einfach zu einem Fachanwalt für Verkersrecht . Dort kannst du eine Beratungstunde nehmen und dich aufklären lassen .
    So habe ich es gemacht . Man muß einen gewissen Obolus entrichten und ist dann zu nichts weiter verpflichtet . Es sei denn dir soll weiter geholfen werden .
    Gruß L :bounce:


  • Das ist eine weise Antwort, sehe ich auch so. Aber das geltende Recht ist eben anders. Deswegen tun mir die Beamten fast manchmal Leid, weil sie das eben durchziehen müssen, obwohl sie sicherlich persönlich anderer Meinung sind. Das ist eben Staatsdienst. Der Text der FeV ist ja nun fast 1:1 von 1938. Blos gut, daß die anderen Gesetze nicht übernommen wurden! Dann wäre ich heutzutage vermutlich als Stacheldrahtverkäufer unterwegs .

  • Der Widerspruch hat m.M.n. keine Aussicht auf Erfolg, da er zwar zulässig aber unbegründet ist.
    Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit das die Behörde genau das richtige getan.


    Ich habe den ganzen Fred nicht durchgelesen. Ist der Entzug zeitlich befristet? Weil du hast ja nur eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
    Dazu muss euch aber eine Ordnungsverfügung ergangen sein..? Oder hat die Sachbearbeiterin einfach den Führerschein eingezogen?


    Sebastian

  • Ich habe den ganzen Fred nicht durchgelesen. Ist der Entzug zeitlich befristet? Weil du hast ja nur eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
    Dazu muss euch aber eine Ordnungsverfügung ergangen sein..? Oder hat die Sachbearbeiterin einfach den Führerschein eingezogen?


    Bis jetzt ist nichts der gleichen eingetreten, aber ich möchte nicht erst nach Lösungen suchen wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Einen Zettel habe wir bekommen, wo 6 Gutachter drauf stehen und was mündliches dazu. Kein Stempel, keine Unterschrift. Will hoffen, daß das so bleibt und sich da vom Amt keiner mehr meldet.


    Gruß Lehmann

  • Der Widerspruch hat m.M.n. keine Aussicht auf Erfolg, da er zwar zulässig aber unbegründet ist.
    Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit das die Behörde genau das richtige getan.


    Ich habe den ganzen Fred nicht durchgelesen. Ist der Entzug zeitlich befristet? Weil du hast ja nur eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
    Dazu muss euch aber eine Ordnungsverfügung ergangen sein..? Oder hat die Sachbearbeiterin einfach den Führerschein eingezogen?


    Sebastian

    http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html


    http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html


    http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html


    http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__43.html

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!