Thema steht ja eigentlich schon oben, also ich habe dieses rote Wechselkennzeichen, Bedingungen ein Fahrzeug raufzunehmen sind mir auch klar, nun weiß ich aber nicht, weil Simsons ja Zulassungsfrei sind ob ich die wenn sie die entsprechenden Vorraussetzungen erfüllen auch mit diesem Wechselkennzeichen für Motorräder, Autos, Traktoren und LKW auch damit fahren kann bzw. ob das genehmigt wird. Bevor ich da jetzt ewig viel Aufwand betreibe, vllt. hat das ja hier schon einer und kann mir das 100% bestätigen oder auch nicht... Danke
Kann ich eine Simson auf ein rotes 07er Wechselkennzeichen für Oldtimer nehmen
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nein kannst nicht ! da simson ja zulassungs frei ist somit nur ein versicherungskennzeichen braucht !
mfg s50b2e
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es gibt doch auch rote versicherungskennzeichen für Simson.
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Wie sieht das dann mit Sperber (Vogelserie) aus bzw. wenn man aus nem S51 offiziell nen S70 bzw. aus nem SR50 nen SR80 macht? Dann wären sie ja zulassungspflichtig...
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Hab ich auch schon gehört, aber da ich ja schon für eines zahle...
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das sollte dann gehen
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Ab und an mal die Suchfunktion benutzen --> //www.simsonforum.de/wbb/…ghlight=rotes+kennzeichen
Gruß
René
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reicht es dann lediglich die Motoren in die 50ccm Fahrwerke zu bauen oder was denkt ihr was ich dann noch machen müsste?
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komplett abnahme vom tüv
fahrzeung muss aber 30 jahre alt sein s70 sr80 fallen da raus
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mit den 30 Jahren ist ja klar, wie gesagt hab ja das Kennzeichen... Tüv muss ja nicht, die bekommen ja immer ein gesondertes Oldtimergutachten, Oldtimerpass heißt das, damit kann man ein Farzeug aber nicht mehr ,,normal`` zulassen...
Also würde man mir nen S51 Fahrgestell mit S70 Motor ohne weitere Probleme als zulassungspflichtig zulassen bzw, ne Schwalbe/1 mit Sperbermotor?
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s51 ja siehe diverse umbautem im forum
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... weil Simsons ja Zulassungsfrei sind ...
Rein rechtlich spricht überhaupt nichts dagegen ein zulassungsfreies Fahrzeug mit auf die rote 07 zu nehmen, wenn Du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst (Gutachten nach § 23c StVZO), denn auf Wunsch darf jedes Fahrzeug sich freiwillig dem Zulassungsverfahren unterwerfen (vergleiche §3 Abs.3 FZV), allerdings wird es von vielen Zulassungsstellen nicht gerne gesehen, da es für sie einen gewissen Mehraufwand bedeutet. Ich habe nach ein wenig Diskussion auch das eine oder andere Moped auf der 07. Argument war, das einem das rote Versicherungskennzeichen nichts nützt, da man damit nur Probe- und Überführungsfahrten machen darf, nicht aber an Oldtimer Veranstaltungen teilnehmen.
Sperber sind unproblematisch, da sie sowieso ein amtliches Kennzeichen benötigen.
Gruss von Frank
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