Exportmodell oder einfach nur neue Papiere!?

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  • Bei mir ist ein Moped aufgeschlagen mit Bj.89 und "westdeutschen" Papieren.
    Die Papiere sind 1990 ausgestellt wurden.
    In den Papieren ist angegeben "...mit 50km/h Höchstgeschwindigkeit".


    So nun frag ich mich, was ist das:


    1. Exportmodell: woran erkenn ich das? Gedrosselt scheint nichts mehr zu sein, kann aber auch sein, das das umgebaut wurde... gibt es spezielle Rahmennummern für Exportmodelle? Was waren die Drosselungen?


    2. ...es sind einfach nur westdeutsche Papiere, in dem diese Mopeds zu dieser Zeit einfach in die 50km/h Klasse eingruppiert wurden und trotzdem die 60km/h Regelung gilt? (ich habe sonst kein Moped mit neuem Fahrzeugbrief und somit auch keinen Vergleich...)


    (3.) wenn "Exportmodell" und ich beantrage neuen Brief, ist es dann irgendwie für das KBA nachvollziehbar das das Moped evtl. eine 50km/h Zulassung hatte (Rahmennummer) - oder erfolgt die Eingruppierung rein über das Baujahr? Steht in dem neuen Brief irgendetwas von 60km/h?

  • Moin!


    Die Drosselung erfolgte mW nur über nen längeren Krümmer. Exportmaschinen hatten keine anderen Rahmennummern als "hiergebliebene", wirklich genau nachzuvollziehen isses nun eh nich mehr. Lass dir 60 km/h-Papiere ausstellen u gut is. Dei 50er Papiere würd ich entweder sehr sicher verwahren oder rückstandslos vernichten.


    Gruss


    Mutschy

  • im Einigungsvertrag steht das es vor ´92 erstmalig im osten zugelassen sein muss... kann ja sein das es ´89 schon mal im osten angemeldet war dann rüber in den Westen kam und da neue papiere bekam. am 29. September 1990 trat der ja erst in Kraft.

  • was eine Simmi hat ein Brief? Bestell dir eine neue ABE und fertig

    Ohne mich wird allet besser

  • ... ist es dann irgendwie für das KBA nachvollziehbar das das Moped evtl. eine 50km/h Zulassung hatte ...

    Im Prinzip ja.


    Ab ~ Mitte 90 gab es die älteren 60 km/h und die neueren 50 km/h Modelle eine kurze Zeit lang parallel.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Zitat

    was eine Simmi hat ein Brief? Bestell dir eine neue ABE und fertig


    Drauf steht, Betriebserlaubnis nach §21 StVZO - und da sind dann alle Sachen ausgekreuzt (bspw. Leichtkrafträder, Krankenfahrstühle) und das einzig nicht ausgekreuzte ist das Kleinkraftrad bis 50km/h.


    Ausstellungsdatum Anfang 1990.


    Wie sehen denn die ABEs aus die heutzutage beim KBA ausgegeben werden, kann mir da mal jemand paar Fotos reinstellen (die relevanten Sachen könnt ihr ja schwärzen).


    Zitat

    Im Prinzip ja.


    Ab ~ Mitte 90 gab es die älteren 60 km/h und die neueren 50 km/h Modelle eine kurze Zeit lang parallel.


    Okay - und wie?


    Hatte schon mal jemand anderes das Problem gehabt?!

  • ...sind nur Ziffern.


    Steht denn auf der neuen ABE etwas von 60km/h ?


    Also nur damit ich nicht 2mal Papiere habe, welche ein und die selbe Aussage haben...

  • Beantrage einfach neue Papiere und du hast die 60er Zulassung,sofern deine FIN keine Zahlen/Buchstabenkombi ist


    Ist das nicht deutlich genug?
    Nur Zahlen, keine Buchstaben, vor 1992, dann steht auch 60 km/h drinne

    Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

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