Hallo liebe Schwalbe-Freunde,
ich möchte mich kurz vorstellen und dann meine Frage stellen.
Ich heiße Michael, bin 49 Jährchen alt, aus der Nähe von Aachen und hatte bis dato nie einen Führerschein (immer nur Rad gefahren).
Da ich nun überlege, mir eine Simson zuzulegen, habe ich vor allem zwei rechtliche Fragen zu klären. Bei der Führerscheinstelle meines Kreises (Heinsberg)
sitzen, nach meine Einschätzung nur Menschen mit Halbwissen.
Fakt 1: Ich möchte eine Schwalbe erwerben, die 50 ccm besitzt und höchstens 60 km/h schnell ist.
Fakt 2: Diese Schwalbe soll vor dem 28.Februar 1992 erstmals zugelassen worden sein.
Fakt 3: Ich bin vor dem 01.04.1965 geboren.
Ich bekomme da von der Führerscheinstelle keine passende Antwort. Die ertrinken dort in einem Meer der Ahnungslosigkeit.
Wollte ne Fahrschule befragen, doch da wurde mir geraten, den Führerschein Klasse A1 zu machen.
Mein Wissensstand nach eigener Recherche:
1. Da ich vor dem 01.04.1965 geboren wurde benötige ich für Klasse M keine Prüfbescheinigung.
2. Eine Schwalbe (50 ccm und 60 km/h Höchstgeschwindigkeit), die vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurde wir laut
Übergangsrecht DDR>BRD behandelt, als würde diese eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben.
Frage zu 1: Nun, was ist überhaupt eine Prüfbescheinigung? Besagt dies, dass ich Pflichtstunden in der Fahrschule besuchen muss, doch keine Prüfung ablegen muss?
Ich habe keinen Schimmer, ehrlich.
Vielleicht kann mir einer von euch "alten Hasen" hier helfen. Für Quellenangaben wäre ich sehr dankbar.