Frage zur Zulassung (Übergangsrecht), Führerschein

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  • Hallo liebe Schwalbe-Freunde,


    ich möchte mich kurz vorstellen und dann meine Frage stellen.


    Ich heiße Michael, bin 49 Jährchen alt, aus der Nähe von Aachen und hatte bis dato nie einen Führerschein (immer nur Rad gefahren).


    Da ich nun überlege, mir eine Simson zuzulegen, habe ich vor allem zwei rechtliche Fragen zu klären. Bei der Führerscheinstelle meines Kreises (Heinsberg)
    sitzen, nach meine Einschätzung nur Menschen mit Halbwissen.


    Fakt 1: Ich möchte eine Schwalbe erwerben, die 50 ccm besitzt und höchstens 60 km/h schnell ist.
    Fakt 2: Diese Schwalbe soll vor dem 28.Februar 1992 erstmals zugelassen worden sein.
    Fakt 3: Ich bin vor dem 01.04.1965 geboren.


    Ich bekomme da von der Führerscheinstelle keine passende Antwort. Die ertrinken dort in einem Meer der Ahnungslosigkeit.
    Wollte ne Fahrschule befragen, doch da wurde mir geraten, den Führerschein Klasse A1 zu machen.


    Mein Wissensstand nach eigener Recherche:
    1. Da ich vor dem 01.04.1965 geboren wurde benötige ich für Klasse M keine Prüfbescheinigung.
    2. Eine Schwalbe (50 ccm und 60 km/h Höchstgeschwindigkeit), die vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurde wir laut
    Übergangsrecht DDR>BRD behandelt, als würde diese eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben.


    Frage zu 1: Nun, was ist überhaupt eine Prüfbescheinigung? Besagt dies, dass ich Pflichtstunden in der Fahrschule besuchen muss, doch keine Prüfung ablegen muss?
    Ich habe keinen Schimmer, ehrlich.


    Vielleicht kann mir einer von euch "alten Hasen" hier helfen. Für Quellenangaben wäre ich sehr dankbar.

  • Hey willkommen.
    Du brauchst zwingend einen Führerschein Klasse M, das ist der für Kleinkrafträder. Wenn du Klasse B (Auto) machst, bekommst du diesen gleich mit dazu.
    Du kannst allerdings auch den M einzeln machen (ca 400-600 Euro)


    Die Schwalbe wurde von 1964-1986 in verschiedenen Ausführungen gebaut. Alle Schwalben sind also vor 1992 gebaut worden und damit legal mit 60km/h im Straßenverkehr zu führen.
    Mit deinem Alter hat das nichts zu tun. Du kannst auch 120 Jahre alt sein und bräuchtest trotzdem den Führerschein Klasse M.


    Gruß
    Matti

  • Wenn ich es richtig verstanden habe möchtest du die Simson nur mit der Mofaberechtigung fahren? Wen ja, das geht nicht.

    Ohne mich wird allet besser

  • Also jeder der früher Klasse 3 also PKW oder einen höheren Führerschein gemacht hat darf die Schwalbe Fahren. Diesen Beleg im bezug auf die Einigung zur Wende, habe ich immer dabei, falls es mal zu diskusionen kommen sollte.


    Was alle anderen führerschein regelungen angeht, also mit Autoführerschein Motorrad fahren usw. das hängt davon ab wann man den Führerschein gemacht hat.

  • Der Unterschied ist, dass du mit einer Mofaprüfbescheinigung nur Mofas (bis 25 km/h bbH) fahren darfst. Bei den anderen Prüfungen (M, A1, A, B, C1, C, ... etc.) erwirbst du eine Fahrerlaubnisklasse.


    Ganz lapidar gesagt, darfst du damit andere (größere) Kraftfahrzeuge fahren.


    edit: aufgrund deines Alters brauchst du selbstverständlich keine Mofaprüfbescheinigung machen, um Mofas fahren zu dürfen. Aber wie die anderen schon geschrieben haben: Schwalbe erst mit mindestens Klasse M.

  • Die Prüfbescheinigung heißt korrekt Mofaprüfbescheinigung und erlaubt nur Mofas zu fahren. Es ist eine rein deutsche Bescheinigung und würdest Du für ein Mofa auf Grund Deines Alters nicht benötigen.
    Eine Simson die vor dem 28.Februar 1992 erstmals zugelassen worden ist darf 60 km/h laufen, erfordert aber mindestens einen Führerschein der Klasse M nach aktueller Einteilung, oder der Klasse 5 alter Einteilung.
    Viele "höherwertige" Führerscheine schließen diesen mit ein.
    Ohne Fahrschule geht da garnichts.
    Alles was Du für den Führerschein M machen musst kannst Du auf jeder Seite einer Fahrschule nachlesen.

    Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  • Das meiste wurde schon geschrieben.
    Du brauchst für eine Schwalbe einen Führerschein "M".
    Dieser berechtigt zwar normalerweise nur das Führen eines "Kleinkraftrades" mit 50 ccm und bis zu 45 km/h; doch sind die Simsons bis Ende Februar 1992 (also alle Schwalben) eine Ausnahme, die mit Führerschein "M" hier in der brd (nicht in anderen EU-Ländern, obwohl EU-Führerschein!) legal 60 fahren dürfen.


    Das mit dem Stichtag 1.4.1965 betrifft nur Mofas, also Fahrräder mit Hilfsmotor (heute auch ohne Pedale), die nur bis 25 km/h fahren dürfen (Ausnahme die Simson SL1, die 30 fahren darf).
    Mofas sind führerscheinfrei. Wer aber nach dem 1.4.1965 geboren ist, braucht dafür eine "Prüfbescheinigung".


    Ohne Führerschein und (aufgrund Deines Alters, wie ich) ohne Prüfbescheinigung darfst Du ein sog. "Leichtmofa" (Fahrrad mit Hilfsmotor bis zu 20 km/h, ohne Helmpflicht), ein Mofa (bis 25 km/h) und ein Simson-Mofa SL1 (30 km/h) fahren.


    Du kannst eine Schwalbe auf 25 km/h drosseln (d.h. übelst kastrieren) lassen und dies eintragen lassen. Dann ist sie ein "Mofa", und Du kannst sie ohne Führerschein (und ohne Prüfbescheinigung) fahren.
    Sollte man aber nicht machen, da es dem Motor nicht gut tut und das Fahren mit 25 eine Quälerei ist.


    Für eine Schwalbe bis 60 km/h (wobei die so gebaut ist, daß sie diese Höchstgeschwindigkeit mit zwei mittelgewichtigen Personen und Gepäck auf ebener Strecke bei leichtem Gegenwind schafft; eine leichte einzelne Person ohne Gepäck und ohne Gegenwind kommt legal vermutlich auf über 66 km/h) brauchst Du den Führerschein "M" (s.o.).


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  • hallo ,
    in deinem alter hast du diese rechte


    du bekommst den M schein nich ohne prüfung,
    du verwechselst das mit dem
    Mo schein fürs mofa bis 25 kmh aber das macht nich wirklich spass


    ein anderen vorteil bei deinem alter , du darfst mit dem moped schein diese 25 kmh autos , 45 kmh autos oder eine ape
    was mir mit 16 jahren trotz vorhandenen mopedschein nicht gewährt ist


    mfg

  • ein anderen vorteil bei deinem alter , du darfst mit dem moped schein diese 25 kmh autos , 45 kmh autos oder eine ape
    was mir mit 16 jahren trotz vorhandenen mopedschein nicht gewährt ist

    Nein, dazu hätte er den Führerschein schon viel früher machen müssen (so wie ich mit meinem Autoführerschein von vor dem 1.4.1980 ein 125ccm-Leichtkraftrad ohne Geschwindkeitsbeschränkung fahren dürfte, - wenn ich nicht gleichzeitig ohnehin 1978 den Motorradführerschein gemacht hätte und mit 18 auch die hubraum- und PS-stärksten Motorräder fahren durfte).
    Er hat aber noch gar keinen Führerschein. Und wenn er den jetzt neu macht, sind da diese Kleinwagen genausowenig drin wie bei einem 16-Jährigen (genau wie ein alter Sack, der jetzt den Autoführerschein neu macht, weil er ihn z.B. zwischendurch für ein paar Jahre abgenommen bekommen hatte, keine 125er mit unbeschränkter Geschwindigkeit mehr fahren darf).


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  • Nein, dazu hätte er den Führerschein schon viel früher machen müssen (so wie ich mit meinem Autoführerschein von vor dem 1.4.1980 ein 125ccm-Leichtkraftrad ohne Geschwindkeitsbeschränkung fahren dürfte, - wenn ich nicht gleichzeitig ohnehin 1978 den Motorradführerschein gemacht hätte und mit 18 auch die hubraum- und PS-stärksten Motorräder fahren durfte).
    Er hat aber noch gar keinen Führerschein. Und wenn er den jetzt neu macht, sind da diese Kleinwagen genausowenig drin wie bei einem 16-Jährigen (genau wie ein alter Sack, der jetzt den Autoführerschein neu macht, weil er ihn z.B. zwischendurch für ein paar Jahre abgenommen bekommen hatte, keine 125er mit unbeschränkter Geschwindigkeit mehr fahren darf).


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    ok , dan muss ich da was falsch verstanden haben


    mfg

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