Führerscheinentzug wegen Krankheit?

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  • Das die ganze Aktion für ein Gutachten mit so hohen Kosten verbunden ist halte ich allerdings für nicht gerechtfertigt.


    Das ist im Prinzip der Knackpunkt, behördlich angeordnet aber selber bezahlen und nicht wenig. Fahren viele rum, wo ich auch sage "Um Himmelswillen, öffentliche Gefahr!" Gegen ein Gutachten hätte ich ja nichts, zum Zahnarzt muss man ja auch jedes Jahr. Aber die Kosten und der Aufwand brechen mich an, solls doch die Führerscheinstelle bezahlen.!

  • Kannst du mir den Beitrag auch per PN schicken?


    Er hat es per E-Mail gesendet. Kann ich ja weiterleiten wenn Du Deine Mail- Adresse rausrückst. Oder darf man das nicht wegen Datenschutz? Davon hab ich keine Ahnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Lehmann ()

  • So, die unendliche Geschichte geht weiter, heute Post von der Führerscheinstelle bekommen. Einschreiben mit Rückschein versteht sich. Hat aber der Nachbar angenommen und unterschrieben. Das ist das erste Komische an der Sache.


    Hatte ja ein Attest vom Neurologen beigebracht, woraus hervorgeht, das es sich nicht um Schwindel handelt, sondern um eine leichte Bewegungseinschränkung (leichte Ataxie). Das haben sie soweit gerafft, reiten aber nun gleich auf anderen §§ rum.


    "Bei Behinderungen bzw. Einschränkungen des Bewegungsapparates, muss durch eine Fahrprobe geklärt werden, ob das Fahrzeug mit den erforderlichen besonderen technischen Hilfsmitteln sicher geführt werden kann.
    Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 2 Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes, in Verbindung mit § 11 Abs.4 Nr.2 Fahrerlaubnis- Verordnung.


    Diese Fahrprobe muss jedoch für die erteilten Klassen abgelegt werden. Das bedeutet für ihre Fahrerlaubnis, Sie müssten jeweils eine Fahrprobe für die Motorradklasse -A- sowie dei PKW-Klasse-C1E- durchführen. Zum besseren Verständnis erhalten Sie anliegend eine Übersicht der neuen Fahrerlaubnisklassen. Da Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache am 15. Sept. erklärten, dass Sie höchstens den PKW-neue Klassse b- noch nutzen wäre es evtl. anzuraten, dass Sie auch die Fahrprobe nur auf einem PKW durchführen und auf die verbleibenden Klassen (A, BE, C1E) freiwillig verzichten.


    Vor Erlass der Anordnung gebe ich Ihnen Gelegenheit.... zu äußern."


    Soweit der O-Ton der Führerscheinstelle. Aber ich hab schon mal geguckt, die §§ passen doch hinten und vorne nicht! Und wie und wo macht man die Fahrprobe?? Langsam kotzt mich der Zamper an. Wer hat irgendwelche Vorschläge?

  • Soweit der O-Ton der Führerscheinstelle. Aber ich hab schon mal geguckt, die §§ passen doch hinten und vorne nicht!

    im richtigen Gesetz geguckt ??? : http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/


    Die Fahrprobe macht man (genau wie eine Fahrprüfung) bei der Technischen Prüfstelle.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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