Rein rechtlich spricht überhaupt nichts dagegen ein zulassungsfreies Fahrzeug mit auf die rote 07 zu nehmen, wenn Du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst (Gutachten nach § 23c StVZO), denn auf Wunsch darf jedes Fahrzeug sich freiwillig dem Zulassungsverfahren unterwerfen (vergleiche §3 Abs.3 FZV), allerdings wird es von vielen Zulassungsstellen nicht gerne gesehen, da es für sie einen gewissen Mehraufwand bedeutet. Ich habe nach ein wenig Diskussion auch das eine oder andere Moped auf der 07. Argument war, das einem das rote Versicherungskennzeichen nichts nützt, da man damit nur Probe- und Überführungsfahrten machen darf, nicht aber an Oldtimer Veranstaltungen teilnehmen.
Sperber sind unproblematisch, da sie sowieso ein amtliches Kennzeichen benötigen.
Gruss von Frank
So sieht das aus.
Ich werd eine S50 nach der Moskautour auch auf die 07er schieben, weil ich einfach keinen Bock hab jedes Jahr wieder ein teures Versicherungskennzeichen zu holen.
Die andere S50 muss irgendwann mal restauriert werden, hat also keine Eile.
Und der SR ist zu neu, der muss also eh noch warten.