Führerscheinentzug wegen Krankheit?

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  • im richtigen Gesetz geguckt ???


    § 11 Abs.4 Nr.2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV?), passt doch gar nicht, da steht was von Hypertonie. Totaler Quark! Ataxie ist was ganz anderes.


    Gruß Lehmann

  • Die Fahrprobe macht man (genau wie eine Fahrprüfung) bei der Technischen Prüfstelle.


    Ist die Fahrprobe nochmal eine komplette praktische Prüfung, oder kann man das mit einem Fahrschullehrer abwickeln?


    hallo-stege und Muz, Kommentare ausdrücklich erwünscht!


    Gruß Lehmann

    2 Mal editiert, zuletzt von Lehmann ()

  • §11(4) Nr. 2 FEV


    (4) Die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden,


    1.
    ...


    2.
    bei Behinderungen des Bewegungsapparates, um festzustellen, ob der Behinderte das Fahrzeug mit den erforderlichen besonderen technischen Hilfsmitteln sicher führen kann.


    Behinderungen des Bewegungsapparates = Ataxie (ein Oberbegriff für verschiedene Störungen der Bewegungskoordination; wiki)


    Das passt also bis hier her erst einmal alles. Bei einem Fahrlehrer ist eine solche Prüfung nicht möglich. Das Gesetz schreibt einen anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr vor, also so einen Typen, der bei der Fahrprüfung hinten sitzt.

  • bei Behinderungen des Bewegungsapparates, um festzustellen, ob der Behinderte das Fahrzeug mit den erforderlichen besonderen technischen Hilfsmitteln sicher führen kann.


    Sie kommt aber mit einem normalen PKW ohne Automatik und ohne "besondere technische Hilfsmittel" problemlos klar, darum sehe ich nicht ganz ein warum sie nachweisen soll, daß sie mit irgendwelchen umgebauten Autos fahren kann?? Ich denke mal die F-Stelle brauch jetzt ein Erfolgserlebnis, sonst war ja der ganze Schriftkram umsonst. (ohne hier niemanden zu nahe treten zu wollen), aber die lassen glaub ich nicht locker bis sie zumindest den Motoradschein abgegeben hat.

  • Sie kommt aber mit einem normalen PKW ohne Automatik und ohne "besondere technische Hilfsmittel" problemlos klar, darum sehe ich nicht ganz ein warum sie nachweisen soll, daß sie mit irgendwelchen umgebauten Autos fahren kann?? Ich denke mal die F-Stelle brauch jetzt ein Erfolgserlebnis, sonst war ja der ganze Schriftkram umsonst. (ohne hier niemanden zu nahe treten zu wollen), aber die lassen glaub ich nicht locker bis sie zumindest den Motoradschein abgegeben hat.

    Versetz dich doch mal in die Lage eines Mitarbeiters der Führerscheinstelle. Aufgabe derer ist es u.a. Gefahren abzuwehren. Wenn nun doch etwas passieren sollte, stehen die dumm dar. Die wollen euch "keinen reinwürgen", sondern nur den Straßenverkehr sicher gestalten. Das dabei gegen den ein oder anderen Maßnahmen getroffen werden, die nicht immer freudig sind, bleibt nicht aus.


    Ich kann mir gut vorstellen, dass deine Frau problemlos einen normalen PKW führen kann. Aber durch die Aussage deiner Frau, geht die Führerscheinstelle davon aus, dass dies vielleicht nicht so ist. Nun liegt es an euch, das nachzuweisen.


    Es wird nun so ablaufen. Erneute "Prüfung" auf einem normalen PKW. Wenn der Sachverständige hier keine Probleme sieht, ist alles erledigt. Sollten aber Probleme auftreten, muss der PKW angepasst werden und deine Frau erhält Beschränkungen ihrer FE.


    Klär aber bitte alles telefonisch mit denen ab. Die Mitarbeiter helfen dir sicherlich gern.

  • Versetz dich doch mal in die Lage eines Mitarbeiters der Führerscheinstelle. Aufgabe derer ist es u.a. Gefahren abzuwehren. Wenn nun doch etwas passieren sollte, stehen die dumm dar. Die wollen euch "keinen reinwürgen", sondern nur den Straßenverkehr sicher gestalten. Das dabei gegen den ein oder anderen Maßnahmen getroffen werden, die nicht immer freudig sind, bleibt nicht aus.


    Bei allem Respekt Deiner Fachkundigkeit, ich hab mich jetzt fast den ganzen Tag bemüht, mich in die Lage der Mitarbeiter der F-Stelle zu versetzen, aber das ist anscheinend eine Einbahnstraße! Der Mitarbeiter hatte noch mehr Zeit und sich nicht in unsere Lage versetzt. Das ganze Wochenende komplett im Arsch, meine Frau fühlt sich extrem gedemütigt, Nachbars verstehens auch nicht.
    "Was wollen die denn von der Frau, sie fährt doch gar nicht!" Na egal, Vorschrift und §§ hin und her, aber ich denke, wenn man als MA der F-Stelle mal ein bischen hinter die Kulissen guckt, könnte man (mal mit dem eigenen Kopf gedacht) manche Sachen unkomplizierter lösen. Der Rattenschwanz, den solche Maßnahmen nachsichziehen ist sehr lang, teuer und Zeitintensiv und kaum reversibel. Oder wer will mit50 oder 55 noch mal den Führerschein machen, weil jemand, der auf Nummer sicher geht eine Fehlentscheidung getroffen hat?

  • Auf der Führerscheinstelle fragt die gute Tante, warum meine Frau einen Stock hat. Meine sagt, weil ihr manchmal schwindlig ist.

    Da die Aussetzer Deiner Frau ja - wenn ich das richtig verstehe - temporär auftreten, wäre eine MPU (Medizinisch-psychiologische Untersuchung) für diesen Part wahrscheinlich zielführender als eine Fahrprobe.


    Die Fahrprobe bezieht sich wahrscheinlich auf den "Stock".


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

  • Da die Aussetzer Deiner Frau ja - wenn ich das richtig verstehe - temporär auftreten


    Temorär - dem ist eben nicht so, hatte ich aber per Fachärztlichem Attest beigebracht. Warscheinlich weiß niemand so richtig, was eine Ataxie ist. Das sind keine "Aussetzer". Man muss sich das in dem Falle so vorstellen: z.B. Fußball spielen - mit dem rechten Bein schwartes du an den Ball, ohne zu überlegen ob du den triffst. Mit dem linken Bein geht das eben nicht so einfach und es wird u.U. passieren, das du den Ball nicht richtig oder nur an der Kante triffst. Wir haben aber schon vor 4 Jahren Probefahrten mit Mitsubishi Galant durchgeführt und es geht. Aber glauben wills eben keiner. Und die Krankheit wird kontinuierlich besser, wenn auch sehr langsam. Vor 8 Jahren hat sie ein paar Wochen im Rollstuhl gesessen und dann wieder komplett neu laufen gelernt, wie ein Kleinkind, darf gar nicht an diese Zeit zurückdenken. Und das ist nicht mal die Hälfte der Vorgeschichte, den Rest kann ich hier nicht schreiben, das glaubt sowieso keiner.


    Die Fahrprobe, mal abgesehen von den Kosten, wäre nicht das Problem. Wenn der Prüfer aber den Daumen nach unten hält, wars das dann. Kann sie in ein paar Jahren den Führerschein nochmalmachen und warscheinlich wieder mit Gutachten vorher.


    Ich glaube sehr viele, die solche Entscheidungen treffen (müssen) leben in einer Seifenblase. Warum fangen die nicht erst mal in der eigenen Familie an die Fahrtauglichkeit zu prüfen, Mutter, Vater, Oma und Opa. Da gäbs genug zu tun. und die haben bestimmt Verständnis wenn die Garage auf einmal leer ist.


    MfG Lehmann


    kann sein, daß ich mich manchmal zweideutig ausdrücke, also nicht persönlich nehmen.

  • Keine Ahnung, wann der 11er geändert wurde. Hat aber sicherlich nur eine unwichtige Formulierung betroffen. Ist ja auch egal.


    Fakt ist aber, dass der §11 für alle Verkehrsteilnehmer gilt und nicht nur für Bewerber.

  • Keine Ahnung, wann der 11er geändert wurde. Hat aber sicherlich nur eine unwichtige Formulierung betroffen.


    Kann sein daß das unwichtig ist, denn dann greift gleich der § 46 und wenn der nicht dann §315c StGb, wobei der letzte mir der sinnvollste wäre.

  • Nein, nein.


    Im 11er steht, dass der Teilnehmer geeignet sein muss. Wenn er dies nicht ist, beschreibt der 46er, wie dann zu verfahren ist.


    Im §315c StGB steht eine strafbare Handlung drin. Dieser fordert eine KONKRETE Gefährdung.

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