kopie der fahrzeugpapiere gültig ?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Ich erwarte keine "Ich hab mal gehört"-Antworten, sondern ne einigermaßen rechtsverbindliche Antwort von nem echten Cop ^^

    Hallo Mutschy,


    dazu sagt § 4 FZV (Fahrzeug - Zulassungs - Verordnung):


    " (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Bei einachsigen Zugmaschinen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und Anhängern nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, c, d, g und h genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird."


    Gruss von Frank
    (kein Cop)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Grundsätzlich heißt ja mir Ausnahme. Wenn nun ein amtliches Dokument kopiert wird und diese Kopie eine Beweiskraft besitzen soll, dann wird diese mM nach zu einer urkunde. Aber letztenendlich hat so etwas der Richter zu würdigen, wenn es hart auf hart kommen sollte.


    @SteffiliSR50


    Wie alt bist du? :huh: Ich glaube, du hast zu viel Krimis gesehen. Ob ein Beamter echt ist oder nicht sollte man eigentlich schon sehen. Und wenn ein Funkwagen daneben steht, sollte es wohl keine Probleme geben ...


    Ich bin alt genug, und habe das auch schon durch gemacht, ich kann froh sein das es in dem Moment nur eine Kopie war! Hatte mir auch seinen Ausweis zeigen lassen und der nahm den Brief (Kopie) wollte mir noch nen Verwarngeld aufdrücken. Ist ins Auto gestiegen und weggefahren... als ich verweigerte dies zu zahlen, weil ich nichts Verkehrswidriges getan hatte.


    Und seit dem mache ich es aus Prinzip nie wieder! Ich gebe wenn überhaupt nur Kopien raus und wenn die mir nicht glauben dann sollen die halt wieder mit mir zur Wache fahren. Hatte ich auch schon hinter mir da waren es aber "echte"...


    LG

  • Erinnern wir uns an die Frage:

    hallo , nehmen wir an man hat seine originalpapiere , die aber nichmehr seh kontrollfreudig sind und schon eingerissen usw ,
    reicht es dan wen ich diese kopiere und bei einer kontrolle vorweisen kann ?

    Die Antwort lautet immer noch NEIN!


    Die Frage war nicht "Was passiert wenn ich nur ne Kopie dabei habe?"!

  • Erinnern wir uns an die Frage:

    Die Antwort lautet immer noch NEIN!


    Die Frage war nicht "Was passiert wenn ich nur ne Kopie dabei habe?"!


    wir sind hier aber ein froum , das heist nicht das die antwort eines einzigen zählt
    Muz meinte ja bereits , das es besser ist als garnix einstecken zu haben
    ich denke sowas sollte man hier mal durch diskutieren


  • Ich danke dir!


    Gruss


    Mutschy

  • wir sind hier aber ein froum , das heist nicht das die antwort eines einzigen zählt
    Muz meinte ja bereits , das es besser ist als garnix einstecken zu haben
    ich denke sowas sollte man hier mal durch diskutieren


    die antwort lautet aber immer noch grundsätzlich NEIN..


    MuZ hat doch gesagt. Unter Umständen ( so wie man sich verhält und was der Grund ist, weswegen man rausgezogen wurde) wird ne Kopie ( Egal ob ohne Stempel oder mit Stempel der Polizei/der Stadt/ sonstigen Institut) geduldet. Was aber nicht heißt, dass es erlaubt ist. Wenn du zum Polizist freundlich bist, und er zu dir, weil er nen guten Tag hat, wird er dich , denke ich mal , nur drauf hinweisen, dass du eigendlich Originale mitschleppen musst, und das wars dann auch.
    Ist er aber sauer, weil du mal wieder mit 60 durch die 30er Zone gefahren bist, und du versucht, dich rauszureden , kann er dich auch wegen der Kopie anpinkeln. Es wird natürlich nix großartiges sein. Aber wenn er will, kann er es !


    Aber ich würde einfach dann zur Stadt rennen oder zur Polizei , und mir ne Kopie mit Stempel machen lassen, und dann wird die in der Regel auch geduldet.

  • Hier @ Papiere klauen.
    Wenn einer alleine ist in nem Zivilwagen und vielleicht nur Polizeikleidung anhat. dem würde ich auch nix in die Hand geben.
    Kommen allerdings 2 Polizisten mit richtigem Polizweiwagen plusBlaulicht aufm AUto usw. dann kann man denen schon vertrauen.


    Nem einzigen kannst auf der Nase rumtanzen, weil er keine Zeugen hat wenn mal was sein sollte.

    FolksWagen

  • wenn er alleine ist, wäre es für mich schon grund genug, nach nen ausweis zu fragen.


    die MÜSSEN doch immer zu 2t sein ( aus motorradpolizist vll) , oder vertue ich mich da?

  • Hier @ Papiere klauen.
    Wenn einer alleine ist in nem Zivilwagen und vielleicht nur Polizeikleidung anhat. dem würde ich auch nix in die Hand geben.
    Kommen allerdings 2 Polizisten mit richtigem Polizweiwagen plusBlaulicht aufm AUto usw. dann kann man denen schon vertrauen.


    Nem einzigen kannst auf der Nase rumtanzen, weil er keine Zeugen hat wenn mal was sein sollte.


    so ein hubug ,
    nur weil der ne signalleuchte aufm dach hat is es kein polizist ,
    schonmal was von gebrauchten polizeiwagen gehört ?
    die kann man nähmlich kaufen , ich gebe meine papiere nur raus wen mir jemand seine karte zeigt

  • bevor du polizei ihre wagen verkauft, werden sie "unkenntlich " gemacht. blaulichter und signalanlagen werden demontiert , und jegliche schriftzüge werden vom lack entfernt. und eben die innenaustattung wie funkgeräte etc... aus nem zb polizei vw bus wird also wieder ein fast normaler zivil vw bus
    ohne diese maßnahmen geht KEIN fahrzeug der polizei in privatbesitzt.


    es ist mehr als schwirig, an original blaulichtanlagen zu kommen ( also die riesen leiste, wo die lautspreche mit drinne sind) . wenn da nur so nen olles kirmesblaulicht auf dem dach ist, sollte man sich aber gedanken machen :P

  • Zu mattescop:
    der einfachste Weg (und rechtlich sauberste) ist: Neue BE beim KBA beantragen und die "alte" BE gut weglegen!


    Ist das Sauber?Zwei Be`s für ein Fahrzeug.Und wenn ich es dann verkaufe gebe ich nur eine ab,und sag dann ein vierteljahr später das der mir das Mopped geklaut hat weil ich ja noch die Orginal papiere habe und er nur die Abschrifft vom KBA.

    Wer auf Ost- Blech Runden dreht , hat ein Ost- Blech Runden Drehgerät !!!

  • Die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale der Urkundenfälschung hast du mit, ja?


    Ja.


    Zitat


    Das "KOPIE" ändert gar nichts; hier kann genauso z.B. die bbH verändert worden sein. Dann haben wir nämlich eine Urkundenfälschung.


    Davon war doch gar nicht die Rede.
    Wenn man mit einer Kopie angehalten wird, erfolgt ja auch oft die Einladung, die Originalpapiere noch nachträglich vorzuzeigen.


    " (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen..."


    Wir sprechen hier immer nur von der Polizei.


    In welchen Fällen (und Bundesländern) gilt dies denn auch für einen Ordnungsamt-Mitarbeiter, der die Papiere sehen möchte???

    SR50B4, Duo4/1 / Infos alle ohne Gewähr!

    Einmal editiert, zuletzt von Rookie ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!